Apple Developer Account anlegen einige fragen.

Vital

Golden Delicious
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Hi all



ich hoffe mir kann hier einer meine Fragen beantworten.


Ich habe mit Xcode angefangen seit Anfang 2014 zu arbeiten. und habe da auch spass daran gefunden . mit arbeiten meinte ich Hobbymässig.


nun habe ich fürs iphone 2-3 apps entwickelt mit denn ich es im App store versuchen möchte.


und da kommen jetzt meine Fragen zum Apple Developer Account:


1. Gibt es da eine gute Anleitung für ? allgemein ums erstellen der des Apple Developers account.

2. Brauche ich zwingend eine KreditKarte ? nach meiner Recherche brauche ich nicht unbedingt eine . oder ?

3. Ich bin Einzel Person. und keine Firma . Ich mach das Hobbymässig. .Brauche ich hier ein Gewerbe schein ?

4. Wenn ja. Den Gewerbe schein bekomme ich beim Rathaus. soviel ich weis . was muss ich da bei denen alles angeben ?



das ist so ein Thema das ich als vor mich her schiebe. und finde nicht wirklich die infos die ich brauche .


ich denke hier im Forum sind ein Paar Leute die Apple Entwickler sind. und von denen erhoffe ich mir ein paar antworten auf meine frage



würde mich echt freuen wenn mir da jemand dabei helfen könnte.


Mit freundlichen Grüßen
 

appahappa

Ingrid Marie
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Ob man eine Kreditkarte unbedingt braucht, kann ich nicht sagen. Ich habe mich mit einer Kreditkarte angemeldet. Ein Gewerbe braucht man auf jeden Fall nicht.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Ein Gewerbe brauchst so falls du vorhast gewerblich zu handeln, sprich Geld damit verdienen willst.
 

Pii

Rheinischer Krummstiel
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1. Gibt es da eine gute Anleitung für ? allgemein ums erstellen der des Apple Developers account.
https://developer.apple.com/support/ios/enrollment.html
https://developer.apple.com/programs/start/standard/

2. Brauche ich zwingend eine KreditKarte ? nach meiner Recherche brauche ich nicht unbedingt eine . oder ?
Nein. Kreditkarte habe ich bisher noch nicht benötigt. Es geht auch via Rechnung und Überweisung.

3. Ich bin Einzel Person. und keine Firma . Ich mach das Hobbymässig. .Brauche ich hier ein Gewerbe schein ?
Nein. Das geht auch als "Individual".

4. Wenn ja. Den Gewerbe schein bekomme ich beim Rathaus. soviel ich weis . was muss ich da bei denen alles angeben ?
Das hängt von deiner Gemeinde ab. Etwa zwischen 20 und 50 EUR.
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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3. Ich bin Einzel Person. und keine Firma . Ich mach das Hobbymässig. .Brauche ich hier ein Gewerbe schein ?

Wenn Du für die Apps Geld verlangst, ja, sonst nein. Apple ist das egal, dem Staat nicht.

4. Wenn ja. Den Gewerbe schein bekomme ich beim Rathaus. soviel ich weis . was muss ich da bei denen alles angeben ?

Normalerweise reicht ein Personalausweis und die grobe Angabe, welche Tätigkeit Du ausüben willst. Hier z.B. "Entwicklung von Computersoftware".

Neben der Anmeldegebühr musst Du berücksichtigen, dass weitere Kosten hinzukommen können, z.B. für die vorgeschriebene Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer, sowie der Aufwand für die notwendige Buchführung. Da der europäische App Store (die Firma iTunes S.A.R.L.) sich in Luxemburg befindet, ist das steuerrechtlich für Ungebübte nicht so einfach, denn Du erbringst quasi eine Dienstleistung im EU-Ausland.
 

Marcel Bresink

Hadelner Sommerprinz
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Nein, jede selbständige Tätigkeit muss gemäß §14 Gewerbeordnung angemeldet werden, sofern wir hier über Deutschland reden. Rein theoretisch könnte ein Nichtanmelden zu einer Geldstrafe von 50.000 € führen.

Freibeiträge gibt es nur für das Zahlen von Steuern. Davon war hier gar nicht die Rede.
 

Pii

Rheinischer Krummstiel
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Er sagte nicht, dass er eine selbstständige Tätigkeit anstrebe, sondern er mache das "hobbymäßig", also ohne Gewinnerzielungsabsicht. Demzufolge beziehe ich mich auf die steuerliche Freigrenze für Privatgeschäfte. Daher muss er auch kein Gewerbe anmelden.
Selbst wenn er über der Freigrenze läge, entsteht daraus nicht zwingend die Pflicht ein Gewerbe anzumelden, aber diese Gewinne ordnungsgemäß in seiner Steuererklärung anzugeben.

P.S.: Aber das sind Details die dann am besten mit dem Steuerberater zu besprechen wären, wenn es soweit ist.
 
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smoe

Roter Winterkalvill
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Gewinnerzielungsabsicht ist an der Stelle halt der Knackpunkt. Sobald du Geld für die App verlangst wird es schwer zu argumentieren du hättest keine Gewinnerzielungsabsicht.
 

Pii

Rheinischer Krummstiel
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Gewinnerzielungsabsicht ist an der Stelle halt der Knackpunkt. Sobald du Geld für die App verlangst wird es schwer zu argumentieren du hättest keine Gewinnerzielungsabsicht.
Dann hast Du wohl einen Gewerbeschein für deine Flohmarkteinkünfte und wegen deines eBay-Kontos angemeldet. ;)
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Software über das Internet an einen Markt von ein paar hundert Millionen potenziellen Kunden anzubieten ist aber eben etwas anderes als ein Privatverkauf...

Klar wenn da jetzt 5eur/Monat rausfallen interessiert das keine Sau, aber sobald es zum Nebenerwerb wird kann's Probleme geben.
 

Pii

Rheinischer Krummstiel
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Bei eBay hast Du
Software über das Internet an einen Markt von ein paar hundert Millionen potenzieller anzubieten ist aber eben etwas anderes als ein Privatverkauf...
Nein. Bei eBay hat man auch "ein paar hundert Millionen potenzieller" Käufer. Das spielt keine Rolle. Das liegt auch nicht in deinem Einflussbereich.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Sobald du das selbe Produkt mehrfach und regelmäßig bei Ebay verkaufst bekommst du auch Probleme das als Privarverkauf zu erklären.
 

Pii

Rheinischer Krummstiel
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Wenn Du auf dem Flohmarkt Waffeln verkaufst; verkaufst Du auch mehrfach du das selbe Produkt. Das allein spielt noch keine Rolle. Das ist noch kein Grund für einen Gewerbeschein.

Aber es gilt meine oben gemachte Aussage: Für die genauen Details den Steuerberater oder sein örtliches FA fragen.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Vom Waffelstand erwarte ich auch ein Gewerbe, denn er macht das offensichtlich gewerblich mit Gewinnabsicht sofern er die Gewinne nicht spendet.

Klar kann man hier immer Grauzonen finden. Daher ist Gewinnabsicht auch der Knackpunkt.
 

Pii

Rheinischer Krummstiel
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Vom Waffelstand erwarte ich auch ein Gewerbe, denn er macht das offensichtlich gewerblich mit Gewinnabsicht sofern er die Gewinne nicht spendet.
Oh! Natürlich! Dann! Wenn DU das erwartest, dann ist das etwas ganz anderes. Dann muss das Gesetzt sein. :D:D:D

Danke für die erheiternde Unterhaltung. Machs gut.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Du hast das Gesetz doch selbst dargelegt, und Gewinnabsicht sogar fett geschrieben.
 

Pii

Rheinischer Krummstiel
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Du hast das Gesetz doch selbst dargelegt, und Gewinnabsicht sogar fett geschrieben.
Ich habe die hervorgehoben, weil die offensichtlich nicht gegeben ist.

Ich hätte vielleicht auch "hobbymäßig" und steuerliche Freigrenze hervorheben sollen.
 
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