High-End Macbook Pro als Student von der Steuer absetzen?

Mr.Lavalava

Elstar
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Ja es ist ein altes Thema. Trotzdem kann ich dazu keine eindeutige Antwort im Internet finden.
Bzw. habe ich von Kommilitonen schon gehört, dass man Laptops, die man für das Studium bzw. während des Studiums kauft, nachträglich von der Steuer absetzen kann. Und es heißt ja auch sonst immer, dass man Kosten, wie auch Kosten für Arbeitsmittel, die durch bzw. für das Studium entstehen, absetzen kann.
Wenn ich mir jetzt aber einen 4000€ Macbook Pro zulegen möchte... wo ich eh schon den Bildungsrabatt kriege... kann ich dann trotzdem noch damit rechnen 100% der MwSt zurück zu bekommen?
Es handelt sich um ein Informatik-Studium. Der Kauf eines (guten) Laptops sollte also legitimiert sein (wobei ein 4000€ Apple Gerät natürlich immer auch Luxus ist).

Würde mich freuen hier etwas Bestätigung zu bekommen, wo ich mir doch eigentlich ziemlich sicher bin, dass es geht. Aber bei so einer hohen Investition würde ich gerne kalkulieren können ;)

Danke!
 

Ijon Tichy

Clairgeau
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Als Student bekommst du keine Mehrwertsteuer zurück. Das geht nur bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.

Eine Abschreibung ist was anderes und sollte möglich sein. Dabei werden in der Regel 5 Jahre lang je 20% des Kaufpreises geltend gemacht.

Bin kein Steuerberater und gebe nur meine Meinung wieder.

Nachtrag:
Ob und wieviel Geld du damit zurück bekommen kannst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Dabei gilt immer: Wer keine Steuer zahlt, kann auch nichts zurück bekommen.
 
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martin81

Rheinischer Bohnapfel
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Dabei gilt immer: Wer keine Steuer zahlt, kann auch nichts zurück bekommen.
Exakt. Und bei den meisten Studenten wird es wohl so sein, dass sie keine Einkommenssteuer zahlen.
Von daher ist der Begriff "von der Steuer absetzen" hier wohl falsch. Und ich verstehe auch nicht, wieso es dann unbedingt die Umsatzsteuer sein soll.

Einzige Möglichkeit die ich kenne ist der sog. Verlustvortrag. Wenn du vor dem Studium eine Berufsausbildung in dem Bereich abgeschlossen hast, kannst du gewisse Kosten des Studiums als Verlust einbringen, der dann später mit deinen Steuererklärungen verrechnet wird.
Anrechenbar sind z.B. Kosten für Drucker, Verbrauchsmaterial (Toner, Papier, Hefte, Stifte etc.), Lehrbücher, Studiengebühren und Semesterbeiträge. Ebenfalls ansatzbar sind Zinsen für einen Studienkredit.
Nicht angerechnet werden dagegen die Kosten für die Krankenversicherung (gerade für ältere Studenten ein Thema, da der Beitrag dann deutlich ansteigt).
Es gibt noch andere Posten, die übernommen werden. Am sinnvollsten dürfte es sein, wenn du dich mal einen Abend durchs Internet suchst. Es gibt einige gute Seiten zu dem Thema.

P.S. Bin auch kein Steuerberater
 

cashYOU

Strauwalds neue Goldparmäne
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Genau, essentiell ist die Ausbildung vor dem Studium und der Verlustvortrag.
 
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MACaerer

Charlamowsky
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Die Mehrwertsteuer bekommst du als Student nicht erstattet, sondern lediglich den Anteil an der gezahlten Einkommensteuer. Das heißt du kannst das Book als Arbeitsmittel (Werbungskosten) angeben und 20% der Anschaffungskosten als jährliche Abschreibung angeben. Eventuell ist es hilfreich beim ersten Mal eine Begründung zu verfassen, warum du das Gerät als Arbeitsmittel benötigst. Natürlich setzt das voraus, dass du überhaupt Einkommensteuer bezahlst, also du mit deinem Einkommen über dem Freibetrag von derzeit 9.000€ per anno kommst. Da habe ich bei einem Studenten so meine Zweifel. Eine Steuererklärung ist aber trotzdem sinnvoll, denn wenn dein Einkommen niedriger ist als die Aufwendungen für dein Studium kannst du dir einen Steuerbonus erwirtschaften, den du dann als späterer Berufstätiger anrechnen lassen kannst. Das aber nur als grober Hinweis, weil ich kein Steuerberater bin. Detaillierte Angaben bekommst du aber nur von einem Steuerberater oder vom Lohnsteuerhilfeverein.
 
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Mitglied 191221

Gast
Leider kann ich dir deine Frage nicht konkret beantworten, aber evtl. helfen dir meine Erfahrungen. Ich habe mir vor einigen Jahren für ein berufsbegleitendes Studium (vorher abgeschlossene Ausbildung und einige Jahre Berufserfahrung) ein MacBook für eben dieses Studium gekauft. Grundsätzlich lässt sich das dann auch als Arbeitsmittel im Bereich Fortbildung oder Werbungskosten (bei mir Werbungskosten, da es meine zweite Ausbildung war) steuerlich absetzen. Es ist aber nicht sicher, dass das Gerät dann auch zu 100 % steuerlich anerkannt wird - das hängt vom Sachbearbeiter deines Finanzamts und deiner Situation ab. Meins wurde damals anfänglich zu 50 % anerkannt, da mein Bearbeiter dem Gerät auch eine private Nutzung (außerhalb des Studiums) zugesprochen hat. Erst nach einem mehrfachen Schriftverkehr wurde die Nutzung vollständig für das Studium anerkannt. Das heißt du kannst den Kaufpreis, von sagen wir mal 4.000 EUR, in der Steuererklärung von deinem zu versteuerndem Einkommen abziehen, sofern du ein Einkommen hast. Was du dann effektiv von der Steuer für das Gerät zurück bekommst, kann dir höchstens ein Steuerberater ausrechnen. In meinem Fall hat sich das Ganze "gelohnt".

So viel zu meinem Szenario aus den Jahren 2014 - 2017. Kann auch sein, dass sich die Regeln in den letzten Jahren geändert haben. Eine pauschale Aussage wird hier wohl niemand treffen können, schon gar nicht ohne weitere Details zu deiner Situation, deinem Einkommen, etc..
 

deloco

Weißer Winterkalvill
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Letztendlich ist ja der genaue Hintergrund egal, für den TE ist wichtig, ob er erwas von der Steuer zurückbekommen kann und da gibt‘s eben nur ein klares jein.
Du kannst natürlich auch im Nachhinein, wenn du mit dem Studium fertig bist, Steuerklärungen für die letzten Jahre machen und da ein Computereben über 5 Jahre angegeben werden kann, kannst du schin einen Teil angerechnet bekommen.
Wenn du ihn also jetzt kaufst und in drei Jahren angibst, kann es sein, dass eben ein größerer Teil angerechnet wird.
Das hängt nach meiner Erfahrung am Sachbearbeiter. Voraussagen kann dir das eben höchstens ein echter Steuerberater.
In jedem Fall solltest du davon nicht die Kaufentscheidung abhängig machen.
 

MACaerer

Charlamowsky
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…Das heißt du kannst den Kaufpreis, von sagen wir mal 4.000 EUR, in der Steuererklärung von deinem zu versteuerndem Einkommen abziehen, sofern du ein Einkommen hast …
Das ist richtig, nur geht das wie oben geschrieben nicht auf einmal. Der Fiskus geht bei einem IT-Gerät von einer Nutzungsdauer von 5Jahren aus. Das heißt man kann 5Jahre lang jeweils 20% des Anschaffungspreises als AfA absetzen. Es empfiehlt sich das sauber aufzuschlüsseln und als Anlage der Steuererklärung beizulegen, denn eine leicht verständliche und exakte Aufdröselung aller Kosten erleichtern dem Sachbearbeiter das Leben und machen ihn u. U. gnädiger. Das gleiche gilt, wie schon geschrieben, für eine stichhaltige Begründung warum man das Gerät unbedingt für das Studium oder die Arbeit benötigt und man auch zu Hause ausschließlich für das Studium oder die Arbeit benutzt. Hierfür sollte man sich schon ein bisschen Mühe geben, aber es lohnt sich in der Regel. Die Finanzamt-Sachbearbeiter sind ja auch keine Hohlköpfe und wissen sehr genau, dass man so ein Gerät auch mal privat verwendet. Aber in der Regel sind das auch nur Menschen, die auch mal alle Fünfe gerade sein lassen und darüber hinwegsehen.
 

Ijon Tichy

Clairgeau
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Argumente, die für das Finanzamt für eine rein berufliche Nutzung sprechen:

- Es existiert noch ein anderer Computer im Haushalt (der kann ja älter sein - fürs private Surfen reicht das)
- Der angeschaffte Computer ist relativ teuer (gilt als Hinweis für professionellen Einsatz)
 
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martin81

Rheinischer Bohnapfel
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Die Finanzamt-Sachbearbeiter sind ja auch keine Hohlköpfe … . Aber in der Regel sind das auch nur Menschen, die auch mal alle Fünfe gerade sein lassen und darüber hinwegsehen.
Wie sagt man so schön "Ausnahmen bestätigen die Regel". Ich habe mit dem Verlustvortrag schon einiges mit dem örtlichen FA erlebt. Musste mehrfach Einspruch einlegen, weil man im ersten Durchlauf die Bearbeitung bzw. die Verbuchung nicht richtig gemacht hat.
Zuletzt hatte man angemahnt, dass angeblich keine Nachweise beigefügt wurden. Ein freundliches Gespräch mit der Sachbearbeiter ergab dann, dass jetzt auf einmal alle Nachweise da sind.
Die Sachbearbeiter sind auch nur Menschen: man kann Glück haben und einen guten erwischen oder man kann richtig Pech haben und einen schlechten erwischen.
 

Mr.Lavalava

Elstar
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Ich danke euch allen für die vielen Antworten und Erfahrungsberichte :) Hört sich alles in allem ganz gut an, denk ich.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Eventuell ist es hilfreich beim ersten Mal eine Begründung zu verfassen, warum du das Gerät als Arbeitsmittel benötigst.
gemacht, geklappt. Ist allerdings schon ewig her.
Natürlich setzt das voraus, dass du überhaupt Einkommensteuer bezahlst, also du mit deinem Einkommen über dem Freibetrag von derzeit 9.000€ per anno kommst
...es kann auch für das Kindergeld wichtig sein, so oder so
 

Hornhauer

Weißer Trierer Weinapfel
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Ich werde Anfang des Jahres mal zu einem Steuerberater gehen und das Geld investieren. Bin jetzt im Februar offiziell kein Student mehr, arbeite seit 6 Monaten als Werkstudent und seit neustem ganz normal. Mein MacBook habe ich mir z. B. ausschließlich für die Arbeit gekauft und nicht privat genutzt und noch so vieles mehr. JEder sagt was anderes, will aber mal wirklich wissen, was Sache ist :D
 
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trexx

Mecklenburger Orangenapfel
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Gute Entscheidung, kostet nicht die Welt beim Steuerberater und es ist ja in Deiner Situation scheinbar ohnehin eine gute Idee zu sein, einen zu haben.
 

Ijon Tichy

Clairgeau
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Ein Lohnsteuerhilfeverein sollte die evtl. auch helfen können für weniger Geld.