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1200€ Strafe für 1 Album + 1 Lied

eyecandy

Graue Französische Renette
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Woher weiß man denn, dass eine Vorlage "offensichtlich rechtwidrig hergestellt" wurde? Wenn einer seine CDs digitalisiert, ist das doch wohl kaum "offensichtlich rechtswidrig", auch wenn der Output-Ordner des Rip-Programms zufällig mit dem Shared-Ordner des P2P-Clients identisch ist.
rechtswidrig, aber nicht strafwürdig. die bereitstellung im shared-ordner dagegen schon ...
 

Casi

Spartan
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Das ist egal. Es geht darum, dass du die Musik anbietest. Ob du die heruntergeladen hast oder selbst gerippt.
 

paga

Friedberger Bohnapfel
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Darum finde ich die Gesetze in der Schweiz gut. Bei uns ist der Download legal mit der Begründung, dass der User nicht weiss, was er überhaupt runterlädt. :)
 

mrmik666

Fießers Erstling
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Darum finde ich die Gesetze in der Schweiz gut. Bei uns ist der Download legal mit der Begründung, dass der User nicht weiss, was er überhaupt runterlädt. :)

Interessant und das obwohl bei euch CDs sowieso günstiger sind. Ich kauf meine CDs nur noch bei euch.
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Da du nicht mehr Preis geben möchtest, hole ich mal weiter aus.

kA Wie X davon erfahren hat, dass er diese Geldstrafe zahlen soll aber der "normale" Verfahrensweg, ist gerade bei Torrent nicht (auf jedenfall nicht wenn es Privat gemacht wird) das ein Schriftstück mit Unterlassungsbescheid und Geldstrafe zugesandt wird.
Normalerweise steht die Polizei vll auch noch mit dem Staatsanwalt bei X vor der Tür es wird durchsucht, gefunden, mitgenommen. Dann ist ruhe.
Wenn man dann mucken macht kommt die große Kelle und man zahlt Strafen.
Das ist in der Regel der normale Verfahrensweg.
(woher ich das weiß bleibt mein Geheimniss ;) )

Edit: Gerade gelesen das X beim Anwalt war, naja man könnte auch noch überlegen, ob die PC's die X im Haushalt hat (inklusive Monitor etc.) unter 600€ Wert sind. Was ich aber nicht glaube :) .
 

ando-x88

Celler Dickstiel
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Da du nicht mehr Preis geben möchtest, hole ich mal weiter aus.

kA Wie X davon erfahren hat, dass er diese Geldstrafe zahlen soll aber der "normale" Verfahrensweg, ist gerade bei Torrent nicht (auf jedenfall nicht wenn es Privat gemacht wird) das ein Schriftstück mit Unterlassungsbescheid und Geldstrafe zugesandt wird.
Der Internet-Anschlussnehmer wurde von der Polizei angerufen und ihm wurde mitgeteilt, dass die Plattenfirma EMI Anzeige erstatten will wegen illegalen Downloads. Dann sollte er sich dort einfinden (keine Vorladung) und ihm wurde das Handschriftlich auf Papier gegeben (nichts formelles, nur die Downloads + Uhrzeit sowie Name und Anschrift der Firma). Am 22. soll er dann erneut zur Polizei gehen (wieder keine Vorladung) und dazu was sagen.
Der Anwalt meint, dass die Strafe sogar bis 9.000€ ausfallen könnte und daher keine Aussage bei der Polizei gemacht werden soll und im vorraus eine Unterlassungserklärung abgeschickt werden soll, damit die Firma keine Forderungen mehr stellen kann.
Die Kosten betragen dafür 600€ (die zusätzlichen 400€ für das Verfahren mit der Polizei gehen aufs Haus).
Von Seiten der Polizei wird es wohl bei einer Verwarnung bleiben, weil die Tat nur geringfügig war.
Fraglich ist nur, wie die Plattenfirma an die IP gekommen ist, da - so der Anwalt - nur die Staatsanwaltschaft diese auf Richterlichen Beschluss weitergeben darf, was wiederum nur bei größen Verstößen der Fall ist. Da die Staatsanwaltschaft die Daten jedoch noch nicht weitergeben konnte, da der Beschuldigte noch keine Aussage gemacht hat,...
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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unwissenheit schützt vor schlägen nicht ;)

In einem Rechtsstaat (wie hier) schon, denn:

Darum finde ich die Gesetze in der Schweiz gut. Bei uns ist der Download legal mit der Begründung, dass der User nicht weiss, was er überhaupt runterlädt. :)

Vergleiche es mit einem Briefumschlag, den Du auf der Strasse findest und aufhebst. Wenn Drogen drin sind, kannst Du dafür belangt werden? So einfach nicht, da Du erst nach Kenntnisnahme handlen musst. Genauso bei einem Download. Wenn Du Kenntnis von dessen Illegalität bekommst, musst Du das File löschen. Dass Du dies nicht getan hast, ist durch die blosse Download-IP nicht feststellbar.
In einem Rechtsstaat müsstest Du nur sagen, dass Dir die Illegalität erst nach dem Download bekannt wurde, und Du das File sofort gelöscht hast.
Aber - Du bist in keinem Rechtsstaat, sondern in Deutschland o_O
 

Messerjokke79

Eifeler Rambour
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Zur Info: Nicht dafür, dass du das runterlädst sondern dafür, dass du anderen den Download von deinem Rechner ermöglichst bekommt man die Strafe, was auch die Höhe der Summe ausmacht. Wenn du über BitTorrent etwas runterlädst gibst du es auch gleichzeitig zum Download frei.
 

Zweiblum

Zabergäurenette
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@Messerjokke: Das stimmt nicht mehr so ganz. Denn wenn du weiß, dass du urheberrechtlich geschütztes Material runterlädst machst du dich nach dem reformierten Urheberrecht bereits strafbar. So einfach ist das alles nicht mehr. Demnach ist auch das laden von Rapidshare und Co. illegal. Was der Richter dazu sagt, wenn du "nur" die Datei abc112233.rar geladen hast bleibt abzuwarten.
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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Vergleiche es mit einem Briefumschlag, den Du auf der Strasse findest und aufhebst. Wenn Drogen drin sind, kannst Du dafür belangt werden?
der vergleich hinkt: denn das album oder der track tragen deutliche namen, die über den inhalt unmissverständllich informieren (d.h. dein umschlag wäre transparent, würde ein weisses pulver innen zeigen und trüge den namen "kokain, 100gr").

in der diskussion spielt auch eigentlich nicht der ursprung eine rolle, sondern die deutlich ausmachbare absicht des downloaders, mit dem download den kauf zu umgehen. die ist nur in bananenrepubliken nicht berücksichtigt ... ;)
 

Messerjokke79

Eifeler Rambour
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@Messerjokke: Das stimmt nicht mehr so ganz. ...
Das stimmt, aber wenn du ein 20€-Album illegal runterlädst ist ja nur ein einmaliger Schaden von 20€ entstanden, anders als beim Anbieten eines Albums.

Vergleiche es mit einem Briefumschlag, den Du auf der Strasse findest und aufhebst. Wenn Drogen drin sind, kannst Du dafür belangt werden?

Wenn dich ein Polizist durchsucht und bei dir den Umschlag findet wirst du ggf. wegen Drogenbesitz belangt, ganz gleich ob du weißt was da drin ist. Du hast es in der Tasche und deshalb bist du im Besitz der Drogen, egal ob die dein Eigentum sind oder nicht.
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Wenn der Torrent-Client das herunterzuladende Stück wieder shared - klar, das ist illegal.
Nehmen wir aber mal an, man hätte einen Client, der wirklich nur herunterlädt. Das dann zu bestrafen, halte ich nicht für rechtmässig. Schliesslich weiss ich nicht, dass es illegal ist - der Anbieter könnte es ja auch legal gratis anbieten ;)
Man sollte also nichts mehr vom iTunes-Store herunterladen, schliesslich handelt es sich um urheberrechtlich Geschütztes Material, und ich kann nicht wissen, ob Apple die Gebühren auch ordnungsgemäss an die Rechteinhaber zahlt, oder ob ich den Download illegal zur Verfügung gestellt bekomme :p
 

Nathea

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... Schliesslich weiss ich nicht, dass es illegal ist - der Anbieter könnte es ja auch legal gratis anbieten ;)
Spätestens mit den Aussagen hier im Thread wäre Deine "weisse Weste" doch ziemlich angegraut ;) oder net?
 

mrmik666

Fießers Erstling
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Nehmen wir aber mal an, man hätte einen Client, der wirklich nur herunterlädt. Das dann zu bestrafen, halte ich nicht für rechtmässig. Schliesslich weiss ich nicht, dass es illegal ist - der Anbieter könnte es ja auch legal gratis anbieten ;)

Wenn man ein Album einer Band runterlädt, die bei einem Plattenlabel einen Vertrag hat, kann man wohl davon ausgehen das es sich nicht um ein legales Angebot handelt. Und ein anbieten, in einem offenen P2P Netzwerk, eines solchen Albums keine Privatkopie mehr darstellt sollte jedem klar sein.

Versteh die ganze Diskussion eh nicht, es ist illegal Urheberrechtlich geschützte Musik aus dem Netz zu ziehen. Und wer erwischt wird hat Pech gehabt, kauft euch doch einfach die Alben.
 

Messerjokke79

Eifeler Rambour
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Wenn Du im Laden eine CD einsteckt und ohne zu bezahlen rausgehst, ist das Diebstahl. Beim Download ist das genauso! Wenn Du im Laden (besonders bei einer Kette) eine CD kaufst, kannst Du ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass Du die Ware legal erwirbst. Sollte sich rausstellen, dass der Ladenbetreiber die CDs aus einem anderen Laden geklaut hat und nun bei sich anbietet, wird Dich deshalb keiner belangen, musst aber die CD trotzdem zurückgeben müssen und müsstest selbst den Anbieter auf Schadenersatz verklagen.

Wenn man per Torrent etwas runterläd und das hochladen unterbindet, hat man das Torrent-Prinzip nicht verstanden.