• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Apple DOA Programm - wie läufts ab?

dunzo

Fuji
Registriert
26.10.06
Beiträge
38
Tach,

da sich an meinem MacBook Pro innerhalb der ersten 14 Tage nach dem Kauf ein "Defekt" gezeigt hat, steht mir wohl grds. das Apple DOA Programm zur Verfügung.

Was bedeutet das genau, welcher Mangel muss vorliegen (denke an "death on arrival" - bei mir sinds nämlich nur Lackschäden) und hat jemand bereits Erfahrungen damit gemacht?

Erhält man ein fabrikneues Produkt oder ebenfalls einen DOA Rückläufer (der dann natürlich repariert und gewartet wurde)?

Bedankt.


Dirk
 

pepi

Cellini
Registriert
03.09.05
Beiträge
8.740
Wenn Du das Gerät online erworben hast, kannst Du innerhalb der ersten 14 Tage nach Kauf gemäß Online Absatzgesetz ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten.

Wenn das Gerät startet dann liegt kein DOA vor.

Du willst keine DOA Abwicklung bei Apple machen. Du willst keine DOA Abwicklung bei Apple machen. Du willst keine DOA Abwicklung bei Apple machen.
Gruß Pepi
 

dunzo

Fuji
Registriert
26.10.06
Beiträge
38
Wenn Du das Gerät online erworben hast, kannst Du innerhalb der ersten 14 Tage nach Kauf gemäß Online Absatzgesetz ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten.

Wenn das Gerät startet dann liegt kein DOA vor.

Du willst keine DOA Abwicklung bei Apple machen. Du willst keine DOA Abwicklung bei Apple machen. Du willst keine DOA Abwicklung bei Apple machen.
Gruß Pepi

....doch, ich will (why not?)!!!!

Das Gerät ist ein BTO (HD-Upgrade) somit fällt das Widerrufsrecht flach.
 

Hilarious

Gelbe Schleswiger Reinette
Registriert
10.08.05
Beiträge
1.759
Zunächst solltest Du Dich telefonisch an AppleCare wenden. Sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt, wirst Du Dich an einen Apple Service Provider wenden wollen, der den Fehler diagnostiziert und gegenüber Apple Care begutachtet. Sollte hier eine Reparatur nicht den Mangel beseitigen können, und auch zukünftige Reparatur-Versuche wertlos erscheinen, wird der Apple Service Provider oder Apple Care das Gerät nach eigenen Maßstäben als »Dead On Arrival« erklären. In diesem Falle (und nur dann) erhältst Du ein PDF zugeschickt, welches Du ausdruckst, ausfüllst und an einen bestimmten Apple Service Provider faxt (häufig die Firma Card Services in Frankfurt/Main). Nach kurzer Zeit wird man sich mit Dir in Verbindung setzen, um einen Abholtermin, vertreten durch einen Paketdienst, mit Dir zu vereinbaren. Der Transport ist versichert, auch die Umverpackung wird vom Paketdienst gestellt. Genaueres zur Verpackung solltest Du dann erfragen. Wird das Gerät anschließend nach einigen Tagen tatsächlich für »tot« erklärt, bekommst Du einen Gutschein über den Kaufwert, den Du dann im Apple Store oder bei Apple Handlern einlösen kannst.

Übrigens: Wenn das Gerät startet kann trotzdem ein »Dead On Arrival«-Zustand vorliegen, denn die Kriterien sind ganz abhängig vom jeweiligen Gerät.
 

pepi

Cellini
Registriert
03.09.05
Beiträge
8.740
Nachdem bereits "Lackschäden" als Grund angegeben worden sind, handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht um einen DOA. Ein solcher wäre auch zeitlich bereits nicht mehr anwendbar, da hier soweit mir bekannt von Apple selbst nur 3 Werktage anerkannt werden.

Wir wissen immer noch nicht wo und wie das Gerät erworben wurde. Ohne diese Information ist weitere Diskussion über das Thema zwar möglich, aber sinnbefreit.

dunzo, bitte um Unfo diesbezüglich!


DOA mit Apple abwickeln ist wie von Mekka nach Rom zu pilgern. Etwas umständlicheres als dieses Verfahren gibt es nicht. Ich gehe davon aus, daß dunzo den Mac heuer noch verwenden möchte... In Anbetracht der drohenden MacWorld SanFrancisco ist es noch problematischer. Die Zeit drängt in diesem Falle würde ich sagen.

Glaubt mir, ich bin seit vielen Jahren im Apple Service tätig und niemand will freiwillig einen echten DOA mit Apple abwickeln. Das Gerät gleich in ein Apple Service Center zu bringen ist um ein vielfaches schneller und mindestens genauso effektiv.
Gruß Pepi
 

dunzo

Fuji
Registriert
26.10.06
Beiträge
38
Wir wissen immer noch nicht wo und wie das Gerät erworben wurde. Ohne diese Information ist weitere Diskussion über das Thema zwar möglich, aber sinnbefreit.

dunzo, bitte um Unfo diesbezüglich!

Wo? MacTrade. Wie? Online.

Der Club ist seit 2 Tagen weder via Telefon noch Mail bzgl. der Abwicklungsmodalitäten zu erreichen.

Würde eigentlich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, but as I wrote earlier: BTO....
 

Ijon Tichy

Clairgeau
Registriert
21.11.06
Beiträge
3.689
Würde eigentlich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, aber da BTO....

Eine größere Festplatte lässt das Widerrufsrecht nicht hinfällig werden, auch ansonsten ist der Ausschluss bei BTO zumindest strittig. Es gibt mehrere Urteile dahingehend, dass ein Einbau oder Umbau von Standardkomponenten, der leicht rückgängig zu machen ist, das gesetzliche Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz nicht verhindert.

Nachtrag:

In diesem Fred wird auch das entsprechende BGH-Urteil genannt!
 
Zuletzt bearbeitet:

Hilarious

Gelbe Schleswiger Reinette
Registriert
10.08.05
Beiträge
1.759
Bevor Du Dich jetzt lange mit uns beschäftigst, solltest Du auf jeden Fall reklamieren, am besten schriftlich und deutlich. Dabei ist es egal, ob es auf eine Wandlung oder Nachbesserung hinauslaufen wird.
 

Ijon Tichy

Clairgeau
Registriert
21.11.06
Beiträge
3.689
Bevor Du Dich jetzt lange mit uns beschäftigst, solltest Du auf jeden Fall reklamieren, am besten schriftlich und deutlich. Dabei ist es egal, ob es auf eine Wandlung oder Nachbesserung hinauslaufen wird.

Nein, es ist ein Unterschied, ob ich Gewährleistung haben will oder vom Widerrufsrecht Gebrauch mache. Wenn's bloß Lackschäden sind, geht sicher die Diskussion los, ob das die Funktion denn beeinträchtigt. Darauf würde ich mich nicht einlassen und das Widerrufsrecht wählen.

Wenn der Widerruf aus irgendeinem Grund nicht klappen sollte (ich wüsste jetzt keinen), dann hat man ja immer noch 5 1/2 Monate Gewährleistung mit Beweislast beim Anbieter und 11 1/2 Monate Apple-Garantie.
 

dunzo

Fuji
Registriert
26.10.06
Beiträge
38
Nein, es ist ein Unterschied, ob ich Gewährleistung haben will oder vom Widerrufsrecht Gebrauch mache. Wenn's bloß Lackschäden sind, geht sicher die Diskussion los, ob das die Funktion denn beeinträchtigt. Darauf würde ich mich nicht einlassen und das Widerrufsrecht wählen.


War es dann dumm von mir einen Schaden via Mail anzuzeigen, da das Aufzeigen eines Sachmangels aus meiner Logik heraus ja auf eine Inanspruchnahme der Gewährleistung hinzielt? ist damit der Widerruf hinfällig?

Und: hat jemand Erfahrung darin wie kulant MacTrade hinsichtlich eines BTO-Widerrufs funktioniert?
 

Ijon Tichy

Clairgeau
Registriert
21.11.06
Beiträge
3.689
War es dann dumm von mir einen Schaden via Mail anzuzeigen, da das Aufzeigen eines Sachmangels aus meiner Logik heraus ja auf eine Inanspruchnahme der Gewährleistung hinzielt? ist damit der Widerruf hinfällig?

Widerrufen kannst du immer noch, solange die 14 Tage noch nicht vorbei sind.