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Muss ich mir Sorgen machen?

Big_R

Welscher Taubenapfel
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Hallo zusammen.

Hatte folgende Mail im Postfach.
Will nur auf Nummer sicher gehen, deshalb die Frage an euch. Wenn ja, wie reagiere ich auf solch eine Mail?

Danke schon mal.

LG

"Sehr geehrter Herr Xxxxxxx,

mit Bedauern stellte ich fest,daß Sie am 1.8.2013 die Verkaufaktion mit dem Samsung Galaxy S4* mit der Ebayartnr.:*xxxxxxxxxxxx ohne Angabe von Gründen vorzeitig beendet hatten.
Die Einstellung des Angebotes durch den Anbieter stellt sowohl ein rechtlich verbindliches Kaufangebot gemäß § 145 BGB dar und enthält darüber hinaus die Erklärung, der Anbieter nehme bereits zu diesem Zeitpunkt das
höchste wirksam abgegebene Gebot an."
Das* Zustandekommen eines Kaufvertrages zwischen den Parteien des Rechtsstreites wird auch nicht dadurch gehindert, dass der Beklagte eigenmächtig vorzeitig die Auktion abgebrochen hatte. Zwar ist es nach §
10 Nr.1 der Allgemeinen Ebay-Geschäftsbedingung grundsätzlich von vornherein nicht ausgeschlossen, eine Auktion durch Abbruch zu beenden.

Entgegen der Bestimmung der eBay-AGB haben Sie jedoch keinen Grund dargelegt, welcher Sie zur vorzeitigen Beendigung des Angebotes berechtigen würde. Die rechtliche Konsequenz besteht darin, dass zwischen Ihnen und mir ein Kaufvertrag über den Gegenstand gegen Kaufpreiszahlung in Höhe von*87 Euro zustande gekommen ist.
Ich fordere Sie daher auf, mir Ihre Bankverbindung zu nennen,damit ich meine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllen und Ihnen den ausstehenden Betrag überweisen kann.

Hierfür setze ich eine Frist bis zum 24.9.2013.

Sie hätten mir vor Streichung des Gebotes eine Anfechtungserklärung schicken müssen,was Sie aber nicht getan haben. Ich ging daher davon aus, dass Sie, wie auch ich, weiterhin am geschlossenen Vertrag festhalten wollen.Mein Anspruch auf den Artikel steht daher zweifelsfrei fest.

Sollte ich wieder Erwarten nichts von Ihnen hören,werde ich meinen Anspruch ggf. durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes durchsetzen lassen.

Ich bin mir jedoch sicher, dass es uns gelingt, eine für beide Seiten interessensgerechte Lösung zu erzielen.

Mit freundlichem Gruß

J.Timm"
 

landplage

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AT Administration
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Das Thema hat im Marktplatz nichts zu suchen.
 

mkr*

Murer Reinette
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Hmm für mich klingt das nach jemandem, der so versucht, günstige Geräte zu erhalten. Welchen Preis will er denn zahlen? Das letzte Gebot von ihm, dass wahrscheinlich noch entsprechend gering war, da das Angebot ja noch mind. 12 Stunden lief, oder?
 

hillepille

Melrose
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Hi, hier (http://www.********/gds/Angebot-vorzeitig-beenden-Wie-geht-das-/10000000012132670/g.html) steht doch alles.

Scheint irgendwie (so liest sich zumindest der Schrieb), dass du das Angebot einfach so zurückgezogen hast. Wenn es dann schon unter 12h war, kannst du dich wahrscheinlich auf Ärger einstellen, ansonsten u.U. auch, wenn du wie oben beschrieben keinen Grund angegeben hast. Den jetzt nachzureichen dürfte weiteren Ärger nach sich ziehen.

So sehe ich das jedenfalls. Kontaktier den doch mal und versuch ihm zu erklären, warum du das Angebot zurückgezogen hast (was mich übrigens auch interessieren würde). Der niedrige Erlös sollte jedenfalls nicht deine Begründung sein.
 

hillepille

Melrose
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Hmm für mich klingt das nach jemandem, der so versucht, günstige Geräte zu erhalten.

Hi, den ersten Satz verstehe ich nicht so ganz. Wenn ich auf Ebay stöbere, dann ist es doch völlig legitim einen Artikel möglichst günstig ersteigern zu wollen. Das ist halt die Gefahr beim verkaufen, aber du kannst ja auch Glück haben und richtig viel Geld erzielen (zb wenn der Artikel sehr begehrt und rar ist). Da gibt es doch Tipps ohne Ende wann man am besten Sachen einstellt, wann die am besten ablaufen sollten,...
 

mkr*

Murer Reinette
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Hättest du den von dir verlinkten Beitrag durchgeschaut, hättest du zumindest gesehen, dass das Angebot bei einer Dauer von weniger als 12 Stunden nicht mehr beendet werden kann, lediglich Gebote können gestrichen werden. Hast du das gemacht?

Nicht jetzt sofort antworten, meistens macht man es als Laie dann noch schwerer. Erstmal würde ich mir noch ein paar Informationen beschaffen!



edit: Du kannst Beiträge editieren, mach ich auch gerade. ;)

Meine Vermutung war, dass der Mensch auf Artikel bietet, während diese noch günstig sind und dann wie in diesem Fall evtl. beendet werden und er dann auf die Unwissenheit der Verkäufer pocht.

Ich finde der Wisch da oben ist ziemlich fundiert geschrieben.

Warum soll ich mir die Mühe machen, für eine nicht beendete Auktion, bei der ich den Endpreis noch gar nicht kenne, solch ein Schreiben aufzusetzen? Das finde ich verwunderlich. Er weiß ja in diesem Moment nicht mal, ob er ein Schnäppchen gemacht hat oder nicht. Scheinbar will er es jetzt einfach für sein letztes abgegebenes Gebot bekommen, was dann wohl ein Schnäppchen wäre!
 

Chocobo

Allington Pepping
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Da hast du wirklich ein Problem.
Einem Freund ist das gleiche passiert.

Auch wenn du das Angebot beendest *müssen* vorher die Gebote gestrichen werden oder ein Freund wird erstmal Höchstbieter vor dem Abbruch.

Der Käufer hat ist das leider in der besseren Position.
Es gibt Menschen die spekulieren auf Abbrecher. Das sieht man manchmal, wenn nur sehr geringe Gebote abgegeben worden ohne das der potentielle Käufer später zu einem marktkonformen Preis mitbietet.
 

staettler

Juwel aus Kirchwerder
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Das ist schon vielen passiert. Daher vor dem beabsichtigten Beenden immer einen Freund das höchste Gebot abgeben lassen.

Wenn er es darauf ankommen lässt und vor Gericht geht hast du verloren. Gibt ganz viele Beispiele im Netz.

Ist eine miese Masche und tut mir leid für dich. Beim nächsten mal drauf achten!
 

hellfire616

Morgenduft
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mkr*

Murer Reinette
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Jetzt stiftest du ihn zu falschen Behauptungen an, super!
 
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hellfire616

Morgenduft
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Naja sorry aber das ist nun mal meiner Meinung nach die Antwort auf eine linke Aktion. Rein rechtlich wird er sich nicht aus der Sache ziehen können. Ihr könnt euch jetzt drüber aufregen, dass das doch falsch ist, fakt ist aber auch das diese Masche öfters abgezogen wird. Auch wenn die Auktion normal ausgelaufen ist, und dem Verkäufer der Preis zu niedrig ist.
 
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pti'Luc

Westfälischer Gülderling
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Das macht es aber nicht besser ... Es gibt Regeln und Bestimmungen und sicher passen einem einige nicht, aber deswegen sind sie nicht weniger gültig. Vor einer Falschaussage würde ich warnen ... Das entgangene Geld einfach unter Lehrgeld verbuchen und gut.
 

FelixMacintosh

Herrenhut
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Wobei man auch mal hinterfragen kann ob es Leuten die mit einem solchen Schrieb kommen eigentlich um das Handy (etc.) geht oder ob sie es primär auf den "Gebrauch" dieser Regelung absehen und das ihr primäres "Geschäftsinteresse" ist.
Ich hätte das auch nicht gewusst...
 

pti'Luc

Westfälischer Gülderling
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Es wird sicher beides geben ... wie so einige mit Abmahnungen ihr Geld verdienen ... aber nunja ...
 

hellfire616

Morgenduft
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raven

Golden Noble
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Wenn ich mir das durchlese, weiss ich weshalb ich aus der Bucht weder was kaufe noch verkaufe. Eher verschenke ich was nicht mehr benötigt wird an jemanden
 

pti'Luc

Westfälischer Gülderling
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Wie sagte man immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ... und man kann einiges verkraften. Auch als Student. Weiß ich aus eigener Erfahrung.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Das ist glatte Anstiftung zum Betrug. Ich bin sprachlos. Bist Du Dir eigentlich im Klaren, dass Du AT mit solchen Äußerungen selbst Probleme bereiten kannst, unabhängig von Deiner Unverfrorenheit? Das Ganze steht hier nun sowas von öffentlich.
 
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Balkenende

Manks Küchenapfel
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Alles Unsinn, halte Dich mir rechtlichen Hinweisen zurück, wenn das nicht Dein Fachgebiet ist. Käufer hat einen Anspruch auf Übereignung gegen Zahlung. Kommt der TE dem nicht nach, kann der Käufer ein gleichwertiges Gerät erwerben und die Mehrkosten unkompliziert vom TE erstreiten.
 
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