Nach Reparatur falsches MacBook zurückbekommen (Wien)

szelpa

Schöner von Nordhausen
Registriert
08.06.06
Beiträge
320
Eine kurze Geschichte, die bei der Auswahl der richtigen Ansprechpartner helfen soll.

6 Monate nach dem Kauf hatte ich folgende Probleme:

- Verfärbung der TopCase
- Flimmern des Bildschrimes
- Akku wurde nicht immer erkannt

1. Reparatur: Wien, my:mac

- Verfärbung wurde ausgetauscht
- Inverter-Board wurde ausgetauscht
- Akku wurde ausgetauscht

die Reparatur ist innerhalb von einer Woche erfolgt, es wurde nichts bezweifelt, was ich angeführt habe. Das Gerät wurde überprüft zurückgegeben.

Ein Tag nach der Reparatur war das Flimmern wieder da. Es handelte sich um einen Produktfehler, NICHT um die mangelnde Servicefähigkeit des Technikers.

AppleCareHotline hatte keine Bemühungen gemacht den Fehler zu beheben. Erzürnt habe ich (zu meinem Nachteil) mich an einen anderen Serivce Provider gewendet. Ach ja, nach einem 1 Std telefonat wurde mir noch zugesichert, dass die zerkratzte Außenhülle ohne Fragen getauscht wird.

- Tastatur hat nicht immer funktioniert
- Bildschirm hat noch immer geflimmert
- Computer wechselte willkürlich zwischen Ruhezustand und Eingeschaltetem Modus
- leichte kratzer auf der Außenhülle

2. Reparatur: Wien, McShark

14 Tage, ansonsten 69 Euro. Nach exakt 14 Tagen konnte ich das Gerät holen.

- Tastatur gewechselt
- Standby-Schalter gewechselt
- Bildschirm gewechselt
- Außenhülle gewechselt.

AppleCareHotline: naja, ich weiß nicht genau, ob man da etwas verlangen kann. Sie hat mir versprochen, das zu klären, und mich zurückzurufen. Versprochen, aber vergessen.

Nach zwei Monaten:

- Bildschirm flackert
- Eine Taste aus der Tastatur herausgefallen

3. Reparatur Wien, McShark

da ich das Gerät nicht entbehren konnte, habe ich nur die Taste austauschen lassen wollen. Das ging in 5 Minuten, wurde aber von einem Techniker im Background gemacht. Laptop noch gleich zurückbekommen.

Und gefragt habe ich, wann ich denn auf einen Austausch bestehen kann? - Nach 3 erfolgslosen Reparaturen. (bitte merken)

Bereits in Niederösterreich zu Hause angekommen, läutet das Telefon: "McShark, hallo, wir haben dir DAS FALSCHE MACBOOK ZURÜCKGEGEBEN. Kannst du es bitte zurückbringen?"

Hupsi... Freude kommt auf... Keine Zeit wieder 1 Stunde hin- und zurück zu fahren. Aber, ok, ich mach es, wenn das Flimmern an meinem Gerät bis dahin behoben werden kann. Ansonsten zahlt es sich für mich nicht aus wieder hin zu fahren, und mein deffektes Gerät abzuholen. Das hätte 3 Stunden meiner wertvollen Zeit verschwendet. "Ja, gut, können wir machen, kostet aber 69 Euro, weil Eilservice".

Haha, das ich nicht lache, 69 Euro, weil sie mir das falsche Book übergeben haben? Naja, weil das steht in den AGB, und so weiter.

Na, gut wenn mein Laptop nur in 14 Tagen fertig ist, dann werde ich erst in 14 Tagen wieder nach Wien fahren, weil es für mich ansonsten zu teuer ist (Auto) und Zeitverschwendung. Oder ich schicke es per Post "Porto zahlt Empfänger" an McShark zurück. "Naja, Sie können ja kommen, und dann werden wir sehen ob ihr Book bis dahin schon repariert wurde. Sie müssen das andere Gerät zurückbringen." Also soll ICH dafür noch extra zahlen (Anreisekosten), weil im Geschäft mir das falsche Book übergeben wurde.

Nach etwa 4 Telefonaten hat man mir zugesichert, dass mein MacBook schon repariert wurde und ich nichts zahlen muß.

(da soll sich jetzt jeder eine Meinung bilden und POSTEN, ob das ein guter Deal war, ob ich aufgeregt sein darf oder nicht mehr - ich habe den Deal auf jeden Fall angenommen - weil ich das EIGENE Book brauchte)

Also bin ich kurz nach der Ladenschlusszeit wieder bei McShark angekommen und das Book getauscht. Diesmal auch eingeschalten, damit ich tatsächlich das Book habe. Die ganze Firma hat von dieser Geschichte schon erfahren. Endlich wieder mein Book in den Händen.

ich: "und wenn es jetzt wieder nicht ordnungsgemäß funktionieren wird, dann bekomm ich schon, weil nach der 3. Reparatur, ein neues Gerät, stimmt das?"

die antwort: NEIN, weil erst nach 5 erfolglosen Reparaturen.

Aha! Wie war das vorhin nochmal. Also 3 oder 5 erfolglose Reparaturen? Kompetenz? Wahrheitswert?

Aber das Gerät schein keine Probleme aufzuweisen. Aber halt. 2 Tage danach:

- knistern im Ladegerät und Akku wird nicht mehr geladen.
- beim genauen Betrachten des Books Anfänge einer Verfärbung sichtbar. Abdrücke des Bildschirms auf dem TopCase (unter der Tastatur)
- Garantie läuft in 1 Woche aus.

Ich habe dann wieder my:mac geschrieben. Die haben mich sofort angerufen. Da ich mich damals (übereilig) über diesen Service Provider (bei AppleCareHotline) aufgeregt hatte, haben wir den Grund meiner Aufregung zur damaligen Zeit geklärt. Es war anscheinend nicht das fehlende Know-How des AppleProviders den Fehler zu diagnostizieren, sondern die von Apple zugelieferten fehlerhaften Ersatzteile.

Zugesichert, dass all diese Teile Verfügbar sind und für mich auch reserviert wurden. Ich soll jederzeit vorbei kommen, und sie tauschen diese innerhalb von etwa 2-3 Stunden aus. Oder Termin ausmachen, und dann geht es noch schneller.

SEHR BEMÜHT UM MEINE ZUFRIEDENHEIT. Wenn schon AppleCareHotline unfähig und nicht hilfsbereit ist, andere AppleCareProvider Probleme machen, hatte ich endlich einen Ansprechpartner an den ich mich wenden konnte.

Wenn ich also in der nächsten Woche Zeit habe, werde ich das Gerät zu my:mac bringen, die mir ENTGEGENKOMMEN, und auf KEINEN EXPRESSZUSCHLAG VON 69 Euro bestehen. Weil es dieses Konzept bei denen gar nicht gibt. Mir schein, sie wären für die Kunden da.

Ich freue mich über Anregungen und Meinungen zu diesem Thema. Ich bin fest entschlossen mein macbook von my:mac reparieren zu lassen. Zu McShark gehe ich nur, wenn aus der 3monatigen Gewährleistungsfrist mir Ansprüche entstehen werden. Hoffentlich aber keine.

Generell muß ich sagen, dass ich über APPLEs PRODUKTQUALITÄT nicht erfreut bin. Schließlich habe ich für das Gerät einen höheren Preis gezahlt, weil es angeblich zuverlässiger ist. Die Teile werden aber anscheinend immer wieder kaputt.

1) War der Deal mit McShark bei der 3. Reparatur okay? Habe ich noch einen Grund aufgeregt zu sein?
2) Habt ihr schon schlechte Erfahrungen gemacht mit Hotline, und lokalen AppleCareProvidern?
3) Was fällt euch sonst noch ein?

Euer,

Attila
 

Masterlike

Braeburn
Registriert
10.06.07
Beiträge
42
also ich finds richtig, dass du das falsche book nicht sofort zurückgebracht hast.

auch im gesetz unterscheidet man zwischen hohl-schuld und bring-schuld.

und wenn sie den fehler machen, dir das falsche zu geben ist das, zumindest in meinen augen, ganz klar, dass McShark die hohl-schuld hat und nicht du die bring-schuld.

wenn, dann hätten sie also zu dir kommen müssen und sich das MB selber abholen müssen.

lg
 

Seiman

Grahams Jubiläumsapfel
Registriert
09.01.07
Beiträge
107
1) Wieso aufgeregt sein? Du hattest ein Book, was nicht dir gehörte. Du musstest es zurückgeben. Klarer Fall. Also brauchst du dir auch keine Gedanken drüber machen, was gewesen wäre, wenn du es behalten hättest. Dass sie dir auch noch etwas für deine Bemühungen in Rechnung stellen wollten, ist natürlich eine bodenlose Frechheit. Service wäre gewesen: Sie hätten dir am nächsten morgen gleich dein (edit: repariertes) Book per Expressversand zugeschickt, um das "falsche" wieder mitzunehmen (Versandaustauschservice).

2) Ich war mal ein klein wenig über den ASP in Göttingen ... na ja, verärgert wäre zuviel gesagt ... da sie einfach kein MBP an Land ziehen konnten um es mir zu verkaufen :) War letzte Woche dort wegen einem schief-stehendem Einschalter und da haben sie alles wieder wett gemacht. Gab sogar was kühles zu trinken. Also ASP Göttingen *thumbs-up* http://www.apfeltalk.de/forum/mac-book-pro-t81504.html

3) Ich weiß leider nicht wie es in Österreich läuft, aber in Deutschland ist es so, dass dem Händler 3x die Möglichkeit gegeben werden muss die Ware nachzubessern, falls sie Mängel aufweisen sollte. Danach muss er dir ein Angebot machen, welches z.B. Rückgabe, komplett neues Gerät, etc. vorsieht. Die Zahl 5 habe ich in diesem Zusammenhang noch nie gehört. Ich finde gut, dass du dir die Mühe gemacht hast, so einen langen Bericht zu verfassen, denn andere werden von deinen Erfahrungen sicher profitieren!


Gruß,
Seiman
 

Giftmischer

Seidenapfel
Registriert
30.03.07
Beiträge
1.338
Schreib doch mal eine E-Mail an Apple und schildere dein Problem. Die wird es sicher interessieren, wie ihre Vertretungen mit ihren Kunden umgehen. ;)
 

debunix

Prinzenapfel
Registriert
13.01.05
Beiträge
548
Ich glaube, wenn der mir den Vorschlag mit zurückbringen und extra zahlen gemacht hätte, dann hätte er anschließend entweder einen Termin beim HNO-Arzt gebraucht, einen guten Anwalt oder einen sehr, seeehr guten Kopfschutz für den Fall, dass ich es zurückbringe.
Das ist unfassbar!
 

szelpa

Schöner von Nordhausen
Registriert
08.06.06
Beiträge
320
Danke für eure Antworten!

(...) Also brauchst du dir auch keine Gedanken drüber machen, was gewesen wäre, wenn du es behalten hättest. Dass sie dir auch noch etwas für deine Bemühungen in Rechnung stellen wollten, ist natürlich eine bodenlose Frechheit. (...)

Ich hatte keine Sekunde vor, das Gerät zu behalten - es hatte sich für mich nur nicht gelohnt extra wieder rein zu fahren. Mit 69 Euro wollten Sie mir nicht das Zurückbringen des falschen Laptops verrechnen, sondern die äußerst rasche Reparatur (nämlich 5 Stunden) meines Laptops.

Es ist mir ein Anliegen, dass dies verstanden wird!

Lg,
Attila.
 

szelpa

Schöner von Nordhausen
Registriert
08.06.06
Beiträge
320
Schreib doch mal eine E-Mail an Apple und schildere dein Problem. Die wird es sicher interessieren, wie ihre Vertretungen mit ihren Kunden umgehen.

Die AppleCareHotline ist meiner Meinung nach nicht für die Kunden da, sondern versuchen diese nur zu beruhigen und den Zorn Apple gegenüber (durch oftmalige Reparaturen) zu mindern. Ich hatte dort schon 4 Mal angerufen, geholfen wurde mir nur in einem Fall.

Interessant ist auch, dass AppleCareHotline meint, ich muß zuerst zum LocalCareProvider, und letzterer wieder auf ersteren verweist.

Ich denke das Prolbem liegt darin, dass es authorized dealers und authorized service provider gibt. Das was hier meiner Meinung nach fehlt, ist ein persönlicher Kontakt zwischen Apple und Kunden. Da der Kunde von zwei Seiten zwei verschiedene Versionen hört, weiß er nicht mehr, an wen er sich wenden soll.

Kurz angemerkt: beim local service care provider hatte ich den Konsumentenschutz erzwähnt. "Also, es tut mir leid, aber ich weiß nicht wie das im KSchG geregelt ist" - war die Antwort. Also, bitte wenn sich jemand bei der Reparaturannahme sich mit Gewährleistung, Garantie und KschG nicht auskennt, dann stimmt doch etwas nicht, oder?

Lg,

Attila.
 

Seiman

Grahams Jubiläumsapfel
Registriert
09.01.07
Beiträge
107
Achso, ok. Trotzdem ... Frechheit :D
 

skappley

Aargauer Weinapfel
Registriert
09.06.07
Beiträge
745
Zum Thema Gewährleistung in Österreich: interessant ist dazu zum Beispiel §932 des ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch). Die aktuelle Version dieses Paragraphen (gültig seit 1.1.2002) schaut so aus:

Rechte aus der Gewährleistung

§ 932. (1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die
Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den
Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts
(Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den
Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung
oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen
mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem
Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der
anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist
und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu
bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu
berücksichtigen sind.
(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich
oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder,
sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das
Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die
Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in
angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer
mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm
aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen
unzumutbar sind.


Da steht also nichts von 3 oder 5 Reparaturversuchen - das ist im Gesetzt nicht geregelt. Vielmehr würde ich das so auffassen, dass man als Kunde gleich von Anfang an das Recht hat Reparatur oder Austausch des Gerätes zu fordern.
 
  • Like
Reaktionen: szelpa

szelpa

Schöner von Nordhausen
Registriert
08.06.06
Beiträge
320
Danke! Das hilft mir schon weiter! Sollte es wieder zu Mängeln kommen, werde ich den Gesetzestext einfach vorlesen. ;) Dankeschön!

Meine Interpretation: bei geringfügigen Mängeln hat der Übergeber (Apple) das Recht die Sache zu reparieren, wenn ein Austausch für den Übergeber (Apple) mit unangemessen hohen Kosten verbunden wäre. (dh: wenn nur TopCase verfärbt, so wäre ein Austausch wahrscheinlich nicht möglich, da es relativ viel teurer ist das Gerät deswegen auszutauschen)

Da allerdings meiner Meinung nach 4maliger Service innerhalb von 1 Jahr für den Übernehmer (Käufer) mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden ist (vor allem wenn er Unternehmer ist, und mit dem Arbeitsgerät Verträge erfüllen muß), dann kann er MEINER MEINUNG NACH auf Austausch bestehen.

Lg,

Attila.
 

Hausfreund

Gast
Du hast oben angesprochen das deine Garantie bald endet,
aber das kann effektiv nicht sein!
Auf jedes neue Ersatzteil erhälst du wieder die volle Garantie von einem Jahr,
und die Gewährleistung im 2ten!
d.h. neu eingebaute komponenten sind wie neu-geräte zu behandeln,
zumindest laut Meinung meines Vaters (Dadurch hat er im Saturn den Leuten sein SonyVaio
um die Ohren gehauen, er musst 4mal das Display tauschen lassen, weil es entweder
schwarz blieb, oder die farbe wechselte, also google in grün hatte schon was;))
und er kennt sich schon mit Gewährleistungen aus,
durch seinen Job bedingt!
also von daher würde ich das nochmal explicit bei der Hotline bzw. beim ASP ansprechen!
So wie oben beschrieben ist es zumindestens hier in D!
 

skappley

Aargauer Weinapfel
Registriert
09.06.07
Beiträge
745
Ja, so sehe ich das auch - du bist auf das Gerät beruflich angewiesen, wochenlange Wartezeiten sind daher vollkommen unangemessen.
 

pepi

Cellini
Registriert
03.09.05
Beiträge
8.740
[...]
Auf jedes neue Ersatzteil erhälst du wieder die volle Garantie von einem Jahr[...]
Bei einer Reparatur hast Du 6 Monate Garantie auf das Ersatzteil und die Umbauleistung es sei denn es wird vom Hersteller selbst freiwillig ein längerer Zeitraum eingeräumt.
Gruß Pepi
 

szelpa

Schöner von Nordhausen
Registriert
08.06.06
Beiträge
320
ANMERKUNG:

McShark hat mir gesagt, die Garantie würde auf neu eingebaute Teile sowie die Reparatur nur 3 Monate betragen.

Ich werde ein wenig in Gesetzestexten nachlesen, das ist doch merkwürdig...

Lg,

Attila
 

skappley

Aargauer Weinapfel
Registriert
09.06.07
Beiträge
745
Wie das mit Ersatzteilen ausschaut weiß ich auch nicht - wäre aber interessant (bzgl. Gewährleistung). Die Garantie wird ja nur vom Hersteller gegeben und ist gesetzlich nicht vorgeschrieben - ein Hersteller kann sein Produkt auch gänzlich ohne Garantie verkaufen.
 

szelpa

Schöner von Nordhausen
Registriert
08.06.06
Beiträge
320
Die Garantie wird ja nur vom Hersteller gegeben und ist gesetzlich nicht vorgeschrieben - ein Hersteller kann sein Produkt auch gänzlich ohne Garantie verkaufen.

Im ABGB ist keine Garantie geregelt. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf wird jedoch vermutet dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag §924 ABGB (Österreich)

Daher kannst du in den ersten 6 Monaten zum Verkäufer gehen. Wenn dir dieser nicht dein Eigenverschulden beweisen kann, steht dir als Käufer das Recht der primären und sekundären Gewährleistungsbehelfe (wie von dir früher richtig beschrieben) zu. Ist auch im Unternehmensgeschäft so, laut UGB ist es aber mölgich die Gewährleistungspflicht auszuschließen. Nicht aber im Verbrauchergeschäft.

Wegen Gewährleistung auf Reparatur habe ich folgendes gefunden:

Reparaturen gelten als Werkverträge, sodass der Unternehmer zwei Jahre Gewähr dafür leisten muss, dass die Reparatur mängelfrei erfolgt ist. Eine Verkürzung kommt nur dann in Betracht, wenn dies vorher vertraglich, etwa in den Geschäftsbedingungen vereinbart wurde. Eine Mindestdauer von einem Jahr darf nicht unterschritten werden.

Quelle: http://www.europakonsument.at/Europakonsument/ek_detail.asp?lang=DE&id=11820
Aber warum hat man mir dann gesagt, nur 3 Monate? Mir fällt auf, dass AppleCareHotline und AppleServiceProvider die Kunden wirklich in dieser Hinsicht täuschen! Sie haben mir einfach falsche Informationen erteilt. Finde ich unangenehm.

Lg,

Attila.
 

space

Neuer Berner Rosenapfel
Registriert
02.12.05
Beiträge
1.949
ANMERKUNG:

McShark hat mir gesagt, die Garantie würde auf neu eingebaute Teile sowie die Reparatur nur 3 Monate betragen.[…]

Die von pepi geschriebenen 6 Monate gelten definitiv für Deutschland. Da er wohl auch aus Österreich stammt, wird das auch bei euch so sein.
Achtung: Bitte nicht Gewähr mit Garantie verwechseln

Ansonsten: Gaaanz mieser Service.
Lass dir von denen doch mal solche Aussagen schriftlich geben (ohne Hinfahren … per Email)

Gruss
 

szelpa

Schöner von Nordhausen
Registriert
08.06.06
Beiträge
320
space, ich kenne den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. In der Praxis ist in den ersten sechs GEWÄHRLEISTUNGSMONATEN praktisch kein Unterschied zwischen diesen (vom Gesichtspunkt des Abnehmers) Danach natürlich schon.

Gute Idee, das mit schriftlich geben - aber was soll mir das im Endeffekt nutzen? Ich glaub AppleCare ist ähnlich schlampig bzw versucht die unsicheren, im Gesetz nicht gängigen Kunden zu täuschen, weil es einfacher, und billiger ist...

Lg,
Attila
 

frisbee

Meraner
Registriert
11.06.07
Beiträge
225
1) Wieso aufgeregt sein? Du hattest ein Book, was nicht dir gehörte. Du musstest es zurückgeben. Klarer Fall. Also brauchst du dir auch keine Gedanken drüber machen, was gewesen wäre, wenn du es behalten hättest. Dass sie dir auch noch etwas für deine Bemühungen in Rechnung stellen wollten, ist natürlich eine bodenlose Frechheit. Service wäre gewesen: Sie hätten dir am nächsten morgen gleich dein (edit: repariertes) Book per Expressversand zugeschickt, um das "falsche" wieder mitzunehmen (Versandaustauschservice).

2) Ich war mal ein klein wenig über den ASP in Göttingen ... na ja, verärgert wäre zuviel gesagt ... da sie einfach kein MBP an Land ziehen konnten um es mir zu verkaufen :) War letzte Woche dort wegen einem schief-stehendem Einschalter und da haben sie alles wieder wett gemacht. Gab sogar was kühles zu trinken. Also ASP Göttingen *thumbs-up* http://www.apfeltalk.de/forum/mac-book-pro-t81504.html

3) Ich weiß leider nicht wie es in Österreich läuft, aber in Deutschland ist es so, dass dem Händler 3x die Möglichkeit gegeben werden muss die Ware nachzubessern, falls sie Mängel aufweisen sollte. Danach muss er dir ein Angebot machen, welches z.B. Rückgabe, komplett neues Gerät, etc. vorsieht. Die Zahl 5 habe ich in diesem Zusammenhang noch nie gehört. Ich finde gut, dass du dir die Mühe gemacht hast, so einen langen Bericht zu verfassen, denn andere werden von deinen Erfahrungen sicher profitieren!


Gruß,
Seiman

Moin ;)

In Deutschland wird dem Verkäufer nur das Recht der 2. Andienung gegeben.
Das heißt nach 2 erfolglosen Versuchen, gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen -> § 440 Satz 2 BGB "Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht...."

viel Spass noch :)