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14TageRückgaberecht mit CTO?

  • Ersteller tobi303
  • Erstellt am

tobi303

Gast
Hallo Leute,
Ich bin ziemlich scharf auf soon MB.
Jetzt hab ich schon oft gelesen, dass man sich bei einer Online-Bestellung auf das Fernabsatzgesetz berufen kann und das Book, insofern es defekt ist, innerhalb von
14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann.
Nun meine Frage: Ist oben genanntes auch mit CTO-Option(z.B.100GB HD im 2,0 MB) möglich?
Falls ja, wäre der Gravis-Online Shop eine Variante dafür(wegen dem optionalen Hardwareschutz und so...) oder gibt es bessere Shops?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten!
Peasn,
toxictobi
 

ses

Riesenboiken
Registriert
25.09.04
Beiträge
290
Hallo,

bist du noch Schüler / Student? - Ich würde es bei Gravis nicht kaufen... die stellen sich bei BTO Geräten immer ein "wenig" inkompetent an, auch bei der Rücknahme kann es probleme geben.

Wenn du bei Apple direkt im Shop orderst, hast du auf jedenfall die 14 Tage Rückgabe.

Gruß Sebastian
 

SkyWombat

Uelzener Rambour
Registriert
18.10.05
Beiträge
370
Sofern es kaputt ist kannst du es natuerlich immer zurueckgeben. Die 14 Tage rueckgabrecht im Fernabsatzgesetz beziehen sich aber auch auf das Recht einfach bei Nichtgefallen ein voellig intaktes Geraet zurueckzugeben. Und die ist bei CTO nicht moeglich.
 

tobi303

Gast
Danke erstma!
Also hab ich das jetzt richtig verstanden?
Wenn ich direkt im applestore n weißes MB mit 2 GHz und ner 100er Platte(BTO) bestelle (Studenten-Rabat is leider nich drin), und ich binnen 14 Tagen nach Erhalt merke das 7 Pixel im Eimer sind und das Teil ziept und fiept, kann ich es zurückschicken und kriege dann ein Neues in der gleichen BTO-Konfiguration(100GB)? Das wär ja nich schlecht.
 

roesti

Gast
SkyWombat schrieb:
Sofern es kaputt ist kannst du es natuerlich immer zurueckgeben. Die 14 Tage rueckgabrecht im Fernabsatzgesetz beziehen sich aber auch auf das Recht einfach bei Nichtgefallen ein voellig intaktes Geraet zurueckzugeben. Und die ist bei CTO nicht moeglich.

Doch, ist bei CTO auch möglich. CTO gilt rechtlich nicht als "maßgeschneidert", wie es im Fernabsatzgesetz beschrieben ist.