Feature Ab 2017: EU-Parlament stimmt für einheitliche Ladegeräte für Smartphones und Tablets

belgica

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Ich bin ein Fan von Lightning! Definitiv besser als Micro USB.
es geht ja nicht darum ob USB oder lightning, scheinbar kapieren die meisten das nicht

EU will 1 adapter und ist stolz das das jetzt ab 2017 Pflicht wird. Versteh nicht wieso man darauf stolz sein sollte, grosse Produzenten sollten das in 3-4 Monate hinbekommen.
solange bei jedem Geräte ein Ladekabel mitgeliefert wird ändert sich mMn wenig am Müll egal ob alle jetzt USB oder lightining mitliefern.

die Idee ist an sich natürlich gut, etwas anderes behaupten wäre Unfug.
 
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Apflap

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Kann nochmal jemand mit Ahnung von der Materie belegen, das es nur um das Netzteil geht und nicht auch um das Kabel?
Gilt jetzt das definierte "Ladegerät" für Netzteil + Kabel oder nur fürs Netzteil?
 

Martin Wendel

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Es geht nicht nur um das Netzteil. Genauso ging es auch 2009, als auf Bemühungen der EU zahlreiche Hersteller (u.a. Nokia, Apple, Samsung, ...) eine Selbstverpflichtung unterzeichnet haben, nicht nur um das Netzteil. Schon damals war in den Dokumenten – genauso wie jetzt – die Rede von einem Ladegerät (charger) und die Unternehmen verpflichteten sich dazu, den Micro-USB-Anschluss in ihren Smartphones zu verbauen. Explizit erlaubt war stattdessen aber auch das Anbieten eines Adapters auf Micro-USB (was u.a. Apple gemacht hat). Wie das mit dem neuen Gesetz geregelt sein wird, hat die EU noch nicht genau festgelegt.
 

dakai

Salvatico di Campascio
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Es geht nicht nur um das Netzteil. Genauso ging es auch 2009, als auf Bemühungen der EU zahlreiche Hersteller (u.a. Nokia, Apple, Samsung, ...) eine Selbstverpflichtung unterzeichnet haben, nicht nur um das Netzteil. Schon damals war in den Dokumenten – genauso wie jetzt – die Rede von einem Ladegerät (charger) und die Unternehmen verpflichteten sich dazu, den Micro-USB-Anschluss in ihren Smartphones zu verbauen. Explizit erlaubt war stattdessen aber auch das Anbieten eines Adapters auf Micro-USB (was u.a. Apple gemacht hat). Wie das mit dem neuen Gesetz geregelt sein wird, hat die EU noch nicht genau festgelegt.

Du schreibst das es nicht nur um das Netzteil geht, in dem verlinkten Dokument der Selbstverpflichtung kann man aber entnehmen das es doch genau "nur" um das Netzteil geht. Punkt 4.2.1 verstehe ich so, das "die Vereinbarung auch als erfüllt gilt, wenn ein Hersteller einen Adapter von micro-usb auf non-micro-usb mitliefert und das Netzteil über den micro-usb Anschluß auch von anderen herstellern genutzt werden kann... "

3 / 6
2.5 An “Adaptor” is defined as a device with a Micro-USB receptacle/plug connecting to a specific non
Micro-USB connector. For clarification: an Adaptor can also be a cable.

Also: Adapter/Kabel auf *was-auch-immer* für einen Anschluß (z.B. DockConnector, Lightning etc) ist explizit erlaubt. Das NETZTEIL muss einen micro-USB Anschluß haben, das Gerät kann haben was es will, weil Adapter ja explizit erlaubt sind.
Siehe auch Kurzform von: http://stadt-bremerhaven.de/nachgefragt-einheitliche-eu-ladegeraete-was-heisst-das-eigentlich/

- Bislang war es aufgrund der Selbstverpflichtung der Hersteller so: Netzteil mit microUSB mitliefern, falls ein anderer Anschluss genutzt wird, dann muss das entsprechende Kabel oder der Adapter mitgeliefert werden.
- Warum es um das Netzteil, nicht um das Kabel geht: heute ist noch nicht absehbar, welche Anschlüsse zur Datenübertragung in Smartphones der Zukunft landen. Apple switchte auf Lightning, Samsung selber bot x verschiedene Stecker für die Geräte an. Zukunftssicherheit für Hersteller kann nicht bedeuten, ihnen einen Anschluss am Gerät vorzuschreiben.
 
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Martin Wendel

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Caschy stellt die Fakten leider nicht richtig dar. Der EU ging es mit der Selbstverpflichtung 2009 explizit darum, dass Smartphones aller beteiligten Hersteller kompatibel mit universellen Ladegeräten mit Micro-USB-Stecker sein müssen. Hersteller konnten das nur umgehen, in dem sie einen Adapter von Micro-USB zu dem im Smartphone verbauten Anschluss anbieten (dieser musste nicht im Lieferumfang enthalten sein). Ob die EU auch mit dem neuen Gesetz wieder das Anbieten eines Adapters von Micro-USB-Anschluss zu Anschluss X als ausreichend ansieht, ist derzeit überhaupt nicht bekannt. Wie Caschy von dem Zitat in seinem Artikel darauf schließt, dass es der EU nicht ums Kabel bzw. dem Anschluss am Smartphone geht, ist mir unklar.
 
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Martin Wendel

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Du schreibst das es nicht nur um das Netzteil geht, in dem verlinkten Dokument der Selbstverpflichtung kann man aber entnehmen das es doch genau "nur" um das Netzteil geht.
Nein, es geht prinzipiell um das gesamte Ladegerät (Netzteil + Kabel). Ein Smartphone muss laut der Richtlinie mit einem einheitlichen Ladegerät mit Micro-USB-Kabel kompatibel sein. Die Sache mit dem Adapter ist eher eine Ausnahme, damit möglichst viele Geräte (böse Zungen würden behaupten: Sonderregelung für Apple) den Richtlinien entsprechen.

In order that compatibility of as many Mobile Phones as possible with a Common EPS may be enabled, if a manufacturer makes available an Adaptor from the Micro-USB connector of a Common EPS to a specific non-Micro-USB socket in the Mobile Phone, it shall constitute compliance to this article.
 

dakai

Salvatico di Campascio
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"eher ein Ausnahme ..."
Ausnahme oder nicht Ausnahme. Es ist innerhalb der Selbstverpflichtung eine explizit erlaubte Lösung. Man kann es auch als "explizite Definition dessen, was erlaubt und was nicht erlaubt ist" bezeichnen. Sobald man etwas explizit definiert schließt das doch automatisch verschiedene Lösungen/Ausnahmen mit ein. Egal was böse Zungen nun behaupten für wen diese oder jene Regelung geschaffen wurden.

Wenn etwas explizit und per Definition als zulässig erachtet wird - und zwar wie in diesem Fall Ladegerät und Adapter/Kabel getrennt zu betrachten - ist es doch müßig ständig zu wiederholen es würde eben beides betreffen. Im Ernst, entweder die Regelung sieht eine getrennte Handhabung vor oder nicht. Ob man das nun "Ausnahme" nennt oder "Definition". Es ist Teil der Vereinbarung und somit gültig.

Ist wie im Fußball die Abseitsregelung. Wenn ein Spieler passiv im Abseits steht, gilt das Tor welches ein nicht im Abseits stehender Spieler schießt trotzdem, weil die Regel diesen "Fall" genau so vorsieht. Zu behaupten "Niemand dürfe zu keinem Zeitpunkt hinter der gegnerischen Linie stehen" trifft dann nunmal nicht zu. Ausnahme hin oder her. Eine Regel, ist eine Regel, ist eine Regel - und somit gültig - solange bis sie geändert wird. Und im vorliegenden Fall ist von einer Änderung der Regeln abweichend von der der bisherigen Selbstverpflichtung bis dato nichts bekannt.
 
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Martin Wendel

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Wenn etwas explizit und per Definition als zulässig erachtet wird - und zwar wie in diesem Fall Ladegerät und Adapter/Kabel getrennt zu betrachten - ist es doch müßig ständig zu wiederholen es würde eben beides betreffen.
Die Regelung betrachtet Ladegerät und Kabel nicht getrennt. Es steht explizit, dass Smartphones mit einem universellen Ladegerät mit Micro-USB-Stecker kompatibel sein müssen (Ausnahme: Es wird ein Adapter von Micro-USB zu dem verbauten Anschluss angeboten). Und ob es diese Ausnahme auch in Zukunft noch geben wird, weiß niemand, weil die EU es noch gar nicht festgelegt hat und sich (wie das Zitat auf Caschys Blog zeigt) auch nicht näher dazu äußert. Prinzipiell umfasst "Ladegerät", wie auch in der Selbstverpflichtung zu lesen ist, aber das Netzteil und das Ladekabel.
 

technikelse

Jakob Lebel
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Schon bemerkenswert wie die EU in die unternehmerische Freiheit eingreift. Da wird auch gleich ein Standard (USB) definiert, der Unternehmen möglicherweise in ihren Möglichkeiten beschränkt. Dieser Bürokratenschwachsinn führt möglicherweise dazu, dass uns Funktionen vorenthalten werden, nur weil wir in der EU wohnen. Diese Sesselfurzer in Brüssel sollen sich mal auf wichtige Dinge kümmern als um Steckervorschriften, Normgurken und Glühbirnenverbote. Es gibt weitaus größere Probleme in der EU.
 

olemax

Adams Parmäne
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Schon bemerkenswert wie die EU in die unternehmerische Freiheit eingreift. Da wird auch gleich ein Standard (USB) definiert, der Unternehmen möglicherweise in ihren Möglichkeiten beschränkt. Dieser Bürokratenschwachsinn führt möglicherweise dazu, dass uns Funktionen vorenthalten werden, nur weil wir in der EU wohnen. Diese Sesselfurzer in Brüssel sollen sich mal auf wichtige Dinge kümmern als um Steckervorschriften, Normgurken und Glühbirnenverbote. Es gibt weitaus größere Probleme in der EU.

Stammtischgeschwätz. Man soll sich nicht um das eine kümmern, es gäbe etwas wichtigeres. Ergo wird gar
nichts mehr angegangen. Völlig blödsinnige Argumentation, destruktiv und irreführend.

Die Absichten Elektroschrott zu reduzieren sind gut; Regulation ist angebracht, da der Markt und seine Teilnehmer versagt haben. Ob nun Stecker oder Ladegerät oder beides. Ich hoffe nicht der Stecker ;)
 
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technikelse

Jakob Lebel
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Hier lallt der Flachmann. Wie gut, dass es schlaue Menschen wie dich gibt, die sagen was destruktiv und irreführen ist. Vielen dank.
Was kommt als nächstes? Alle Autohersteller müssen dafür sorgen, dass ihre Schlüssel die jeweiligen Modelle der andern passen. Um Elektroschrott zu vermeiden. Warum gibt es in der EU unterschiedliche Stromstecker? Sollen unsere Freunde von der Insel ihre Legostecker endlich abschaffen, damit nicht in jeder Packung sinnlose Adapter beiliegen müssen. Es gibt genügend Beispiele.
 

Matrazäh

Welscher Taubenapfel
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Die Gurken-Verordnung war übrigens sinnvoll, weil Gurken teilweise sehr krumm wachsen können, und man mit zu krummen Gurken Probleme z.B. in der Rechteckigen Kartonage und dadurch mit der Stapelbarkeit etc. bekommen würde. Einige Maschinen oder Köche brauchen nun mal "gerade" Gurken, das hat etwas mit Qualität zu tun. Jeder, der professionell mit solchen Lebensmitteln arbeitet wusste das.
Diese Verordnung wurde zwar gekippt, aber die Vorgaben für HKL 1 werden dennoch von den Händlern angewandt, weil es eine sinnvolle war.
 
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olemax

Adams Parmäne
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Hier lallt der Flachmann. Wie gut, dass es schlaue Menschen wie dich gibt, die sagen was destruktiv und irreführen ist. Vielen dank.

@technikelse, es ist eine Frage der Vernunft. Mit Gelalle hat das nun wirklich nichts zu tun. Vielleicht misfällt Dir mein Stil. Ok, beleidigen will ich Dich nicht, falls ich das getan habe, dann tut mir das leid, das will ich nicht.

Dennoch denke ich, dass Deine Argumentation destruktiv und irreführend ist. Vernünftig ist es zu tun, was die EU angedacht hat, da es durch die Maßnahme zu einer Verbesserung für alle käme. Daran kommst Du mit Deinen Argumenten nicht vorbei.
 

Farafan

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Destruktiv und irreführend ist eigentlich nur was dieses weltfremde Gremium an alltäglichem Mist verzapft.

Die logische Konsequenz wäre eigentlich Einheits-Autoreifen in einer einzigen Größe für alle PKWs. Solch ein Unfug ist völlig innovationstötend. Aber die EU hat sich schließlich noch nie durch sinnvolle Entscheidungen ausgezeichnet.

Darüber das die schärfsten Waffen der Medizin was Antibiotika angeht jedes Huhn tagtäglich präventiv ins Futter bekommen darf und bei kritischen Patienten deswegen nichts mehr anschlägt kann man nur den Kopf schütteln. Dafür legen sie aber schöne, normgerechte und verpackungsgeeignete Eier.
 

olemax

Adams Parmäne
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Die logische Konsequenz wäre eigentlich Einheits-Autoreifen in einer einzigen Größe für alle PKWs. Solch ein Unfug ist völlig innovationstötend. Aber die EU hat sich schließlich noch nie durch sinnvolle Entscheidungen ausgezeichnet.

Jo, da ham mer ja wieder ein Niveau beieinander hier bei apfeltalk. Meine Fresse, das ist ja kaum auszuhalten.

Du würdest in Deiner Erleuchtung natürlich nie Fehler machen, stimmts? Und die anderen, also hier die EU, machen immer alles falsch. Wow, das rockt.
 

technikelse

Jakob Lebel
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@olemax: Keine Sorge, du hast mich nicht beleidigt. Ich bin durchaus robust und kritikfähig. ;) Der Sinn, der hinter dem Versuch der Regulierung steht, ist mir durchaus bewusst. Mich stört daran die Regulierung selbst. Muss man alles bis zum Erbrechen mit Verordnungen, Gesetzen, Richtlinien etc. regeln? Mein Beispiel mit den Autoschlüsseln war natürlich etwas polemisch. Ich wollte damit sagen, dass es viele Dinge gibt, die man regulieren könnte um vermeintliche Verbesserungen zu erreichen. Aber es gibt auch noch gewisse unternehmerische Freiheiten, die man nicht einfach einschränken sollte. Das bremst die Innovationskraft. Ob es in der Tat zu einer Verbesserung für alle käme, nur weil die EU vorschreibt, dass jetzt alle USB zu nutzen haben, wage ich zu bezweifeln. Diejenigen, die bessere Techniken haben, dürfen diese wegen einer von Politikern gemachten Richtlinie nicht einsetzen. Das ist kann ein Innovationshemnis sein. Bis die Bürokraten darauf kommen und ihre Richtlinie dann ändern kann es Jahre dauern. Solange werden Produkte dann aufgrund gesetzlicher Vorschriften womöglich in der EU nicht erhältlich sein. Wollen wir das? Ich jedenfalls nicht.
 
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