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Amtsgericht München: Gefundenes iPhone muss von Apple nicht entsperrt werden

Martin Wendel

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Wie sagte früher mal mein Privatsrechtsprof.: Ein Blick ins Gesetz erhöht die Rechtskunde.

Hier ist § 973 BGB maßgeblich einschlägig; Auszug aus Absatz 1: "Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat."
Lies mal drei Paragraphen weiter.
 

SomeUser

Ingol
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Lies mal drei Paragraphen weiter.

Ich bin gespannt?!

Im weiteren geht es um:
- Fundsachen < 10 Euro (-)
- Verheimlichung eines Funds auch Nachfrage (-)
- Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde (-)

Mithin also nichts, was der rechtlichen Folge des Eigentumserwerbs durch den Finder entgegensteht.
 

Mure77

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Wir brauchen keine Gesetze die dann wieder durch andere aufgehoben werden. Das Gesetz sagt eindeutig dass der Fund nach sechs Monaten in den Besitz des Finders übergeht. Diese Extrawurst die hier für Apple geschaffen wurde ist für mich nicht in Ordnung. Das kann man sich gerne irgendwie schön denken, richtig ist es absolut nicht.
Würde ich ein iPhone finden, dann sende ich das an Apple und dann sollen die schauen wem es gehört. Ist für mich das sinnvollste.
 

SomeUser

Ingol
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Moin!

Ich habe drei, und nicht zwei oder ein Paragraph weiter gesagt. ;)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__976.html

Verlesen. Ändert aber nichts. Gem. § 976 BGB ist ein Verzicht notwendig. Dieser ist durch formlose, einseitige Willenserklärung abzugeben. Erst diese bewirkt den Übergang des Eigentums an die Gemeinde.
Vgl. Kommentar zum BGB Palandt §976 Rz. 1.

Deine Aussage hingegen war: "Wenn ein Fundgegenstand nicht abgeholt wird, geht er gar nicht in dein Eigentum über sondern in jenes der Gemeinde (§ 976 BGB)."

Dazwischen gehört im Zweifelsfall die Ankündigung der Rechtsfolge durch die Behörde/Gemeinde, wobei die WE dann durch die Nichtabholung erfolgt.
 

Martin Wendel

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Verlesen. Ändert aber nichts. Gem. § 976 BGB ist ein Verzicht notwendig.
Nö, es reicht wenn du die Frist der Behörde zur Herausgabe nicht einhältst (siehe Absatz 2).

Aber wenn es dir darum geht lass mich korrigieren: Der Fundgegenstand geht ins Eigentum der Gemeinde über, wenn er nicht abgeholt wird.
 
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SomeUser

Ingol
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Moin!

Das beschreibt exakt das, was ich in meinem vorigen Beitrag beschrieben habe, nämlich das notwendige Handeln der Behörde durch Fristsetzung (und damit die Ankündigung der Rechtsfolge). Es ist nicht notwendig, dass die Behörde dies im Moment des Empfangs der Fundsache vornimmt. Im Gegenteil: Viele Behörden machen machen dies erst nach Ablauf der sechs Monate unter Bekanntgabe der Fristsetzung.

Das ändert aber weiterhin nichts: Die Aussage, dass das Eigentum bei Nichtabholung an die Gemeinde übergeht ist nicht korrekt, da sie zuvor ein Handeln voraussetzt. Hat dir die Behörde die Frist nicht bei Abgabe oder im Nachgang mitgeteilt, hättest du ggf. einen Ersatzanspruch, da du rechtmäßig Eigentümer geworden bist.
 

landplage

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Das Gesetz sagt eindeutig dass der Fund nach sechs Monaten in den Besitz des Finders übergeht. Diese Extrawurst die hier für Apple geschaffen wurde ist für mich nicht in Ordnung.
Wieso Extrawurst? Wenn ich ein Fahrrad mit kaputter Gangschaltung finde und abgebe, bekomme ich im Fall des Falles nach sechs Monaten ein Fahrrad mit kaputter Gangschaltung. Da würde doch auch keiner erwarten, daß die Stadt das repariert, bevor ich es bekomme. Oder?

Und an Apple schicken? Woher soll Apple wissen, wem das gehört? Mir? Meiner Schwippschwägerin, der ich es gebraucht für einen Hunni überlassen habe? Oder deren Tochter, die das inzwischen nutzt?
 

Mitglied 105235

Gast
Also ich selbst Klinke mich aus, da ich A nur schlicht weg gesagt habe was wäre wenn. Und B) Wenn dann auf einmal aber Argumente kommen wie wie Hausverstand (kannte ich so noch nicht, ist wohl ein Begriff der in Österreich verbreitetet ist als in Bayern, hier würden wir nämlich gesunder Menschenverstand dazu sagen) und es dabei eigentlich um Behörden geht bzw. Gesetzte die Politiker machen. Kann ich nur den Kopf schütteln, denn ich habe sogar ein Beispiel (gibt noch mehre) gebracht wie dieser Gesunde Menschenverstand so von Behörden umgesetzt wird.

Dazu kommt nun auch noch, dass sich ein Dipl. Redakteur (so will ich nun mal den Abschluss nennen) mit einen Anwalt über Paragraphen streitet bzw. sogar eigentlich widerspricht. So bin ich definitiv raus. Dir Martin macht sicherlich niemand was vor in Sachen Schreiben und Recherchieren etc., denn das hast du auch gelernt/studiert aber hey "Schuster bleib bei deinen Leisten", es gibt nicht um sonst die JuRa studieren für die Gesetzte und deren Auslegung.


Ich persönlich finde das Urteil, sehr seltsam. Denn sowie davon mehre wissen nur nicht die paar Nerds wie wir, die in den Foren sind. So werden rein von meinen Bachgefühl weniger solcher Geräte überhaupt bei Behörden abgeben, sondern werden einfach liegen gelassen wo sie so liegen oder wandern direkt in den Müll.
 
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Mure77

Golden Noble
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Wieso Extrawurst? Wenn ich ein Fahrrad mit kaputter Gangschaltung finde und abgebe, bekomme ich im Fall des Falles nach sechs Monaten ein Fahrrad mit kaputter Gangschaltung. Da würde doch auch keiner erwarten, daß die Stadt das repariert, bevor ich es bekomme. Oder?

Und an Apple schicken? Woher soll Apple wissen, wem das gehört? Mir? Meiner Schwippschwägerin, der ich es gebraucht für einen Hunni überlassen habe? Oder deren Tochter, die das inzwischen nutzt?

Ein Fahrrad kann man durch eine Reparatur in Ordnung bringen. Bei dem Thema Apple bekommst du das Fahrrad darfst es aber nicht reparieren.
 

Rastafari

deaktivierter Benutzer
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Unerheblich, ob Apple eine Pflicht zur Freischaltung trägt oder nicht.
Bedeutend ist nur, dass Apple dies verweigert, ohne dafür wirklich tragfähige Gründe nennen zu können.
Mit anderen Worten: Man will lieber ein vollständig funktionsfähiges Exemplar im Müll landen sehen, statt einem legitimen und ehrlichen Finder einen lächerlich kleinen Gefallen zu tun. Wer Apple keinen unmittelbaren Profit einbringt, der soll doch einfach im Rinnstein verfaulen - aber wehe, er tut das vor einem Apple Store, dann kann er auch dafür noch mit Ärger rechnen.
(Und ein solches schäbig niederträchtiges Verhalten wird dann auch noch von manchen begrüsst? Auf welchem Planeten hat man mich hier versehentlich abgesetzt, wo asoziales Treiben nicht nur gebilligt, sondern auch noch abgefeiert wird?)

Fazit:
Wärs nicht eh schon seit gut 8 Jahren einzementiert, spätestens bei solchen absurden Prozessen wärs immer wieder in neue Schichten von Beton gegossen:
Jedwede Produkte von Apple landen - jedenfalls bei mir - NIEMALS wieder im Einkaufskörbchen.
Sogar geschenkt ist mir noch viel zu teuer, angesichts eines solchen Verhaltens.
 

HaukeG5

Lambertine
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Ein Fahrrad kann man durch eine Reparatur in Ordnung bringen. Bei dem Thema Apple bekommst du das Fahrrad darfst es aber nicht reparieren.
Es wird aber auch keine Fahrradwerkstatt dazu verdonnert, das Fahrrad wieder fahrtüchtig zu machen. Niemand hindert den Finder daran auf welchen Weg auch immer, das iPhone wieder startklar zu machen. Wenn Apple das verweigert ist es Sache der Firma Apple. Apple könnte ja ähnlich hohe Gebühren dafür verlangen, wie es die windigen Firmen tun die ein "Entsperrservice" im Netz anbieten, wollen sie aber nicht.
 

landplage

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Wenn das funktioneren würde, würde ich eine Gang aufziehen, die am Tag - sagen wir - drei IPhöner "findet" und an verschiedenen Fundbüros in der näheren Umgebung unter verschiedenen Namen abgibt. Dabei natürlich das in Potsdam "gefundene" in Stahnsdorf abgeben, mit Angabe des Fuindortes in Ludwigsfelde usw. Günstig wären dann von Touristen "verlorene" Geräte, die ich als ebenfalls "Tourist" dann in meinem Heimatort (etwas weiter weg) abgebe, weil ich in Potsdam keine Zeit mehr fürs Fundbüro hatte.
Dann hole ich die "Fundstücke" nach einem halben Jahr ab und lassen sie von Apple entsperren. Wenn ich darauf achte, aktuelle Modelle in gutem Zustand "zu finden" (die individuellen Hüllen mß man ja nicht "mitfinden"), dann lohnt sich der Verkauf bestimmt.

Ehrliche Finder können sich ja bei mir dann bewerben....
 
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Verlon

Wöbers Rambur
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Solche sinnvollen Beiträge bringen das Thema weiter ;)

dann erläutere, in wie fern der Finder nicht das Eigentum erhält. Aber das kannst du ja offenbar nicht.
Du meckerst, ohne einen Weg aufzuzeigen, wie das Gericht auf Basis der Gesetzeslage hätte anders entscheiden können.
 

Sauron

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leider wird es das relativ oft und meistens bekommen gerade die Kinderschänder und Vergewaltiger 5 Jahre in der Psychiatrie und kommen dann als "geheilt" wieder raus...

Das weißt du aus diverser persönlicher Erfahrung oder aus belastbaren Studien oder woher?
 

ChrisW90

Linsenhofener Sämling
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Ich verstehe nicht, wieso der Ablauf nicht wie folgt sein kann:

1. Finder gibt iPhone im Fundbüro ab

2. Fundbüro meldet Apple das Gerät mit Seriennummer

3. Apple kontaktiert den Eigentümer über die zur Seriennummer passende AppleID

4. Falls der Eigentümer sich nach 6 Monaten nicht gemeldet hat, entsperrt Apple das Gerät und setzt es auf die Werkseinstellungen zurück.
 

maddi06

Borowitzky
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Weil es in der deutschen Bürokratie gar nicht, während der 6 Monate zu einer Meldung kommen würde.
Wer soll den Aufwand denn bezahlen? Und vor allem... am Ende hat das iPhone einen Wasserschaden o.Ä. und der Aufwand war umsonst.

Was da Apple allerdings verzapft ist schon ne Sauerei.
 
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giesbert

Hibernal
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Ich verstehe ja schon nicht, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, Apple müsse da irgendetwas tun. Warum um alles in der Welt? Was hat Apple denn damit zu tun, dass jemand ein iPhone verloren hat und der Vorbesitzer "Find my Phone" aktiviert hat? Schon dass Apple gegen Vorlage einer von Apple akzeptierten Rechnung ein Gerät entsperrt halte ich eher für Kulanz als für einen Rechtsanspruch des Käufers.