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CH: Copyright-Gebühren auf iPod

jensche

Korbinians Apfel
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iPod-Käufer müssen Copyright-Gebühren zahlen

Harddisc-Recorder und mp3-Player werden teurer. Das Bundesgericht hat die Einführung einer Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien gutgeheissen. Die Konsumentenorganisationen sind mit ihrer Beschwerde abgeblitzt.


Sie konnten nicht belegten, dass sie die Interessen der Konsumenten im Zusammenhang mit der umstrittenen neuen Gebühr repräsentativ vertreten. Deshalb waren sie zum Verfahren vor der Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten gar nicht erst zugelassen worden, was das Bundesgericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil bestätigte.

30 Franken auf iPod
Die Schiedskommission hatte die Abgabe auf digitalen Speichermedien im Januar 2006 genehmigt. Dagegen setzten sich vier Konsumentenorganisationen zur Wehr, weil dadurch nach ihren Angaben ein mp3-Player um 10 bis 30 Franken, ein Videorecorder mit integrierter Festplatte um 90 Franken teurer wird.

Die Gebühr richtet sich nach der Speicherkapazität des Geräts, wobei der Tarif pro Einheit mit zunehmender Speicherkapazität abnimmt. Bei Chipkarten sind es ein bis zwei Rappen pro Megabyte, bei Harddiscs in iPods oder MP3-Playern beträgt der Tarif knapp 47 Rappen pro Gigabyte, bei Audiovisionsaufnahmegeräten rund 35 Rappen pro Gigabyte.

Dies war den Verwertungsgesellschaften zu wenig: ProLitteris, die Société suisse des auteurs, SUISA, Suissimage und Swissperform fochten den Entscheid der Schiedskommission ebenfalls an und verlangten eine höhere Abgabe.

Das Bundesgericht hatte aber auch dafür kein offenes Ohr: Der gegenüber einer ersten Fassung reduzierte Tarif sei rechtens. Die Schiedskommission habe bei der Bemessung der Höhe der Abgabe ihren Beurteilungsspielraum weder überschritten noch missbraucht, heisst es in dem Urteil.

Keine Geräteabgabe

Kein Erfolg hatten auch die Nutzerorganisationen Schweizerischer Wirtschaftsverband für Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO) und Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN). Sie hatten die Gebühr grundsätzlich angefochten, weil es sich um eine verkappte Geräteabgabe handle.

Das sah das Bundesgericht anders. Der Tarif beziehe sich sowohl auf auswechselbare Speichermedien wie auch auf eingebaute Speicher, sofern das Gerät vorrangig für Aufnahmen urheberrechtlich geschützter Werke verwendet werde.

Damit machten die Lausanner Richter auch klar, dass auf PC- Festplatten keine Abgabe erhoben wird, weil diese nur nebenbei für solche Aufnahmen verwendet werden. Ebenfalls nicht unter den angefochtenen Tarif fallen andere Speichermedien wie leere Audio- oder Videokassetten, Minidisc, CD oder DVD. Diese werden gestützt auf bereits geltende Tarife belastet.

Die nun vom Bundesgericht geschützte Einführung einer Urheberrechtsgebühr auf digitalen Speichermedien betrifft die Konsumenten nicht direkt. Die Abgabe wird bei den Herstellern und Importeuren erhoben und von diesen allenfalls auf die Kundschaft überwälzt.

Alles wird auf den Konsumenten abgewälzt. Kein Wunder laden immer mehr illegal runter....
 

joey23

Hochzeitsapfel
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wundert mich jetzt nicht soooooo sehr. in deutschland gibt es das auch schon ein paar jahre. sind glaube ich etwa 10e bei einem brenner.

ist ganz schön frech, finde ich auch...

ich hab trotzdem mein napster-abo. da finde ich alles, zahle 10e im monat, die qualli ist einwandfrei, und es ist legal. besser gehts nicht ...
 

2different

Thurgauer Weinapfel
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Urheberrechtsgebühren sind ja schön und gut, aber diese gleich dreimal draufzupacken (player, song, cds) ist unverschämt und reine Abzocke. Was solls, die Musikindustrie wie sie heute noch besteht, wird in ein paar Jahren eh der Vergangenheit angehören...
 
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floeschen

Horneburger Pfannkuchenapfel
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Hab ich gestern auch mitbekommen. Eine Schande ist das. Wenn ich die CD im Laden kaufe (mach ich persönlich noch oft) muss ich zwei Mal dafür zahlen. :mad:
 

jensche

Korbinians Apfel
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ja. sorry. das ist frech. die Musikindustrie gräbt sich somit das eigene grab. also begonnen haben die ja. aber nun graben sie noch viel viel schneller.


ja genau. wenn ich im Laden ne CD kaufe zahle ich diese Gebühren.
 

Sven Francisco

Cripps Pink
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Besonders krass finde ich die Abgaben auf leere Rohlinge und Drucker....und Brenner. Sind die besoffen? Auch wenn ich nur eigenes Zeug drucke/brenne bezahle ich die "Raubkopierer-Steuer"? Ich sage es doch immer wieder: Unsere Politiker sind durchgeknallt...ich hoffe dieses Kaspertheater wird bald..wie auch immer...beendet.

S:
 

floeschen

Horneburger Pfannkuchenapfel
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Alle Politiker? Nein, ich glaube eher, dass zwar Widerstand kam, aber nichts genutzt hat, wegen der erdrückenden Mehrheit der Befürworter. Tja, wählen musst du gehen. ;)
 

Final

Meraner
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Der Entscheid ist sehr befremdend, damit zahlt der Komsument mehrmals für das selbe
Musikstück. Unter der Abgabe leiden also nicht nur wir Konsumenten sondern auch die
Detailhändler, deren Umsätze teilweise ins Ausland abfliessen (Eigenimport ohne Suisa
möglich). In seiner Entscheidung spricht das Bundesgericht den Konsumentenverbänden das
Recht ab, die Konsumenten zu vertreten...o_O
 

schnydi

James Grieve
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08.01.06
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137
Da bezahlt man CHF 1.50 bzw. über 15.- für die Songs bzw. CD's und muss bei den Player nochmals bezahlen!?! Für WAS? Dass andere ihre Songs schwarz laden??? Was kann ich den dafür? Alles nur ABZOKE! Eigentlich bin ich ja blöd das ich die Songs legal erwerbe.
Ich finde 1.50.- pro Song sind genug, sie sollten mit den Preisen runter, dann würden vielleicht auch andere die Songs legal kaufen, und sie müssten nicht vors Bundesgericht, um uns legale Käufer noch zu schädigen.
 

Hobbes_

Gast
Tja, der kluge Verkäufer kassiert mehrfach für sein Produkt...

Es ist wirklich verrückt, wie alle Benutzer immer gleich unter einen Generalverdacht geworfen werden, nur um noch mehr Geld zu verdienen. Es lebe die moderne Jurisprudenz.
 

skepsis

Westfälische Tiefblüte
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07.02.06
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1.050
ja. sorry. das ist frech. die Musikindustrie gräbt sich somit das eigene grab. also begonnen haben die ja. aber nun graben sie noch viel viel schneller.


ja genau. wenn ich im Laden ne CD kaufe zahle ich diese Gebühren.
Die MI hat begonnen? Soweit ich das verfolge, wehrt sich die MI (wenn auch mit sehr fragwürdigen Methoden) gegen Urheberrechtsverletzungen im ganz großen Stil!!
 

2different

Thurgauer Weinapfel
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15.06.07
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Bsp: Neuer iPod nano 4GB silber für CHF 229.- (inkl. Suisa-Gebühr von CHF 20.58 )