• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

arbeitsgesetz für nebenjobs (400€/studentenjobs)

schnaps

Roter Eiserapfel
Registriert
21.10.07
Beiträge
1.437
ich such, wie die topic schon beschreibt, nachzulesene rechte für nebenjobber und studentische hilfskräfte im bereich der gastronomie etc. (besonders alles zum thema kündigung!)
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
Registriert
10.04.07
Beiträge
2.728
soweit ich weiss macht das Gesetz in Punkt Kuendigung zwischen 400E-Jobs und "richtigen" Jobs keinen Unterschied. Um was gehts denn genau???
 

Nathea

Admin
AT Administration
Registriert
29.08.04
Beiträge
15.099
Den Wikipedia-Eintrag kennst Du?

Ansonsten sollten Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag geregelt sein. Gibt es schon einen oder willst Du Dich "vorab" informieren?
 

schnaps

Roter Eiserapfel
Registriert
21.10.07
Beiträge
1.437
es könnte sein das mein "netter" chef mich rausschmeissen möchte. ich möchte mich nun vorher absichern, welche rechte ich besitze falls es zu so einem falle kommt.
hinzu kommen fragen wie, wer muss bezahlen wenn kunden ohne zu bezahlen abhauen? etc.

edit:
@Nathea
ich meinte nicht eine studentische hilfskraft, sondern einen studentischen aushilfsjob :)
http://www.apfeltalk.de/forum/member.php?u=2352
 

Nathea

Admin
AT Administration
Registriert
29.08.04
Beiträge
15.099
Hast Du denn einen Arbeitsvertrag in der Hand, in dem so etwas stehen könnte? Zu welcher Uni bzw. welchem Bereich zugehörig ist denn dieses Arbeitsverhältnis?
 

schnaps

Roter Eiserapfel
Registriert
21.10.07
Beiträge
1.437
wie gesagt es gehört nicht zur uni. nen kollege ist dort angestellt mitm studentenjob und ich auf 400€ basis. der bereich ist die gastronomie.
 

Nathea

Admin
AT Administration
Registriert
29.08.04
Beiträge
15.099
Auch dann solltest Du einen Arbeitsvertrag haben. Hast Du?

Ansonsten ist das BGB bundesweit und in allen Bereichen gültig, sofern keine besseren Bedingungen in Tarifverträgen oder Einzel-Arbeitsverträgen ausgehandelt wurden:
Link zu § 622 BGB
 

Grossinquisitor

Cripps Pink
Registriert
15.09.08
Beiträge
151
Leg 7,90 Euronen an und kauf dir den dtv-Beck Text Arbeitsgesetze (derzeit 73.Aufl.). Da findest du wirklich alles, was du brauchst.

Und wie bereits geschrieben - arbeitsrechtlich ist es zunächst einmal schnurzpiepegal, ob ein geringfügiges Arbeitsverhältnis oder ein Vorstandsjob für monatlich 1Mio Eur zur Debatte steht. Kündigungs- Urlaubs- Entgeltfortzahlungsregelungen sind identisch.

...ansonsten bei weitergehenden Fragen - wende dich an den Arbeitsrichter deines Vertrauens ;)

Gruß, Frank
 

philleb

Wohlschmecker aus Vierlanden
Registriert
02.12.08
Beiträge
237
Bei uns in Österreich gibt es eine Arbeiterkammer wo man Fragen kann was für rechte man hat und was man lassen soll !
Gibt es sowas auch in de?
 

joe024

Pomme au Mors
Registriert
07.04.05
Beiträge
866
Schau mal hier rein. 400-Eurojob

Ansonsten gilt aber das normale Arbeitsrecht.
Und wenn der Gast ohne zu bezahlen abhaut?
Nun, du bist nicht John Rambo und musst dich jedem Gast hinterherschmeißen :)
Wer hinterher den Schaden ersetzt, hmmm. Hab selber lange genug gekellnert und so einige D-Mark erstatten müssen, bis ich die goldene Regel angewendet habe:

Goldene Regel: gerade in Aussenbereichen: direkt bezahlen!