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eBay

  • Ersteller PoloMarco
  • Erstellt am

PoloMarco

Gast
Hi,

ich wußte jetzt nicht wo ich meine Frage sonst posten sollte.. ich hoffe mal ich bin hier richtig.

Hab zusammen mit meiner WG-Mitbewohnerin zu MAC switchen wollen. Meinen iMac habe ich beim Händler gekauft da ich irgendwie Vorbehalte hatte zu eBayauktionen. Die kleine Katl wollte es besser wissen und hat sich Ihren MAC bei eBay kauft. Nachdem sie heute Post bekommen hat, mußte Sie feststellen das sie mehr blächen hat müssen als der Verkäufer für das Gerät bezahlt hat. Nun glaubt sie das dies ein refurbished Gerät gewesen ist, dies aber der Verkäufer in der eBay-Auktion nicht aufgeführt hatte. Nun weiß sie nicht ob sie das Geld wieder zurückbekommen kann vom Verkäufer oder nicht. Hat zwar schon eine eMail an eBay geschickt aber jetzt iss se total nervig und bevor ich meine Nerven verliere wegen Ihrem gejammer frag ich mal Euch ob jemand weiß ob sie nun das Gerät behalten muß oder wie das nun aussieht?

Meines erachtens muß sie das Gerät abnehmen... das es ihr stinkt das sie mehr als der Verkäufer bezahlen muss ist ja eigentlich nicht Sache des Verkäufers... genau wegen solchen Geschichten habe ich ja selbst schiss gehabt bei eBay zu kaufen.. aber ich kann mich ja auch täuschen ;)
 

schwatz33

Luxemburger Triumph
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Ich glaube du hast 2 Wochen Umtauschgarantie...wenn es ein Händler ist!

Müsste hinhauen!

;)
 

PoloMarco

Gast
Nee .. ist kein Händler sondern Privatperson.. genau da ist ja der Knackpunkt ;)
 

schwatz33

Luxemburger Triumph
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Ich glaube mich zu erinnern, dass diese Frist nur für Händler gilt... Frag doch mal bei ebay direkt, die helfen recht nett:)
 

rastamanc

Pferdeapfel
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78
PoloMarco schrieb:
Hi,

ich wußte jetzt nicht wo ich meine Frage sonst posten sollte.. ich hoffe mal ich bin hier richtig.

Hab zusammen mit meiner WG-Mitbewohnerin zu MAC switchen wollen. Meinen iMac habe ich beim Händler gekauft da ich irgendwie Vorbehalte hatte zu eBayauktionen. Die kleine Katl wollte es besser wissen und hat sich Ihren MAC bei eBay kauft. Nachdem sie heute Post bekommen hat, mußte Sie feststellen das sie mehr blächen hat müssen als der Verkäufer für das Gerät bezahlt hat. Nun glaubt sie das dies ein refurbished Gerät gewesen ist, dies aber der Verkäufer in der eBay-Auktion nicht aufgeführt hatte. Nun weiß sie nicht ob sie das Geld wieder zurückbekommen kann vom Verkäufer oder nicht. Hat zwar schon eine eMail an eBay geschickt aber jetzt iss se total nervig und bevor ich meine Nerven verliere wegen Ihrem gejammer frag ich mal Euch ob jemand weiß ob sie nun das Gerät behalten muß oder wie das nun aussieht?

Meines erachtens muß sie das Gerät abnehmen... das es ihr stinkt das sie mehr als der Verkäufer bezahlen muss ist ja eigentlich nicht Sache des Verkäufers... genau wegen solchen Geschichten habe ich ja selbst schiss gehabt bei eBay zu kaufen.. aber ich kann mich ja auch täuschen ;)

Hallo PoloMarco,

bei Händlern gilt nach wie vor das 2 Wochen Rückgaberecht, wie es bei Privaten aussieht habe ich keine Ahnung. Aber da kann dir sicher die Verbraucherzentrale Bayern weiter helfen.


Gruß Sascha
 

.holger

Borowitzky
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Fernabsatzgesetz (die 14 Tage Rückgaberecht) gilt ausschließlich für gewerbliche Händler.

Sie muss den Rechner nehmen. Sie hat doch einen gewissen Betrag für den Mac bezahlt, von dem sie gedacht hat, dass es ihr das wert ist, was ändert es denn dadurch, dass der Verkäufer damit was verdient. Der Rechner ist immer noch der gleiche und sie bezahlt das, was es ihr wert war/ist.

Ausserdem werden bei ebay sehr viele Dinge (gerade Produkte von "teuren" Firmen wie Apple etc.) über dem normalen Preis verkauft. Vielleicht hätte sie sich vorher informieren sollen.
 

zause

Martini
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Wenn es ein Refurbished Gerät war, hätte das der Verkäufer wohl sagen müssen. Sie kann versuchen mit ihm zu reden, ob der Preis wenigstens auf das reduziert wird, was das Gerät wirklich gekostet hat.

Ist halt die Frage, was der Verkäufer in der Beschreibung geschrieben hat: Rein rechtlich hat man, wenn die Ist- von der Soll-Beschaffenheit abweicht ein Recht auf Minderung des Kaufpreises (aber was im Gesetz steht und was tatsächlich passiert, sind ja zwei Dinge). Wenn der Verkäufer zB geschrieben hat, das Gerät sei nagelneu, es ist tatsächlich aber refurbished, würde ich ein Minderungsrecht annehmen. Wenn etwas refurbished ist, steht das aber auf der Rechnung (hatte auch mal so ein Gerät).

Gruß, Barbara
 

PoloMarco

Gast
Also um das besser zu erläutern:

Der Verkäufer hat geschrieben wann das Gerät von Ihm gekauft wurde und das es gebraucht ist (also nicht nagelneu). Auf der Orginalrechnung steht nichts von Refurbished oder Rückgabegerät drauf. Rechnung sieht aus wie bei einem Neugerät. Sie hat den Rechner für 1.628,21 ersteigert der Verkäufer hat das Ding für 1589,- gekauft. Für 1.579,- € bekommt man halt keinen Intel iMac mit 256 MB Grafikkarte, selbst mit Edurabatt etc.. ich mein so ein großer unterschied zwischen dem Preis besteht ja nicht und das Gerät ist grad mal 3 Wochen alt laut der Rechnung die ich hier vor mir habe. Ich würd mich da auch bestimmt ärgern aber die ganz Aufregung und den trara den sie hier veranstalltet wegen 50 €... Sie hat ja trotzdem zum Neukauf 80 € eingespart zum neukauf.

Naja jetzt iss se zum MiniMal geganngen um sich was Süsses zu kaufen wegen den Nerven... hehe am Ende verklagt sie den Verkäufer noch auf die 300g die sie zugenommen hat wegen der ganzen Sache ;)
 

zause

Martini
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Also ich kenn mich nicht aus mit den iMac-Preisen, aber wenn das auf der rechnung steht, wird er das halt irgendwie so bekommen haben. Da kann man meiner Ansicht nach nichts machen. Wir hatten auch mal kurz ein 12" iBook bei einer Aktion günstig gekauft, das dann bei eBay mehr als den Kaufpreis gebracht hat (Sonderangebot, das mein Vater mit einem Machändler aushandeln konnte + Edurabatt): Da muss man sich halt vorher informieren und sich überlegen, wie viel man zahlen will. Wenn der iMac jetzt 200€ mehr gekostet hätte im Store, würde deine Mitbewohnerin sich freuen, hätte aber das gleiche Gerät.
Wenn ihr den so billig nicht neu bekommen hättet, gibts ja auch groß nix, worüber man sich ärgern müsste...

So lang der Verkäufer keine falschen Angaban gemacht hat, seh ich da keine Möglichkeit...
 

PoloMarco

Gast
Hui.. da steht mir wohl ein angespanntes Wochenende bevor.. ich werd mich wohl zu meiner Freundin verkrümeln bis die dicke Luft sich gelegt hat.. Danke allen die hier gepostet haben ;)
 

micki

Halberstädter Jungfernapfel
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21.11.04
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3.822
hallo,

erstmal war es ja eine auktion, mit einem mindestgebot! wenn nun die bieter soweit hochbieten das der eigendliche kaufpreis überschritten ist kann der verkäufer daran ja nichts ändern. er darf sich sogar freuen, dafür ist es ja eine auktion. jeder bieter hat es selbst zu verantworten vieviel ihm der artikel wert ist und wieweit er bietet!

und wenn ihr eine rechnung bekommen habt könnt ihr ja bei dem händler, welcher diese rechnung ausstellte, erfagen um was für ein angebot es sich seinerseits handelte. vll. machte der ursprüngliche händler sonderkonditionen!

aber ich sehe hier die alleinige verantwortung bei dem bieter, also bei deiner wg partnerin!

grade bei ebay beobachte ich häufig das leute masslos überziehen beim bieten, mit ein wenig recherche ist meist ein online händler zu finden der ein günstigeres angebot bereitet.

gruss, bernd :)
 

G5_Dual

Melrose
Registriert
31.05.04
Beiträge
2.476
PoloMarco schrieb:
Hi,


Meines erachtens muß sie das Gerät abnehmen... das es ihr stinkt das sie mehr als der Verkäufer bezahlen muss ist ja eigentlich nicht Sache des Verkäufers... genau wegen solchen Geschichten habe ich ja selbst schiss gehabt bei eBay zu kaufen.. aber ich kann mich ja auch täuschen ;)

Ich kann das nicht nachvollziehen.
Diese Begründung hat doch nichts mit der Sicherheit von eBay zu tun.
Natürlich darf man nicht blauäugig allen trauen, bei eBay schon garnicht.
Aber dieser Kauf wurde doch durch die Eingabe eines von ihr festgelegten Preises bestimmt, entweder direkt, oder durch einen Bietagenden.
Wie kann ich mich aufregen, wenn ich einen Preis bestimme und den dann zahlen muss. Ich glaube auch nicht das man angeben muss, wenn es kein neu gekauftes Gerät ist, da er ja als gebraucht verkauft wurde.
Unwissenheit von mir, ist doch kein Betrug von jemand anderem.
Es liegt doch an ihr, sich davor zu erkundigen.
 

michast

Stahls Winterprinz
Registriert
13.09.04
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5.136
Also ich verstehe die Aufregung auch nicht. Wo steht denn, dass bei Ebay gekaufte Ware billiger sein muss, als der Verkäufer bezahlt hat. Wenn Deine Freundin zu einem Autohändler geht und ein gebrauchtes Fahrzeug kauft, bezahlt sie wahrscheinlich auch mehr, als der Verkäufer gezahlt hat.

Wenn es sich um ein "refurbished" Gerät handelt, hätte sie ja auch eines kaufen können. Ich muss doch vorher wissen, wieviel ich bereit bin zu bezahlen. Wenn ich im Nachhinein feststelle, dass der Verkäufer weniger dafür bezahlt hat, dann hat der Verkäufer eben Gewinn gemacht.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist am Gerät nichts auszusetzen, ihr stinkt nur, dass sie mehr hingeblättert hat, als auf der Ursprungsrechnung steht. Nun, so etwas ist ein ganz gewöhnlicher Kauf, ich biete eine Ware und bekomme dafür den Preis, den die Ware wert ist bzw. den der Käufer bereit ist, zu bezahlen. Sie sollte beim nächsten Mal eben genau die Preise vergleichen, vielleicht erspart sie sich dann noch einmal so eine Erfahrung o_O

Gruß,
Michael
 

saarmac

Weisser Rosenapfel
Registriert
26.12.05
Beiträge
792
PoloMarco schrieb:
Also um das besser zu erläutern:

Der Verkäufer hat geschrieben wann das Gerät von Ihm gekauft wurde und das es gebraucht ist (also nicht nagelneu). Auf der Orginalrechnung steht nichts von Refurbished oder Rückgabegerät drauf. Rechnung sieht aus wie bei einem Neugerät. Sie hat den Rechner für 1.628,21 ersteigert der Verkäufer hat das Ding für 1589,- gekauft. Für 1.579,- € bekommt man halt keinen Intel iMac mit 256 MB Grafikkarte, selbst mit Edurabatt etc.. ich mein so ein großer unterschied zwischen dem Preis besteht ja nicht und das Gerät ist grad mal 3 Wochen alt laut der Rechnung die ich hier vor mir habe. Ich würd mich da auch bestimmt ärgern aber die ganz Aufregung und den trara den sie hier veranstalltet wegen 50 €... Sie hat ja trotzdem zum Neukauf 80 € eingespart zum neukauf.

Naja jetzt iss se zum MiniMal geganngen um sich was Süsses zu kaufen wegen den Nerven... hehe am Ende verklagt sie den Verkäufer noch auf die 300g die sie zugenommen hat wegen der ganzen Sache ;)

wenn der das ding über ne firma zum beispiel gekauft hat die oft bei dem händler macs kauft kann man schon viel rabatt bekommen