• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Reklamation Logitech

Tobi87

Querina
Registriert
27.02.06
Beiträge
183
Hat schon mal einer von euch was bei Logitech direkt innerhalb der 5 Jahre Garantie reklamiert? Würde gerne meine Maus und Tastatur reklamieren, die trotz aufgeladener Batterien und guter Sendestärke einer immer miserabeleren Empfang aufweisen. Das Set habe ich Ende 2004 gekauft, allerdings hab ich die Rechnung in dieser Zeit verloren. Wie läuft das bei Logitech mit Reklamationen und Garantieansprüchen ab? Sind die genauso kulant wie Apple, wo keine Rechnung notwendig ist und alles über die Seriennummer abläuft? Auf der Homepage von Logitech bin ich auch nicht schlauer geworden, da steht im ersten Fall was von "beim Händler reklamieren", aber ohne Rechnung läuft da anscheinend gar nichts.

Ich hoffe irgendjemand hatte mal ähnliche Probleme und kann mir weiterhelfen...
Gruß,
Tobi
 

Dustman

Meraner
Registriert
03.09.06
Beiträge
224
Naja, ich kenne keinen Händler bei dem du ohne Kaufrechnung etwas erfolgreich reklamieren kannst nach so einem Zeitraum, es sei denn ihr kennt euch gut...
 

Nettuser

Zwiebelapfel
Registriert
03.02.06
Beiträge
1.288
Hallo Tobi,

ich hatte einmal mit dem Logitech Support zu tun, mehr oder weniger mit der gleichen Geschichte. Mit einem Unterschied, dass ich das Tastaturset damals gebraucht gekauft hatte und so gar nicht die Herkunft und den Kaufzeitraum wusste, die ich beim Support angeben musste. Soweit ich mich erinnere, musste ich ebenfalls die Seriennummer angeben und hätte die Reklamation abwickeln können, wenn ich die fehlenden Angaben machen könnte.

Was die Reklamation beim Händler angeht, so schieben die Hersteller gerne die Kunden mal ab mit dem Verweis auf den Händler, meines Wissens nach hat der Kunde aber jederzeit auch das Recht innerhalb der Garantiezeit (nicht mit Gewährleistung verwechseln) sich direkt an den Hersteller zu wenden. Letztendlich hat/hätte der Händler nach den 24 Monaten Gewährleistungsanspruch sowieso nichts mehr mit dem Produkt am Hut und müsste wiederum auf den Hersteller verweisen :)

Gruß
Nettuser