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Macbook von der Steuer absetzen?

  • Ersteller hannes84
  • Erstellt am

hannes84

Gast
Hallo ihr lieben.

ich bin student, naja noch nicht, aber plane mit ein macbook zu kaufen. nun meine frage.
kann man das teil irgendwie von der steuer absetzen?
ich überlege nämlich das von meinem papa kaufen zu lassen, damit er es von der steuer absetzen kann - wenn das geht!? er ist beamer, wenn euch das irgendwie hilft diesen fall zu beurteilen.
ich dachte also an eine der drei möglichkeiten.

1. ich kaufe das notebook mit edu rabatt. und mein paps setz es zusätzlich von der steuer ab.

2. er kauft es ohne edu rabatt und setzt es von der steuer ab.

3. ich kaufe das notebook mit edu rabatt.

wo spart man am meisten? wenn es überhaupt gehen sollte.
hm.

ich hoffe ihr versteht, was ich irgendwie ziemlich umständlich erklärt hab.o_O


vielen lieben dank
 

saarmac

Weisser Rosenapfel
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hannes84 schrieb:
…er ist beamer…

lol

Spweit ich weis kannst du das am besten von der Steuer befreien wenn jemand aus deiner Bekanntschaft eine Firma hat…

Aber ich weiß auch nicht ob das dann so ganz legal ist…?
 

evergrey

Bismarckapfel
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hehe:) das dachte ich mir auch:p


also mit steuern kenn ich mich leider gar nicht aus. aber wenn dein vater beamter ist, dann braucht er doch zuhause eigentlich keinen pc zum arbeiten, weil die doch in ihrem büro arbeiten (sollten).. ich hab nix gegen beamte, meine eltern sind selber welche;)
und wenn er im büro arbeitet wird es sicherlich schwierig das book abzusetzen, weil ers dann zuhause eigentlich gar nich zum arbeiten verwenden kann (oder seh ich das falsch? das ist jetzt reine spekulation)
und nochwas: falls die schummelei rauskommen sollte, wär das für deinen vater sicherlich n bisschen kritisch, denn gerade bei beamten wird ein solches vergehen streng verurteilt
 

guenther

Jamba
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sorry, aber…

… das wäre schlicht und einfach Beschiss!!! Wieso glauben die Leute nur, dass es ja wurscht ist, ob man das Finanzamt bescheißt. Tut mir leid, aber ich möchte meine Steuern, die ich zahle, lieber für vernünftige Dinge ausgegeben wissen.

Und abgesehen davon: Ich würde eine derartige Frage nie im Internet stellen. Es gibt Finanzbeamte, die Mac-User und sogar Mac-Fans sind, und zuweilen gibt ers da ganz saublöde (für den Betroffenen!) Zufälle.

Letzte Klarstellung: Ich arbeite nicht beim Finanzamt…
 

Stoney

Elstar
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Lehrkräfte können ihre Rechner angeblich zwei Jahre lang absetzen...und die sin ja auch meistens Beamte
 

Sockratte

Braeburn
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Vorrausetztung für das absetzen eines PC, egal ob nur Windows oder Mac Powered sind erstmal eine externe Tastaur. Warum, kein Plan, aber die tastatur in nem MacBook klappt schonmal nicht. Dann müsste auch ein zusätzliches, Ortsfestes Anzeigegerät her, zu gut deutsch du brauchst nen Monitor auf den Schreibtisch.
Und der letzte Punkt an dem es wahrscheinlich scheitern würde, der PC darf, soll er abgeschrieben werden, wirklich nur für die Beruflichen zwecke genutzt werden, sprich es darf auch keine Anderweitige Software aufgespielt werden.
Also nicht mit papa bekommt 10Gb für Office und den Rest belege ich mit Final Cut oder so. Wenn ein prüfer vorbei kommt und der berufsfremde Software auf dem Rechner sieht ist abschreibung geschichte.

sOCKI
 

domian

Lambertine
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spar dein Taschengeld und kauf das Teil ganz normal...

ständig wollen die Leute irgendwas "geschenkt" haben. Würdest du für andere kostenlos arbeiten???... nein? siehste, dann musste das Teil auch legal erwerben...
 

abstarter

Spätblühender Taffetapfe
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Sockratte schrieb:
Vorrausetztung für das absetzen eines PC, egal ob nur Windows oder Mac Powered sind erstmal eine externe Tastaur. Warum, kein Plan, aber die tastatur in nem MacBook klappt schonmal nicht. Dann müsste auch ein zusätzliches, Ortsfestes Anzeigegerät her, zu gut deutsch du brauchst nen Monitor auf den Schreibtisch.
sOCKI
Schmarrn, mein ibook wurde ohne murren anerkannt
 

hannes84

Gast
danke - kein beschiss

hallo leute

ich danke euch ersteinmal, dass ich so schnell antworten bekommen habe.
allerdings bin ich ein wenig geschockt, dass ihr sowas als steuerhinterziehung seht.
dass ding ist, dass er wirklich einen braucht. und ich eben auch. da habe ich wohl ein entscheidenes detail weggelassen, wir wollen uns den sozusagen teilen.
er nutzt das teil dann als windows maschine und ich als macci.
sorry, dass ist wohl bei manchen extrem in den falschen hals geraten.

aber nur so. ist es nicht auch extrem beschiss, ein notebook als nicht student von einem student kaufen zu lassen und es sich nach einem tag "verkaufen" zu lassen.

ich möchte jetzt hier allerdings keine grundsatzdiskussion anregen. das ist nicht in meinem sinn und passt hier nicht her.
hoffentlich fühlt sich jetzt niemand auf den schlips getreten - wie gesagt, nicht meine absicht.

einen schönen abend noch
 

flowbike

Mecklenburger Orangenapfel
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meine Erfahrung ist die, daß Laptops i.d.R von den Finanzämtern eher anerkannt werden als Desktops, weil wohl hier weniger z.B von einer Nutzung zum Spielen oder ähnliches ausgegangen wird. Wenn Ihr euch den Lapi teilt gebt ihr einfach das Verhältnis von privater zu beruflicher Nutzung an, also z.B. 50:50. So sind dann 50% absetzbar. Die meisten Finanzämter laßen eine Abschreibung auf 3 jahre zu.

Ergänzung: Beitrag erstellt mit meinem nicht geprüften Wissenstand, also ohne Gewähr, nicht daß mir wieder vorgeworfen wird, dass ich keine Ahnung hätte. ;)

Grüße
Sven
 

Peter Maurer

Pommerscher Krummstiel
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hannes84 schrieb:
1. ich kaufe das notebook mit edu rabatt. und mein paps setz es zusätzlich von der steuer ab.

2. er kauft es ohne edu rabatt und setzt es von der steuer ab.

3. ich kaufe das notebook mit edu rabatt.
Ich stimme fuer Nummer 3, denn die ist legal. :mad:
 

quarx

Brauner Matapfel
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@hannes84: Ich gehe jetzt nur mal davon aus, dass sich Dein Vater ein Laptop kauft und versucht, es steuerlich geltend zu machen. Und zwar ohne Kauf im Edu-Store (Verstoß gegen AGB), und ohne Weitergabe an Dich (Betrug des Finanzamtes). Eine 50%ige berufliche Nutzung wird das Finanzamt wahrscheinlich akzeptieren, wenn sie glaubhaft dargelegt werden kann.
Vielleicht ein Beispiel: Ich habe letztes Jahr mein 2004 gekauftes iBook steuerlich geltend gemacht und dabei eine 100%ige berufliche Nutzung beantragt. Was der Finanzbeamte auch durch mein glaubhaft dargestelltes Berufsbild zunächst mal grundsätzlich anerkannte: ich bin Mathematiker (Numerik, d.h. habe viel mit Computern zu tun) und als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni beschäftigt, brauche daher durch diverse Reisen zu Tagungen und Kooperationspartnern zwingend ein mobiles Arbeitsgerät. Konkret wurde dann aber (ohne weitere Nachweise meinerseits) nur eine 80%ige berufliche Nutzung angerechnet. Begründung im O-Ton, ich zitiere mal:
Nach allgemeiner Lebenserfahrung erfolgt die Nutzung eines PC in allen - also auch privaten - Lebensbereichen, zumal Computer der heutigen Generation aufgrund der umfangreichen Ausstattung und Nutzungsmöglichkeiten vielfach privat eingesetzt werden können und werden. Demzufolge wäre ein Abzug als Werbungskosten aufgrund des Aufteilungsverbotes des §12 EStG mangels Trennbarkeit der Aufwendungen in einen privaten und einen beruflichen Anteil grundsätzlich ausgeschlossen. Aufgrund der Besonderheit des Berufsbildes wurden die Aufwendungen jedoch im Schätzungswege in Höhe von 80% als Werbungskosten anerkannt (normalerweise nach folgenden Urteilen ohne Aufzeichnungen nur 50%). Ein höherer beruflicher Anteil ist durch Vorlage detaillierter Aufzeichnungen über Art und Umfang der beruflichen und privaten Nutzung nachzuweisen. Vgl. Urteile Hess. Finanzgericht vom 27.11.01 (2 K 6838/98), Rechtsauffassung bestätigt durch Urteil Bundesfinanzhof 19.02.04 (VI R 135/01).
Mangels Aufzeichnungen meinerseits (es war mein erstes beruflich abgesetztes Gerät) habe ich das so auch akzeptiert. Immerhin ist auf dem iBook ja auch iLife und dergleichen privat nutzbare Software drauf... ;)
Ergo: Wer ein beruflich genutztes Laptop vollständig abschreiben will, muss sich um detaillierte Aufzeichnungen kümmern und die dann vorlegen. Ich vermute mal, andere Finanzämter werden ähnlich argumentieren.
 
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atl

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Bei den meisten Finanzämtern reicht es auch, wenn man von der Firma ein Schreiben hat, das die berufliche Nutzung des PC/Laptop bescheinigt. Dabei hilft es, wenn eine Klausel mit folgendem Inhalt enthalten ist:
"Eine besondere Vergütung wird dafür nicht gezahlt. Wir halten die Aufwendungen für ... mit der Höhe des Gehaltes für abgegolten."
ByE...
 

quarx

Brauner Matapfel
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atl schrieb:
Bei den meisten Finanzämtern reicht es auch, wenn man von der Firma ein Schreiben hat, das die berufliche Nutzung des PC/Laptop bescheinigt. Dabei hilft es, wenn eine Klausel mit folgendem Inhalt enthalten ist:
"Eine besondere Vergütung wird dafür nicht gezahlt. Wir halten die Aufwendungen für ... mit der Höhe des Gehaltes für abgegolten."
ByE...
Das betrifft aber dann den Fall, dass man das Laptop wirklich über die Firma beschafft, oder? Bei mir war es z.B. ein Privatkauf, da muss man etwas ausführlicher argumentieren.
 

derive2

Allington Pepping
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Vielleicht habt ihr überlesen, dass sein Vater Beamter ist. Wie soll denn der ein Notebook steuerlich absetzen können??? Der braucht beruflich doch gar kein Notebook, weil er nicht zu Hause arbeitet.

Und im Apple Education Store kann er ja wohl auch kaum einkaufen. Am günstigsten und schnellsten bekommst du das Ding als Student bei Unimall.

Mal abgesehen davon scheinen viele zu glauben, dass Abschreibung bedeutet, dass das Finanzamt euch das MacBook kauft. :) Das ist leider nicht der Fall.

Die 1000,- Euro fallen in Bezug auf die Steuerschuld nicht allzusehr ins Gewicht. Ein paar Euro Einkomms- oder Lohnsteuererstattung sind drin. Mehr aber auch nicht. Die Ersparnis durch den Kauf im Educationstore wird nicht ansatzweise dadurch erzielt.
 

Stoney

Elstar
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<-- Lehrer, also auch Beamter und der kann den PC sehr wohl absetzen, da er sein Büro zu Hause hat
 

atl

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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quarx schrieb:
Das betrifft aber dann den Fall, dass man das Laptop wirklich über die Firma beschafft, oder? Bei mir war es z.B. ein Privatkauf, da muss man etwas ausführlicher argumentieren.
Nein, ich habe meine Hardware privat gekauft. Von der Firma habe ich ein Schreiben, in dem meine Aufgaben und damit eine Rechtfertigung für die Anschaffung der Hardware dargelegt wird. Als letztes enthält es dann obige Klausel. Natürlich reicht es nicht, nur obige Klausel einzutragen. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, dass die Hardware beruflich genutzt wird und die Kosten nicht von der Firma bezahlt werden. Je nach Aufgabenbereich kann das dann auch für Beamte zutreffen. :)

ByE...
 

derive2

Allington Pepping
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Stoney schrieb:
<-- Lehrer, also auch Beamter und der kann den PC sehr wohl absetzen, da er sein Büro zu Hause hat

Wo hat Hannes denn geschrieben, dass sein Vater Lehrer ist?

Bei Lehrern sind Notebooks mitunter schwierig abzusetzen. Welcher Lehrer braucht schon ein Notebook. Wenn überhaupt wird eine hohe private Nutzung mit angerechnet.

Aber wie gesagt. Im Vergleich zur Ersparnis aus dem Kauf im Education Store ist die Steuerersparnis geradezu lächerlich. Meistens wird die Pauschale sowieso nicht überschritten. Mehr als 20,- Euro im Jahr sind nicht zu erwarten.
 

quarx

Brauner Matapfel
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atl schrieb:
Nein, ich habe meine Hardware privat gekauft. Von der Firma habe ich ein Schreiben, in dem meine Aufgaben und damit eine Rechtfertigung für die Anschaffung der Hardware dargelegt wird. Als letztes enthält es dann obige Klausel. Natürlich reicht es nicht, nur obige Klausel einzutragen. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, dass die Hardware beruflich genutzt wird und die Kosten nicht von der Firma bezahlt werden.
Ich habe diese Klausel so verstanden, dass die Firma das Laptop beschafft hatte, aber Dir das dann vom Gehalt abgezogen hat. Das hätte ich ad hoc erst mal nicht unbedingt als echten "Privatkauf" bezeichnt (ist es aber de facto natürlich). Mit Privatkauf im engeren Sinn meinte ich, selbst ins Geschäft zu gehen und das Gerät zu kaufen. Für Beamte funktioniert das Beschaffen über den Arbeitgeber so wahrscheinlich nicht. Einkäufe von Behörden laufen meistens über irgend welche Kostenstellen, private Gelder kann man dort nicht verrechnen. Bei einem Lehrer sehe ich fürs Absetzen eigentlich kein Problem (die arbeiten viel zu Hause), aber hannes84 hat - so weit ich sehe - gar nicht von Lehrern gesprochen.
 

atl

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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quarx schrieb:
Ich habe diese Klausel so verstanden, dass die Firma das Laptop beschafft hatte, aber Dir das dann vom Gehalt abgezogen hat. ...
Und genau so ist es ja auch nicht gelaufen. Ich habe mir die Hardware selber ausgesucht und bei einem Händler meiner Wahl per Rechnung auf meinen Namen gekauft. Die Firma hat damit nix am Hut gehabt. In unserer Firma werden keine Macs eingesetzt (bis auf den einen, den ich meinem Chef mal abschwatzen konnte) :)

ByE...