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Apple Pay, Banken, Kreditkarten - Smalltalk und Spekulationen

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Sequoia

Swiss flyer
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Auch wenn es hier schon mal gesagt wurde und auf die Vertragsfreiheit verwiesen wurde. Ich meine in Deutschland kann es eigentlich nicht wirklich rechtens sein Bargeld zu verweigern, auch wenn es irgendein Geschäft wohl macht. Wir haben ja sogar eine Gesetzliche Obergrenze, die die Annahme von bis zu 50 Münzen die Geschäfte verpflichtet.


Aber das soll hier nicht das Thema sein, es wird wenn da wirklich Bedarf dran ist, ein Gericht darüber entscheiden. Solange es nur vereinzelt kleine Hippster Bäcker sind, wird sich da kein Gericht darum bemühen. Denn der Bäcker ist vermutlich von den Kunden mehr abhängig, als der Kunde vom Bäcker.

Wo soll es so ein gesetzt geben, mit den 50 Münzen?
 

Mitglied 105235

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MünzG §3 Annahme- und Umtauschpflicht
http://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/

Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.
Umkehrschluss bis zu 50 Münzen müssen Angenommen werden. Diverse Artikel gibt es dazu auch im Netz.

Außer er hat halt vorher generell die Bargeld Annahme ausgeschlossen. Dann würde das mit den 50 Münzen natürlich auch nicht mehr greifen.




Glaubt Mann/Frau diversen anderen Artikeln, so sind dann in Deutschland die Euro Banknoten, dazu das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel um seine Geldschuld zu begleichen, außer es würde vorher anders Vereinbart. Ein Schild irgendwo aufhängen, wird vermutlich nicht als Vereinbarung so einfach zählen. Dieses Schild müsste nämlich gut sichtbar sein, bevor der Vertrag Zustande gekommen ist.

Aber diese Artikel beziehen sich immer auf das BBankG §14 und da bin ich mir persönlich nicht sicher ob das wirklich greift. Ich verstehe diesen § anders.
 
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FuAn

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SomeUser

Ingol
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Die 50 Münzen sind quasi das Maximum das bei Bargeld Zahlung akzeptiert werden muss. Entsprechende Vereinbarung zur nicht Akzeptanz von Barzahlung ist durchaus Gesetz konform https://www.boerse-online.de/nachri...argeld-annehmen-muss-und-wer-nicht-1000733410

Nein, das ist so nicht richtig. Korrekt ist, dass es eine Regelung zur Maximalannahme gibt. Das bedeutet aber NICHT, dass
a) der Händler nicht auch mehr Münzen annehmen KANN - aber eben auch 150 Münzen annehmen kann.
b) er nicht auch bei weniger Münzen ABLEHNEN *kann* - und zwar auch bei nur einer.
Es gibt keinen gesetzlichen Kontrahierungszwang - dieser wäre schlicht verfassungswidrig. Entsprechend kann eine (potenzielle) Vertragspartei auch - unabhängig vom Zahlungsmittel oder sonstigen Bedingungen - jederzeit den Kauf verneinen, sofern er damit nicht z.B. gegen Diskriminierungstatbestände verstößt (z.B. kein Verkauf an dich, weil du schwul oder Katholik bist).
Ausnahmen - und um die geht es im Kern - nennt der Artikel auch, nämlich wenn ein (ggf. vor-)vertragliches Vertragsverhältnis bzw. eine Schuld schon dann entsteht, wenn dir Einschränkungen hinsichtlich der Zahlung unbekannt sind.
Ansonsten kannst du jederzeit mit 49 Münzen in ein Geschäft gehen, musst aber damit leben, wenn man dir einfach sagt: "Nö, mit dir nicht."
 

SomeUser

Ingol
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MünzG §3 Annahme- und Umtauschpflicht
http://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/
Umkehrschluss bis zu 50 Münzen müssen Angenommen werden. Diverse Artikel gibt es dazu auch im Netz.

Nein. Siehe dazu mein voriger Beitrag. In Ergänzung: Damit du jemanden zu einer (Gegen-)Leistung verpflichten kannst, brauchst du eine gesetzliche (oder (quasi-)vertragliche) Anspruchsgrundlage. § 3 MünzG enthält eben KEINE Anspruchsgrundlage für dich. Den Umkehrschluss zu ziehen, kann man zwar machen - ist juristisch aber falsch. ;)
 

Misto

Châtaigne du Léman
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MünzG §3 Annahme- und Umtauschpflicht
http://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/

Umkehrschluss bis zu 50 Münzen müssen Angenommen werden. Diverse Artikel gibt es dazu auch im Netz.

Außer er hat halt vorher generell die Bargeld Annahme ausgeschlossen. Dann würde das mit den 50 Münzen natürlich auch nicht mehr greifen.




Glaubt Mann/Frau diversen anderen Artikeln, so sind dann in Deutschland die Euro Banknoten, dazu das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel um seine Geldschuld zu begleichen, außer es würde vorher anders Vereinbart. Ein Schild irgendwo aufhängen, wird vermutlich nicht als Vereinbarung so einfach zählen. Dieses Schild müsste nämlich gut sichtbar sein, bevor der Vertrag Zustande gekommen ist.

Aber diese Artikel beziehen sich immer auf das BBankG §14 und da bin ich mir persönlich nicht sicher ob das wirklich greift. Ich verstehe diesen § anders.
Niemand muss Bargeld annehmen. Das einfachste Beispiel sind die ganzen Online-Shops. Da wird dann in den AGB oder dem Bestellvorgang klar geregelt, wie die Bezahlung zu erfolgen hat. Bspw. per Kreditlkarte; Vorkasse, oder Nachnahme. Aber per Bargeld wirst Du dort nie finden, obwohl Du ja auch einen Briefumschlag mit Bargeld verschicken kannst.

Macht ja niemand klingt logisch, ist aber nicht selbstverständlich.

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit und wenn jemand kein Bargeld annehmen will, dann muss er das auch nicht. Einzige Bedingung: er muss den Vertragspartner vor Abschluss des Vertrags darauf hinweisen.

Das mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel bedeutet lediglich, dass in Deutschland der Euro als einziges gesetzliches Zahlungsmittel gilt und angenommen werden muss. Egal ob bar oder unbar. Das heißt: Wenn jemand Bargeld annimmt, siehe oben, dann darf er Euroscheine und Münzen als Zahlungsmittel in Deutschland nicht verweigern. Wohl aber bspw. US-Dollar oder Kohlebriketts. Eine unbare Lastschrift hat, wenn nicht anders vereinbart, in Euro zu erfolgen, nicht in US-Dollar. Mehr sagt das Gesetz aber nicht aus. Auch aus der 50-Geldstück-Grenze lässt sich nicht umgekehrt schließen, dass es eine Pflicht zur Annahme von Bargeld gibt. Es sagt lediglich aus, dass der Verkäufer nicht mehr als 50 Münzen für einen Zahlungsvorgang annehmen muss und sich diesbezüglich auch auf diese Vorgabe stützen kann.

Bislang war das aber auch nie ein Thema, weil es absurd war, dass ein Ladenlokal oder Restaurant kein Bargeld annimmt. Und ist es auch jetzt noch, weil man sich somit selbst einen Teil der Kundschaft aussperrt. Das kann sich doch kaum einer leisten. Im wahren Leben ist das in Deutschland kein Thema, aber wie der Fall von Philadelphia zeigt, in anderen Ländern schon.
 
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MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Siehe Schweden. Das kann man wirklich schon als Ausgrenzung von Älteren, Technikunerfahrenen oder Armen betrachten, was dort passiert. Und nur weil ich persönlich alles bargeldlos erledigen möchte, heißt das nicht, dass alle alles bargeldlos erledigen "sollen".

Wahlfreiheit für jeden ist das Zauberwort. Eine Gesetzesanpassung wäre vielleicht sinnvoll, aber nur in Richtung dass, kein marktübliches Zahlungsmittel "diskriminiert" werden darf. Was "marktüblich" in dem Zusammenhang wäre, würde natürlich definiert werden. Spontan hätte ich behauptet, dass neben Bargeld definitiv die GiroCard und im weitesten Sinne auch MC/Visa darunter fielen.
 

Misto

Châtaigne du Léman
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Siehe Schweden. Das kann man wirklich schon als Ausgrenzung von Älteren, Technikunerfahrenen oder Armen betrachten, was dort passiert. Und nur weil ich persönlich alles bargeldlos erledigen möchte, heißt das nicht, dass alle alles bargeldlos erledigen "sollen".

Wahlfreiheit für jeden ist das Zauberwort. Eine Gesetzesanpassung wäre vielleicht sinnvoll, aber nur in Richtung dass, kein marktübliches Zahlungsmittel "diskriminiert" werden darf. Was "marktüblich" in dem Zusammenhang wäre, würde natürlich definiert werden. Spontan hätte ich behauptet, dass neben Bargeld definitiv die GiroCard und im weitesten Sinne auch MC/Visa darunter fielen.

Ja, sehe ich genau so. Verstehe die Forderung nach der Abschaffung von Bargeld, zumindest für den Alltagsgebrauch, auch nicht. Jedenfalls nicht von der Verbraucherseite aus betrachtet.
 

Mitglied 105235

Gast
Niemand muss Bargeld annehmen. Das einfachste Beispiel sind die ganzen Online-Shops. Da wird dann in den AGB oder dem Bestellvorgang klar geregelt, wie die Bezahlung zu erfolgen hat. Bspw. per Kreditlkarte; Vorkasse, oder Nachnahme. Aber per Bargeld wirst Du dort nie finden, obwohl Du ja auch einen Briefumschlag mit Bargeld verschicken kannst.
Hast nach den ersten paar Zeilen aufgehört zu lesen oder?

Ich habe wo es um die Bargeld "Annahmepflicht" ging, angefangen mit Glaubt Mann/Frau. Das heißt also das ich dies selbst nicht so wirklich glauben kann und sogar den entsprechend § verlinkt auf den sich immer alle Artikel beziehen. Am Schluss habe ich geschrieben, das ich diesen § anders verstehe, als die ganzen Artikel.

Dein Vergleich mit den Online Shopping ist dazu auch nicht passend. Denn spätestens wenn dort zur Kasse gegangen wird. Wird geklärt welche Zahlungsarten so akzeptiert werden und es muss sich dann meistens für eine Entschieden werden.

Bislang war das aber auch nie ein Thema, weil es absurd war, dass ein Ladenlokal oder Restaurant kein Bargeld annimmt. Und ist es auch jetzt noch, weil man sich somit selbst einen Teil der Kundschaft aussperrt. Das kann sich doch kaum einer leisten. Im wahren Leben ist das in Deutschland kein Thema, aber wie der Fall von Philadelphia zeigt, in anderen Ländern schon.
Nicht mal den Thread scheinst du aufmerksam zu verfolgen, den hier steht drinnen das eine Berliner Bäckerei die Annahme von Bargeld verweigert. Also ist es auch bei und in Deutschland, nicht mehr so absurd.


Bzgl. der 50 Münzen, habe ich auch dazu geschrieben. Das er wenn er kein Bargeld annimmt, dies auch hinfällig wäre.



Moin!



Nein. Siehe dazu mein voriger Beitrag. In Ergänzung: Damit du jemanden zu einer (Gegen-)Leistung verpflichten kannst, brauchst du eine gesetzliche (oder (quasi-)vertragliche) Anspruchsgrundlage. § 3 MünzG enthält eben KEINE Anspruchsgrundlage für dich. Den Umkehrschluss zu ziehen, kann man zwar machen - ist juristisch aber falsch. ;)
Es kommt doch drauf an wie die Geldschuld Zustande kommt und ob im Vorhinein alle Bedienung klar sind oder nicht?

Bsp.
Kaufe ich mit 50 Münzen, 2 Kugeln Eis fürs mitnehmen. Kann die Annahme von den Münzen verweigert werden, da er vor der Aushändigung des Eises, mir sagt so viele Münzen nimmt er nicht an. Dies kann ich akzeptieren und mit einen Schein oder Bargeldlos zahlen oder nicht und sagen okay dann behalte dein Eis, ich geb wo anders hin.

Jedoch wenn diese 2 Kugeln, nicht mitnehme, sondern mich vorher an einen Tisch setze und mir bringen lasse. Gemütlich dort esse und erst so 15 Minuten später am Tisch bezahle. So kann er ein Problem haben, denn wenn er mir bei der Bestellung nicht gesagt hat das er so viele Münzen nicht annimmt, waren bevor die Geldschuld von mit entstand, nicht alle Bedingungen klar. Er müsste um das ausschließen zu können ein gut Sichtbares Schild wo haben oder in die Karte schreiben.
 
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Mitglied 105235

Gast
Hab ich doch auch gar nicht geschrieben. Aber da, wo es möglich ist, funktioniert es nur mit GiroCard, ergo nicht mit ApplePay, weil ApplePay = Kreditkarte.
An den Kassen mag das Stimmen, an diversen Geldautomaten, funktioniert aber auch das Abheben mit einer Kreditkarte. Einige haben sogar schon NFC Module installiert bekommen.
 

Jerry86

Cripps Pink
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Ja, kostet aber innerhalb Deutschlands in der Regel ordentlich Gebühr.
Außerdem schrieb ich auch davon, dass das Abheben AN DER KASSE nochmal ein Stück weit einfacher wäre und die Akzeptanz von ApplePay erhöht würde, weil man vielerorts eben zwar per NFC, aber nicht mit Kreditkarte bezahlen kann.
 
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Misto

Châtaigne du Léman
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Ja, kostet aber innerhalb Deutschlands in der Regel ordentlich Gebühr.
Außerdem schrieb ich auch davon, dass das Abheben AN DER KASSE nochmal ein Stück weit einfacher wäre und die Akzeptanz von ApplePay erhöht würde, weil man vielerorts eben zwar per NFC, aber nicht mit Kreditkarte bezahlen kann.
Also wenn ich mich recht erinnere, gab es hier schon jemand, der Geld mit ApplePay im Supermarkt abgehoben hat. Hat sogar den Kassenzettel hier gepostet. Weiß aber nicht mehr, in welchen Thread das hier war. ist auch schon ein paar Wochen her da gab es nämlich genau diese Diskussion schon mal.

Der Kasse ist das doch egal, ob mit der GiroCard oder der Kreditkarte gezahlt wird. Es kommt da wohl eher darauf an, was der Supermarkt anbietet.
 
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staettler

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Hab ich doch auch gar nicht geschrieben. Aber da, wo es möglich ist, funktioniert es nur mit GiroCard, ergo nicht mit ApplePay, weil ApplePay = Kreditkarte.

Es funktioniert mit Apple Pay ergo mit Kreditkarten. Aber nicht bei jedem Markt. Aldi, Edeka funktioniert. ReWe nicht. Allerdings ist das auf Deutschland bezogen nicht allgemeingültig. Bei mir, Bayern, funktioniert es.

Zur Aussage von oben. Ja, das war ich!
 
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Jerry86

Cripps Pink
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Hier beim Edeka funktioniert es nicht. Steht sogar auf diesen Infotafel explizit GiroCard drauf und ich hab es ausprobiert und ging nicht. Und auf der Internetseite von Edeka steht's auch. Muss dann also eher ne Ausnahme sein.
 

staettler

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Jeder Markt hat die Freiheit es so zu gestalten wie er mag.
 

Samson39

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Heute mal wieder im real Magdeburg gewesen. Augenscheinlich war eine andere Software auf den Terminals. Und, tata, Amex ging mit Apple Pay.
 

Mitglied 233949

Gast
Hab ich doch auch gar nicht geschrieben. Aber da, wo es möglich ist, funktioniert es nur mit GiroCard, ergo nicht mit ApplePay, weil ApplePay = Kreditkarte.
Ich lasse mir öfters beim Aldi mit Apple Pay Bargeld auszahlen. Hinterlegt ist eine Debit Mastercard. Aldi schreibt zwar selber es ginge nur mit Girocard, aber bei mir hat es bis jetzt jedesmal mit dem iPhone funktioniert.
 
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MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Die Müller Drogerie macht sogar Werbung für die Bargeldabhebung mit MasterCard.

Habe es aber noch nicht getestet. Zahle fast alles mit der Amex.