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Totalerfassung Bundesbürger bekommen ab Juli ID-Nummern

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Strauwalds neue Goldparmäne
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Am Freitag stimmte der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zu, nach der von Juli an alle Bürger der Bundesrepublik eine individuelle Personenkennziffer erhalten sollen. Damit soll das bisherige System der Steuernummern ersetzt werden.

Die Koppelung einer menschlichen Existenz an eine gesichtslose Nummer kann durchaus ungute Assoziationen wecken - mit Szenarien aus antiutopischen Romanen etwa, oder mit Lagersystemen totalitärer Regime. Hier geht es jedoch lediglich um eine bessere Steuererfassung - so die offizielle Begründung. Vorgestern stimmte der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung zu, wonach ab Juli "jede gemeldete natürliche Person", unabhängig von Alter und Steuerpflichtigkeit, eindeutige Personenkennziffern bekommen soll. Die Weichen für die neue Regulierung wurden bereits im November letzten Jahres gestellt. Nun wurde ein Termin festgelegt, sowie einige Punkte konkretisiert.

Die elfstellige Personenkennziffer enthält umfangreiche Personendaten wie Namen, Doktorgrad, Geschlecht, Künstlernamen und Adresse. Ab Juli sollen die entsprechenden Mammutarbeiten der Datenkooperation zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und den Meldebehörden anlaufen, und in Oktober sollen die ersten Bürger ihre ID-Nummern erhalten. Der Aufwand ist immens, so dass der Bundesrat auf eventuelle Komplikationen eingestellt ist. Die Meldebehörden werden dabei gleichzeitig angehalten, während dieser Arbeit ihre Datenbestände auf Aktualität zu überprüfen und "Karteileichen" zu beseitigen.

Diese neue Dimension der totalen Erfassung des Bürgers durch den Staat birgt viele bedenkliche Punkte in sich. Im Gegensatz zur Personalausweisnummer ist die neue Personenkennziffer auch bis 20 Jahre nach dem Ableben der Person zuzuordnen, gekoppelt an eine unüberschaubar grosse Datenmenge. Auch werden die Rahmenbedingungen des Datenaustausches zwischen staatlichen Institutionen durch die neue Vorgehensweise gelockert. Nicht zuletzt könnte mit den sensiblen Daten wirtschaftlicher Missbrauch getrieben werden. Datenschützer haben das Vorhaben bereits im Jahre 2003 kritisiert und eine öffentliche Debatte gefordert. Wie so oft, hat sie auch in diesem Fall so gut wie nicht stattgefunden. Stattdessen konfrontiert die Politik den Bürger mit fertigen Tatsachen.

Bezeichnenderweise steht in der Verordnung unter Punkt "C. Alternativen": "Keine.