Kritik: Der App Store hat ein Copyright-Problem – und Apple unternimmt wenig

Martin Wendel

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Im Internet wurde Kritik laut, dass es im App Store trotz der strengen Review-Richtlinien ein Copyright-Problem gebe. Apple unternimmt offenbar wenig, Apps mit gestohlenen Inhalten aus seinem Softwareladen auszusperren. Diese Erfahrung machte Web-Entrepreneur Brian Raub, der seit acht Jahren die Internetplattform Lakelubbers.com betreibt, auf der sich Besucher über Seen in ganz Amerika informieren können.

1:1-Kopien

Die Testberichte auf der Webseite stammen von freien Mitarbeitern, die von Raub engagiert wurden. 200.000 US-Dollar hat er in den vergangenen Jahren in das Projekt investiert. Vor einigen Monaten hat er erfahren, dass mehrere kostenpflichtige Programme im App Store unerlaubt auf diese Inhalte zugreifen und sie 1:1 kopieren. "Es ist so eindeutig, wie eine Urheberrechtsverletzung nur sein kann", so Raub.

Apple wollte nicht eingreifen

In der Hoffnung, das Apple etwas dagegen unternehmen würde, hat Raub sich an den Support gewandt. Daraus folgte ein dreimonatiger Schriftverkehr – ohne Ergebnis. Apple wollte offenbar nicht direkt eingreifen sondern war der Meinung, dass Raub und der indische Entwickler das Problem unter sich aus der Welt schaffen müssen. Der Copyright-Verletzer schaltete jedoch auf stur und antwortete in gebrochenem Englisch auf die Nachrichten.

Ultimatum

Raub stellte Apple daraufhin ein Ultimatum – entweder sie entfernen die entsprechenden Apps aus dem App Store oder er wird damit an die Öffentlichkeit gehen. Im Juli hat Apple die Apps dann schließlich entfernt. Die Geschichte ist damit jedoch nicht zu Ende. Raub hat sich nun an die Medien gewandt, da er im September 20 neue Apps entdeckt hat, die unerlaubt auf die Daten seiner Webseite zugreifen. Er habe Apple bereits informiert, unternommen wurde jedoch nichts.

Kein Einzelfall

9to5Mac schreibt, dass das Copyright-Problem im App Store nicht auf dieses Beispiel limitiert ist. Auch sie selbst seien davon betroffen. Erst kürzlich hat der Apple-Blog seine eigene App im App Store veröffentlicht. Eine Suche nach "9to5Mac" offenbart aber zahlreiche – kostenlose und kostenpflichtige – Trittbrettfahrer, die mit den Inhalten der Webseite Geld verdienen möchten.

Haftung

Laut einem Anwalt für Immaterialgüterrecht könnte in solchen Fällen auch der Anbieter der Distributionsplattform haftbar gemacht werden. Das prominenteste Beispiel in der jüngeren Vergangenheit sei die Musikplattform Napster, die aufgrund von Urheberrechtsverletzungen 2001 zu einer Strafe von 26 Millionen US-Dollar verdonnert wurde. Die Kläger waren in diesem Fall aber riesige Konzerne aus der Unterhaltungsindustrie – und keine vergleichsweise kleinen Webseitenbetreiber.

Bild von Dirk Vorderstraße (flickr), bestimmte Rechte vorbehalten

Via The Roanoke Times & 9to5Mac

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rootie

Filippas Apfel
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Ich weiß einfach nicht, was Apple sich davon erwartet. Es aussitzen? Wird wohl nicht klappen dank Internet. Hat man ja auch bei VW gesehen, wie mehr oder weniger eine einzelne Person einen Milliardenkonzern in die Krise stürzen kann.

Das kann mir ja doch keiner erzählen, dass Apple mit der App des Inders so viel Geld verdient, dass sie das nicht direkt entfernen.
 

rootie

Filippas Apfel
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Wieso? Der Unterschied ist aber wohl schon, dass hier wenigstens die Quelle verlinkt wird. Ob das bei der Inder-App auch so ist?
 
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doc_holleday

Roter Herbstkalvill
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da er im September 20 neue Apps entdeckt hat, die unerlaubt auf die Daten seiner Webseite zugreifen.

Wie muss man denn das verstehen?

Sind das Daten, die öffentlich zugänglich sind oder wird da auf unzureichend geschützte Daten zugegriffen?


Raub hat sich nun an die Medien gewandt,

D.h. Herr Raub (irgendwie ein lustiger Name in dem Zusammenhang) wendet sich an die Medien, da er keine rechtliche Handhabe hat oder wie ist das zu verstehen?


Laut einem Anwalt für Immaterialgüterrecht könnte in solchen Fällen auch der Anbieter der Distributionsplattform haftbar gemacht werden. Das prominenteste Beispiel in der jüngeren Vergangenheit sei die Musikplattform Napster, die aufgrund von Urheberrechtsverletzungen 2001 zu einer Strafe von 26 Millionen US-Dollar verdonnert wurde.

Wurden in dem Zusammenhang auch die Plattformen bestraft, bei denen man die Napster-Applikation herunter laden konnte?
 

Martin Wendel

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Sind das Daten, die öffentlich zugänglich sind oder wird da auf unzureichend geschützte Daten zugegriffen?
Es handelt sich offenbar um eine Webseite, deren Daten natürlich auch öffentlich zugänglich sind. Was jedoch nicht bedeutet, dass diese Daten auch "geklaut" und zweckentfremdet werden dürfen.

D.h. Herr Raub (irgendwie ein lustiger Name in dem Zusammenhang) wendet sich an die Medien, da er keine rechtliche Handhabe hat oder wie ist das zu verstehen?
Offenbar eben doch eine rechtliche Handhabe, weil der Distributor durchaus haftbar ist. Stell dir vor Media Markt würde Schwarzkopien von Musikalben verkaufen – da wären sie genauso haftbar, vor allem wenn es wissentlich ist.

Wurden in dem Zusammenhang auch die Plattformen bestraft, bei denen man die Napster-Applikation herunter laden konnte?
Napster hast du dir von der Webseite von Napster geladen?!
 

avalon2

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Typisch, man braucht ja - in guter alter Tradition - jemanden an dem man etwas melden kann. Warum soll Apple tätig werden, das "Opfer" soll sich an die Justiz halten, dafür ist diese da. Wenn einer mein Programm kopiert und ins Internet stellt, beschwere ich mich auch nicht beim Herrn Internet.
 

Martin Wendel

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@avalon2: "Herr Internet" verdient auch keine 30 Prozent an jedem Verkauf solcher Apps. Apple kann man hier in meinen Augen nicht vollkommen aus der Verantwortung ziehen.
 
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avalon2

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@Martin Wendel Aber wie kann ich nachweisen, dass dies mein Programm ist und nicht ich es von jemanden abgekupfert habe. Es mag Fälle geben, da ist dies eindeutig, meistens aber nicht. Außerdem sehe ich grundsätzlich kein Copyright-Verstoß wenn von einer App auf eine offene Datenbank zugegriffen wird (natürlich nur wenn die Quelle genannt ist
 

Martin Wendel

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Außerdem sehe ich grundsätzlich kein Copyright-Verstoß wenn von einer App auf eine offene Datenbank zugegriffen wird (natürlich nur wenn die Quelle genannt ist
Du kannst hundertmal die Quelle nennen - ein Urheberrechtsverstoß bleibt ein Urheberrechtsverstoß. Oder meinst du es wäre ok, wenn du irgendein gekauftes Musikalbum auf deiner Webseite zum Downlaod anbietest - Hautpsache du vermerkst die Plattenfirma? So funktionieren Urheberrechte nicht.
 

Martin Wendel

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Magst das nicht korrigieren? Das ist sozusagen eine doppelte Verneinung. Es müsste heißen "unternimmt wenig dafür ...".
Im Magazin habe ich es ausgebessert, leider wird das nicht automatisch ins Forum übernommen. Hab es hier jetzt auch korrigiert.
 
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avalon2

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@Martin Wendel Stop! In deinem Beitrag ging es darum, dass ein Webseitenbetreiber eine offene Datenbank von Seen betreibt. Warum werden die Daten von Dritten unrechtmäßig benutzt, wenn eine App auf diese zurückgreift?
 

Martin Wendel

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@Martin Wendel Stop! In deinem Beitrag ging es darum, dass ein Webseitenbetreiber eine offene Datenbank von Seen betreibt. Warum werden die Daten von Dritten unrechtmäßig benutzt, wenn eine App auf diese zurückgreift?
Er betreibt eine Webseite, eine App eines fremden Entwicklers greift ohne Zustimmung auf die Daten davon zu. Natürlich ist das unrechtmäßig, wenn es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt?!
 

Scotch

Bittenfelder Apfel
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Das ist eine völlig andere Baustelle. Was übrigens aus der verlinkten Urteilsbegründung auch eindeutig hervorgeht.
 

Martin Wendel

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@avalon2: Einerseits geht es hier um ein Urteil in Deutschland und nicht USA, andererseits geht es um Wettbewerbsrecht und nicht Urheberrecht. Diese beiden Fälle kannst du überhaupt nicht miteinander vergleichen.
 

Sauron

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Das meint er nicht nur, das ist so, denn es sind zwei verschiedene Rechtsgebiete :)