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Apple watch gefunden: Apple bestraft ehrliche Finder

AndreasB73

Oberösterreichischer Brünerling
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Sorry, die Diskussion ist schon leicht bizarr. Wenn Apple nicht den rechtmäßigen Besitzer feststellen kann, dann kann das das Fundbüro ja noch viel weniger. Das Fundbüro dürfte ja mit der gleichen Argumentation das Gerät ja auch nicht rausrücken.

Und wenn man schon so argumentiert, dann dürfte ja Apple auch keine Erst-Anmeldung des Gerätes mit der Apple-ID zulassen, denn das könnte ja auch ein Nichtrechtmäßiger Besitzer machen.

Man kann es schon machen, wenn man nur will. Als Besitzer muss ich halt einen Eigentums- Nachweis erbringen (Rechnung, Benutzername, usw.) - im Fundbüro genauso wie dann auch bei Apple oder anderen, die eine solche Dienstleistung erbringen.
 
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Mitglied 105235

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Das Funbüro, wird vermutlich auch das Telefon nicht einfach so rausrücken, weil jemand kommt und sagt des ist meines. Sondern es muss entsprechende wieder in Betrieb genommen werden können.

Aber stimmt, die Erst-Anmeldung könnte auch auch der nicht Besitzer durchführen.
 

eXiNFeRiS

Schöner von Bath
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Also wenn ich meine aktuelle Uhr verlieren würde darf der Finder sie bedenkenlos gerne behalten. Ich kann weiterhin ruhig schlafen ohne den Verlust zu betrauern und der Finder...naja darf sich freuen oder auch nicht. So lebt es sich doch gleich viel entspannter.

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peter hb

Châtaigne du Léman
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Natürlich kann ich Eigentümer als Finder nach 6 Monaten werden. Das ist die Rechtslage.

Und daraus folgt dann was oder welche Pflicht für Apple? Nichts. Das ist auch die Rechtslage.

Drauflosforschen, wer zuvor der wahre Berechtigte war? Daten also preisgeben? Daten dazu einfach erheben? Verarbeiten? Kann und darf Apple nicht. Das ist auch die Rechtslage.

Lies nochmal.
Hast Du überhaupt mein Post #74 verstanden? Das: "Du hast es nicht ganz verstanden" bezieht sich auf die Aussage von @Sequoia der in der Antwort auf meine Frage #72... überhaupt die Frage nicht beantwortet :)

Weiter in Deiner Ausführung versuchst Du mir die Wörter im Mund zu drehen. Das ist nicht elegant und kontraproduktiv.
Liest noch mal, was Du geschrieben hast und versuch doch in dem Text ein Zusammenhang mit der Frage #72 zu finden :)

Nein. Völlig falsch. Weder an den Besitzer, noch den Halter.

Sondern an denjenigen, auf den das KFZ zugelassen ist.

Ich gehe davon aus an den, an den das KFZ ZULETZT zugelassen war. Oder versuchen die über den Hersteller den Käufer rauszufinden, auf den das Auto ZUERST zugelassen war? Fragen über Fragen:innocent:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Martin Wendel

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Also würde Apple auf ein Gerät zugreifen und sperren bzw. sogar den Löschvorgang autorisieren, ohne Erlaubnis des Eigentümers?
Das Gerät wird vom Benutzer gelöscht und gesperrt, nicht von Apple.
 

Joh1

Golden Noble
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Hier wird immer von W-Lan ohne Passwort gesprochen.
Wie viele von solchen W-Lan kennt ihr?
 

Mitglied 105235

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Wenn die iPhone Suche aufgehoben werden muss, dann ja. Dann musst du dich über iCloud.com mit deiner Apple-ID einloggen und diese Funktion abschalten.
 
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paul.mbp

Sternapfel
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So richtig lässt mir das Thema keine Ruhe, und ich glaub einen Knoten identifiziert zu haben an dem wir uns hier missverstehen.

Auf der einen Seite gibt es die rechtlich äusserst vielschichtige Geschichte mit dem Eigentümer / Besitzer / Inhaber von einem iPhone. Das ist zugegeben recht komplex und auch für Apple schwierig. Deswegen die Regelung mit dem Kaufbeleg.

Auf der anderen Seite jedoch haben wir einen „legitimierten Nutzer“. So nenne ich jetzt mal die Person die in Kenntnis von Apple-ID und Passwort in der Lage ist das iPhone vollumfänglich zu nutzen. Diese Person kann mit dem iPhone alles machen was sie will... Apps installieren, das iPhone komplett löschen etc…

An der Stelle erfolgt ausser der Abfrage von ID und Passwort keine weitere Prüfung. Egal ob das iPhone gekauft, geleast, gemietet, geschenkt oder zur Nutzung überlassen ist.

ID und Passwort reichen um es frei zu nutzen und alles damit zu machen.

Und nun verliert dieser „legitimierte Nutzer“ das iPhone…
Warum in aller Welt soll es nun nicht möglich sein diesen letzten legitimierten User zu kontaktieren und über das Auffinden des iPhones zu informieren?

Apple würde doch nullkommagarnix an dem Status des iPhones ändern! Der letzte legitimierte Nutzer wäre nach Rückgabe exakt wieder in der gleichen Lage wie vor dem Verlust: mit ID und Passwort ist ihm alles möglich.

Er darf vor dem Verlust mit dem iPhone alles machen ohne das ein Eigentumsnachweis nötig ist, warum darf er, als letzter registrierter Nutzer es nach dem Verlust nicht mehr?

Da ist doch auch kein Missbrauchspotential, man gibt es dem zurück der es zuvor hatte. Und der kann dann wieder all das machen was er zuvor auch durfte
 

Utility

Meraner
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Huiuiui krass, dass die Diskussion doch noch so rege weiter geht: Mal noch ein paar "geheime" Interna. Ist jetzt schon ein paar Jahre her, zu meiner Zeit bei Apple gab es noch keine iCloud sondern MobileMe.

Was aber damals schon so war ist, APPLE ist intern nicht gleich APPLE. Nach außen ist es ein Riesenunternehmen welches Einigkeit propagiert. Intern ist es gesplittert in mehrere Teilbereiche wovon einige sogar als separate Tochter laufen.

Das beginnt damit das iTunes eine eigene Tochter bildet, mit intern eigenem SupportTeam und Tools, ebenso war es bei MobileMe (vermutlich auch bei iCloud). Keiner der Mitarbeiter (zumindest im Support) hat Einsichten in die Daten der jeweils anderen Bereiche. Dazu kommt dass der technische Support noch einmal gesplittert ist in viele Sub-Unternehmen und interne Abteilungen.

Was der Mitarbeiter also vor sich sieht ist ein gekapselter Ausschnitt auf für seine Zwecke zugeschnittene Teilbereiche eines Kunden-Geräte-Datenwusts. Sich Daten der anderen Abteilungen zu beschaffen ist für den First-Level Support schonmal gar nicht möglich. Er hat Anweisungen wie er sich zu verschiedenen Anfragen zu verhalten hat und das wars. Im Second-Level kann man die Daten nicht sehen aber zumindest die anderen Abteilungen (mit damals bis zu 2-tägiger Antwortdauer auch intern) kontaktieren.

Wie lange so ein Mitarbeiter dann noch Lust hat so einem Problem hinterher zu rennen kann sich jeder ausmalen.

Wenn man nun also auf irgendeinem Weg nun doch rechtmäßiger Besitzer eines Apple-Gerätes wird, da eine gültige Rechtsgrundlage besteht, dann glaube ich schon dass man das Problem auch gelöst bekommt. (Siehe die Watch hier in dem Falle, falls die Geschichte genauso ist).
Ich glaube aber fast dass die normale Hotline dafür der falsche Ansprechpartner ist. Ein direkter Besuch im AppleStore, ein detailliertes Schreiben an die Zentrale in Cork oder die Abteilung in München sollte da aber schon einige Rädchen in Bewegung bringen.
 

KEd!

Jerseymac
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457
Manche haben hier Ansichten..

Wenn du ein Gerät oder sonst etwas findest, und es nicht abgeholt wird bekommst du nach dem Gesetz ein Dokument sowie, das Gerät / Ding und bist somit offizieller Besitzer.

Apple ist dazu verpflichtet, zu helfen. Da mit Übergabe ein offizielles Besitzdokument mit einhergeht haben sie da keine andere Wahl. Es wird nur gern versucht. Die wenigsten involvieren da einen Anwalt.

Letztlich gilt aber deutsches Recht.
 
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Macbeatnik

Golden Noble
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Woher hast du denn diese Weisheit, eigenes empfinden oder tatsächlich handfest mit einem Urteil eines deutschen Gerichts belegt
 
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smoe

Roter Winterkalvill
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Apple ist dazu verpflichtet, zu helfen. Da mit Übergabe ein offizielles Besitzdokument mit einhergeht haben sie da keine andere Wahl.
Wie kommst du da drauf? Der Finder hat doch keinerlei Vertrag mit Apple den Apple erfüllen müsste?
 

peter hb

Châtaigne du Léman
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20.01.08
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818
Wenn du ein Gerät oder sonst etwas findest, und es nicht abgeholt wird bekommst du nach dem Gesetz ein Dokument sowie, das Gerät / Ding und bist somit offizieller Besitzer.

Wenn wir uns schon hier über Gesetze unterhalten, bitte richtige Begriffe benutzen. Du bist in dem Fall nicht nur der Besitzer sondern der Eigentümer.
 

ChrisW90

Linsenhofener Sämling
Registriert
17.09.14
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2.542
Die ganze Geschichte ist -wie es auch die rege Beteiligung in diesem Thread zeigt- wirklich äußerst komplex, es gibt so viele verschiedene Dinge zu beachten und nicht zuletzt ist es auch ein Thema bei dem rechtlich einwandfrei und moralisch/ethisch wünschenswert eventuell leicht auseinander dividieren.

Ich habe auch gemischte Gefühle bei solchen Diskussionen, die sich wie folgt gliedern:

1) Sicherheit der Apple Geräte, Schutz der Daten/des Gerätes:
Ich empfinde die Maßnahmen, die Apple ergriffen hat um den Diebstahl von iOS-Geräten so unattraktiv wie möglich zu machen und gleichzeitig den Datenschutz auch bei verlorenen Geräten zu gewährleisten extrem zufriedenstellend.
Die Tatsache, dass niemand etwas mit meinem gestohlenen/verlorenen Gerät anfangen kann, da es durch die iCloud-Sperre gesichert ist, ist schon beruhigend und führt auch dazu, dass es für potentielle Langfinger keinen wirklichen Anreiz gibt iOS-Geräte zu klauen.

2) Ortungsfunktion und Zurücksetzen via iCloud:
Auch die Funktion ein verlorenes/geklautes Gerät via iCloud zu orten und ggf. zu löschen ist optimal. Auch wenn ich mir an dieser Stelle wünschen würde, dass ein Abschalten des Gerätes ebenfalls nur möglich ist wenn man den Code/TouchID/FaceID eingibt. Denn durch die manuelle Abschaltung (Diskussion gleiches gilt für die Aktivierung des Flugmodus) ist die Ortung schon sehr unwahrscheinlich, zumindest bei einem Diebstahl.

Zusatz: Während beim iPhone durch die mobile Datenverbindung zumindest noch die Möglichkeit besteht, dass es auch nach Verlust seinen Standort noch mitteilen kann, sieht dies bei der Apple Watch schon anders aus. Ein Großteil der Apple Watches hat keine (aktivierte) E-SIM und ist ohne gekoppeltes iPhone somit quasi nicht zu orten, vor allem da es sich nicht mit den meisten offenen WLAN-Netzwerke verbindet.

3) Rechtliche Situation:
Ich bin kein Jurist, halte mich daher hier auch mit der Einschätzung zurück. Da ich aber fest davon ausgehe, dass Apple sich (wie auch in den Vorposts beschrieben) an die Gesetzeslage hält, habe ich da wenig zu beanstanden.

4) Was ich mir wünsche:
Ich würde mir auch unter der Beachtung aller hier geäußerten Datenschutz-Bedenken/Richtlinien wünschen, dass Apple einen Weg findet, das Auffinden einer Apple Watch (iOS-Devices) leichter zu melden, damit der vorherige Besitzer (und hier wird es schon kritisch) informiert werden kann.
Es wäre schön, wenn man als Finder die Möglichkeit hätte die Seriennummer des gefundenen Gerätes einzugeben und Apple schickt automatisch eine Mail an die mit der Watch verbundene AppleID mit dem Hinweis „Hast du dein Gerät verloren? Falls ja, bitte antworte auf diese Mail oder klicke folgenden Link..“. Damit würden keine personenbezogenen Daten herausgeben und es würde einem als Besitzer die freie Wahl gelassen, wie man darauf reagiert.

Mir geht es daher eher darum, die Möglichkeit/Wahrscheinlichkeit des Auffindens seines verlorenen Gerätes zu erhöhen. Die Handhabung, dass Apple Geräte nicht entsperrt, auch wenn man als Finder eine Bestätigung des Fundbüros hat, empfinde ich als korrekt. Sollte Apple dies ändern gäb es wohl zu viele, die dies versuchen würden auszunutzen.
 

enux

Transparent von Croncels
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Ich sehe das Problem anders. Bestrafung kann man das mit Sicherheit nicht nennen aber ich wiederhole noch mal Mal meine Frage: Warum kann/will Apple nicht den Kontakt zwischen dem Finder und dem ursprünglichen Eigentümer ermöglichen?
Wenn der Finder sich so viel Mühe gibt und Apple kontaktiert (mit Angabe von eigenen Daten) gehe ich stark davon aus, dass keine kriminelle Energie dahinter steckt. Apple könnte doch die Kontaktdaten des Finders (mit seiner Zustimmung) an den ursprünglichen Eigentümer weiterleiten, oder? Die Entscheidung was weiter passiert müsste der ursprüngliche Eigentümer treffen.

Nein, siehe Diskussion.


Ist das so? BGB §971 sagt dazu was anderes.

Genauso wie der Finder VERPFLICHTET ist die gefundene Sache bei Polizei/ Fundbüro abzugeben, ist auch die Zahlung des Finderlohns verpflichtend.

Auch nein. Da steht, dass der Finder einen Finderlohn verlangen kann. Nicht, dass dieser verpflichtend ist.
Da ich den Empfangsberechtigten nicht antreffe, ist das aber schwierig. Beim nächsten Fund frage ich im Fundbüro, ob ich meine Forderung dort hinterlegen kann (Herausgabe nur bei Abgabe des Finderlohns). Kann ich mir nicht vorstellen, würde ich auch nicht tun, aber interessehalber.

Der Vergleich hinkt etwas. Du darfst nicht einen Schlüsselbund (der für den Finder keinen materiellen Wert hat) mit einem Gegenstand (muss nicht Apple Watch sein) der mehrere hundert € wert ist. Erst ab einem Wert von 10€ ist das gesetzlich geregelt.

Wenn der Finder genügend kriminelle Energie hat, hat der Schlüsselbund einen ganz erheblichen Wert. Das mag jetzt eine Spitzfindigkeit sein, ist aber sicher nicht ganz von der Hand zu weisen.

Wer also eine Apple Watch hat und sich ängstigt, diese zu verlieren und dann nicht kontaktiert zu werden, der schreibt dann bitte seine Telefonnummer oder E-Mail Adresse innen auf das Armband.
 

Nore

James Grieve
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Manche haben hier Ansichten..
.
In der Tat... Manche haben hier seltsame Ansichten. Man sollte zwei Lebenssachverhalte nicht miteinander verbinden. Das Amtsgericht München hat das doch sehr deutlich ausgeführt: Der Finder hat das Eigentum an dem gesperrten iPhone erworben. Das bestreitet auch niemand. Aber darüber hinaus hat er eben keine Ansprüche. Und schon gar nicht, dass das iPhone entsperrt wird. Soweit die rechtliche Lage.

Ob Apple darüber hinaus aus Eigenantrieb einen Service entwickelt, der das Zurückgeben eines iPhones (oder der Watch oder einem anderen Device) ermöglicht, liegt im Ermessen von Apple. Aber da die die Devices nicht mal auf Druck der amerikanischen Bundesbehörden entsperren, kann ich mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen. Denkbar wäre außerdem das Herstellen einen Kontaktes zwischen Finder und Eigentümer. Aber da könnte es auch wieder Probleme mit dem Datenschutz geben (falls man überhaupt mit Sicherheit feststellen kann, wer der letzte Eigentümer war).

Aus meiner Sicht hat Apple richtig gehandelt. Für den Finder vielleicht eine unbefriedigendes Ergebnis, dennoch entspricht das geltender Rechtslage. Zumindest nach deutschem Recht. Und wie KEd! so schon schrieb: Letztlich gilt deutsches Recht.
 
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