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Logopädie-Programme

  • Ersteller Sire.Ben
  • Erstellt am

Sire.Ben

Gast
Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Ich such für eine Bekannte Programme für Ihre Logopädie-Praxis:

Zum einen zum erstellen von Abrechnungen, dachte da an Revolversoft, aber naja, vielleicht kennt jemand ja eins, was genau auf Logopäden abgeschnitten ist.

Zum anderen Programm, die Sie für Ihre Tätigkeit einsetzen kann, bspweise Lern- oder Sprachprogramme.

Vielleicht weiß jemand von Euch Rat.

Grux und thx im voraus

Sire.Ben
 

stk

Grünapfel
Registriert
05.01.04
Beiträge
7.141
Moin,

schick mal 'ne PM an Felix hier aus dem Forum. Wimret hat der eine Abrechnungssoftware für Logopädie auf FileMaker-Basis entwickelt.

Gruß Stefan
 

AhabDE

Wohlschmecker aus Vierlanden
Registriert
23.10.04
Beiträge
239
Revolver enthaelt weder eine DATEV noch eine Elster Schnittstelle und ist somit in der deutschen Version in Deutschland als reales Abrechnungsprogramm relativ unbrauchbar, ohne alles als Ausdruck seinem Steuerberater geben zu muessen. Da ab 2006 Steuerberaterkosten nur noch eingeschraekt absetzbar sind, sollte man hier gleich in was Zukunftstraechtiges investieren.
 

Sire.Ben

Gast
AhabDE schrieb:
Revolver enthaelt weder eine DATEV noch eine Elster Schnittstelle und ist somit in der deutschen Version in Deutschland als reales Abrechnungsprogramm relativ unbrauchbar, ohne alles als Ausdruck seinem Steuerberater geben zu muessen. Da ab 2006 Steuerberaterkosten nur noch eingeschraekt absetzbar sind, sollte man hier gleich in was Zukunftstraechtiges investieren.


Also,

erstens kann man mit Revolver die Daten als ASCII-Datei ganz leicht exportieren und problemlos in Datev importieren ( glaub es mir, ich arbeite täglich mit den Datev-Programmen)!

Zweitens versteht sich Revolver als reines Fakturierungsprogramm incl. vielem Schnick-Schnack, welches, wenn man es beherrscht, wohl sinnvoll, nützlich und gut ist. Nicht das Programm ist das Problem bei Revolversoft, sondern die Vorstellungen der Entwickler, die dahinter stehen. Der Wille ist da, nur an der Umsetzung und deren eigenen Zielvorstellungen und -erreichung harpert es ein wenig.

Drittens sind Steuerberatungskosten ab 2006 an nicht mehr als Sonderausgabe abzugsfähig, allerdings kann man, wenn man die Rechnung eines Steuerberaters auseinander pflügt auf die jeweiligen Einkunftsarten zuordnen und werden dann dort berücksichtigt. So kann man es schon in vielen zuverlässigen Quellen aus dem Internet nachlesen.

Der "kleine Rest" an Steuerberatungskosten wird die zu zahlende Einkommensteuer auch nicht mehr drastisch senken!

Gruß

Sire.Ben
 

Sire.Ben

Gast
@AhabDE

Zu Revolversoft: Weil es ein Fakturierungsprog ist, braucht es ja auch keine Elsterschnittstelle, sonst müsste man ja gleichzeitig ein kleines Buchhaltungsprogramm daraus machen, damit auch die zu erstattene Vorsteuer berücksichtigt wird. Und irgendwann muss man als Programmentwickler Abstriche machen um seine Zielgruppe beizubehalten und das Programm nicht zu groß, komplex und letzendlich zu teuer werden würde.

Gruß

Sire.Ben