Mein MacBook ist bald da

Crash_O

Macoun
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Yeah, bald ist es soweit und ich kann mein Macbook in den Händen halten.:-D
Jetzt nochmal eine Frage:

Muss ich irgendwas bei der Abholung beachten, vielleicht das gute Stück mal anmachen lassen und nach Pixelfehler gucken?

Danke schonmal für die Beiträge;)
 
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Tobi87

Querina
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Bei Pixelfehlern wird dir Apple das MacBook eh nicht ersetzen, sollten es bis zu 5 Stück sein, hast du keinen Anspruch auf Ersatz. Ansonsten kann es nicht schaden mal einmal kurz zu starten, um zu gucken ob es funktioniert. Spart dir eine Menge Rennerei, sollte wirklich was im argen sein. Aber ist halt nicht notwendig.
 
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Crash_O

Macoun
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Joa, ich denke ich werde das mal starten lassen...

Aber die ersetzen das Macbook erst am 5 Pxelfehlern??:oops:
 

.jan

Fießers Erstling
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Die Pixelfehlerklassen gelten aber nur für die Garantieabwicklung.
Innerhalb der ersten 14 Tage sollte ein Umtausch eigentlich möglich sein. Wenn du also direkt beim Abholen das dingen aufmachts und Kontrollierst, kannst du das pixelfehlerhaltige book selbstverständlich zurückgeben!
 

hackbard

Meraner
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Würd ich sowieso machen. Hab meins bestellt wenn ich Pixelfehler finden würde die wirklich störend wärend würd ich das ohne das Nennen von Gründen einfach zurückschicken und mir neues holen / bestellen oder wie auch immer. Müssen es ja zurück nehmen in den ersten 14 Tagen. Blos aufpassen das du es beim testen halt nicht verkratzt oder sonstiges sonst bekommst direkt was vom Preis abgezogen etc.

Also erstes auspacken behutsam machen und erstmal genau untersuchen
 
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Crash_O

Macoun
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Ich hab mein Macbook ja bei meinem ortlichen Applehändler bestellt...kann ich das da auch wieder zurückgeben?
 

hackbard

Meraner
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natürlich das ist doch vom Gesetzgeber so geregelt das man die Ware binne 14 Tage zurückgeben kann und er sie zurücknehmen muss ohne das nennen von Gründen.

Hier die GEsetzgrundlage dazu
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Widerrufsrecht-bei-verbraucher-vertraegen.htm

So da ich grad zufällig heute morgen dazu kam hab ich mal noch einen bekannten gefragt gerade der sich damit auskennt. Bei Internet Händlern kann das ganze etwas komplizierter werden da sie vielleicht "zicken" bei der Rücknahme aber beim örtlichen Händler gar kein problem.
Mit zicken meine ich das er beanstandungen geltend macht auch wenn es nur ein minimaler kratzer ist und das als wertminderung sieht und daher einen Betrag abzieht. Oder das Geld erst nach monaten zurück schickt oder oder. Kannst dir vorstellen was ich damit meine.
 
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Schwupz

Weißer Winterglockenapfel
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natürlich das ist doch vom Gesetzgeber so geregelt das man die Ware binne 14 Tage zurückgeben kann und er sie zurücknehmen muss ohne das nennen von Gründen.

Hier die GEsetzgrundlage dazu
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Widerrufsrecht-bei-verbraucher-vertraegen.htm

Ich bin jetzt etwas verwirrt, aber nach meinem Kenntnisstand greift das Fernabsatzgesetz nur bei Fernabsatz - und das ist wenn ich telefonisch oder per Internet bestelle. Wenn ich direkt beim Händler kaufe (oder direkt im Laden bestelle), ist er - soweit ich weiss - nicht verpflichtet, das Gerät zurückzunehmen.

Chris
 

hackbard

Meraner
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Wenn es speziell für den Kunden bestellt worden ist wird kann es Probleme geben.
Bitte beachten Sie, daß das Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht nach dem Gesetz nicht für Produkte und Leistungen gilt, die speziell für Sie bestellt oder angefertigt wurden. Ebenso gibt es kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht für Software bei der die Verpackung aufgerissen wurde.

Wenn du das Gerät einfach nur beim Händler kaufst kannst du es auch zurückgeben in den ersten 14 Tagen da können sie nicht viel sagen, man sollte vielleicht nicht bis zum 13ten Tag warten weil sie sonst sicher was finden würden in Sachen Wertminderung und nicht den vollen Preis erstatten wollen.

Wenn du das Gerät auf deinen Namen bestellt hast und er es normal nicht im Sortiment hat etc muss er es nicht zurück nehmen oder würde es wohl auch nur zurücknehmen mit einer Aufwandsentschädigung

Also in dem Fallst hast recht Schwupz war etwas vertieft in "online bestellt"
 

crossinger

Doppelter Melonenapfel
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Wenn du das Gerät einfach nur beim Händler kaufst kannst du es auch zurückgeben in den ersten 14 Tagen da können sie nicht viel sagen, man sollte vielleicht nicht bis zum 13ten Tag warten weil sie sonst sicher was finden würden in Sachen Wertminderung und nicht den vollen Preis erstatten wollen.


Sorry, aber das ist einfach falsch! Das 14-tägige Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen ist exklusiv auf Versandhandel beschränkt. Der "Händler vor Ort" muß gar nix! Alles, was Du dort erreichst ist einzig und allein Kulanz Dir gegenüber! Das Rückgaberecht ist vom Gesetzgeber als Kompensation vorgesehen, weil Du eben nicht selbst die Ware im Laden betrachten kannst. Das ist ein Nachteil des Versandhandels, der auf diesem Weg ausgeglichen werden soll. Da Du beim Händler die Ware selbst in Augenschein nehmen kannst, ist hier die Rückgabe (als gesetzliche Grundlage) nicht vorgesehen.

*J*

P.S.: Der von Dir zitierte Link sagt übrigens auch nichts Anderes!
 

Schwupz

Weißer Winterglockenapfel
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Gut... ich weiss nur wie es in Dänemark ist, und da ist es eben so, dass dieses Rückgaberecht nur beim Fernabsatz gilt, was eben auch das Gesetz schon sagt. Hatte den Link auch so gelesen wie du, Crossinger ;) Es steht ja auch nur was über Fernabsatz drin.

Mal abgesehen davon: Man kann den Händler fragen, wie es mit Rückgaberecht aussieht. Der MediaMarkt bietet soweit ich weiss ein solches an - und dann ist es für den MediaMarkt auch verbindlich. Das ist aber nur, weil sie es freiwillig anbieten und nicht weil es gesetzlich geregelt ist.

Chris
 

hackbard

Meraner
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okay stimmt grad nachgelesen. Mein Fehler mit der Händler direkt kauf info. Hab wohl zuviel Media Markt denken mittlerweile :p Allerdings steht das nicht im Link dabei gilt ja nicht dafür. Aber hier die nicht paragraphenhafte Erklärung für Händler direkt kauf

Umtausch schriftlich regeln
Frohe Botschaft: Viele Händler nehmen die Ware freiwillig zurück. Umtausch oder Rücknahme sind jedoch bloße Kulanz. Verpflichtet sind die Händler dazu nicht. Wer sicher gehen will, vereinbart gleich beim Kauf ein Umtauschrecht. Und zwar am besten schriftlich! Wichtig: Kunden sollten mit dem Händler die Rückgabefrist klären. Auch sollte darin stehen, ob die Ware originalverpackt sein muss.
 
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Crash_O

Macoun
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Achso...vielen Dank...hoffe nur, dass das bald kommt...warte schoon 2 1/2 Wochen darauf:(
 

Schwupz

Weißer Winterglockenapfel
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Das warten lohnt sich! Ich versprechs dir :D

Chris