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Onlinebestellung

Mactiger

Macoun
Registriert
18.01.06
Beiträge
119
Hallo

Habe mal ne Frage.

Ich lese immer wieder das man das Zeugs (Macs, Monitore und Zubhör) besser auf dem Internet (z.B. AMAZON) bestellt, weil man das Zeugs OHNE Grund wieder zurück schicken kann.

Frage 1: Gilt dies für alle Geräte?

Frage 2: Gilt dies in der EU (z.B: Deutschland) oder auch in der Schweiz?

Für Eure Antwort danke ich Euch.

Gruss

Mactiger

P.S. Wäre sehr praktisch z.B. bei Pixelfehlern.
 

JGmerek

Boskop
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22.02.05
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Deine Fragen. lassen sich nicht so einfach beantworten. Wie die Rechtslage in der Schweitz ist, kann ich die leider nicht beantworten. In der EU gilt die Fernabsatzrichtline. In Deutschland wurde sie in das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) umgesetzt. Man findet dazu Regelungen in den Paragraphen 312 BGB und den folgenden, sowie § 355 BGB.

Letztlich hängt das Widerrufsrecht aber von einer Reihe von Faktoren ab, wobei die Eigenschaft, dass es sich um ein Verbrauchergeschäft handeln muss, die wichtigste Voraussetzung ist.

Alles in allem ist dieses Widerrufsrecht eine etwas klomlexere Regelung der EU, welche auf das deutsche Recht angepasst wurde. Hierüber gab es in den letzten Jahren bereits viel Streit in der Fachpresse, insbesondere ob das mit der Anpassung denn gut funktioniert hätte.

Viele Grüße
Jens
 

andi*h

Gast
hello,

zu 1: ich denke schon o_O
zu 2: kann ich dir leider nicht sagen, sorry.

lg, andi
 

Floater

Fießers Erstling
Registriert
02.01.06
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125
DIe Versandhändler müssen in Deutschland auf das Widerrufsrecht hinweisen, meistens stehts in den AGBs.

Kannst ja mal bei Amazon schauen, http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/browse/-/505048/303-4854392-8800221!
Scheint ja auch für die Schweiz zu gelten, wenn man bei Amazon bestellt, da ich wenn ich auf www.amazon.ch gehe auf die www.amazon.de geleitet werde!

Interssant ist das Amazon für einige Artikel auch 30 Tage gibt für einen Widerruf, normal sind 14 Tage!

Wenn ein Versandhändler nicht über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich diese Frist in Deutschland erheblich, weis aber nicht mehr genau wie das war bzw. ist!
 
Zuletzt bearbeitet:

JGmerek

Boskop
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22.02.05
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Genau daher kommen die 30 Tage bei Amazon. Wenn der Erhalt der Widerrufsbelehrung durch den Verbraucher vom Unternehmer nicht nachgewiesen werden kann oder der Widerruf fehlerhaft ist, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat ab Kaufdatum.

Da das mit dem Widerruf so eine Sache ist, hat sich Amazon wohl gesagt, wir machen gleich 30 Tage und brauchen uns um den ganzen Kram nicht weiter zu kümmern. Eine korrekte Widerrufsbelehrung hinzubekommen ist gar nicht so einfach. Zwar gibt es eine gesetztliche Beispielbelehrung (BGBInfoV), allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, das diese vom Gestzgeber vorgeschlagene Formulierung den geseztlichen Anforderungen nicht genügt. Tja, was soll man dazu noch sagen?o_O
Viele Grüße
Jens
 

Ikenny83uk

Weisser Rosenapfel
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24.02.06
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788
andi*h schrieb:
zu 1: ich denke schon o_O

Leider Falsch, dieses gilt nur für Listenartikel, nicht für BTO Konfigurationen, Holzdeko im Auto, Sonderanfertigungen und "selbstvertürlich" für Software, Musik CD's und Bücher.

gruß Sebastian
 

karlhoinz

Jonagold
Registriert
31.10.06
Beiträge
23
Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen, ich habe im Netz nicht wirklich etwas dazu gefunden.
Ist folgendes bei einem Onlinehändler (ebay) zulässig?

Sollte im Falle einer Rücksendung begründet durch Rückgaberechtrecht die Verpackung der Ware geöffnet worden sein, so ist ein Funktionstest der Ware nötig um eine Funktion weiterhin gewährleisten zu können. Hierfür werden Kosten in Höhe von mindestens 5,00EUR, maximal 10% vom Preis der Ware von dem zu erstattenden Betrag abgezogen. Bei Neuware wird zusätzlich eine Wertminderung von 10% vom Warenwert geltend gemacht.

Darf der Händler für eine Prüfung der Ware von mir Geld verlangen?

Gruss Christian