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'Ich hab' was Neues'-Thread

RedCloud

deaktivierter Benutzer
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Ein American Staffordshire würde gleich den ganzen Arm nehmen. ;)
 

Ankaa

Beauty of Kent
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@Crunshinut: Da kann der Regisseur aber nix dafür, das ist im Buch - was die Vorlage ist - auch so
 

Oliver78

Gelbe Schleswiger Reinette
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Was? Der Film hat kein Happy End? Hätte ich mich mal vor dem Kauf informiert. Ich hasse Filme ohne Happy End.

Hat einer Interesse an einer DVD inkl. Hülle und Pappschuber? ;)
 

Crunshinut

Dithmarscher Paradiesapfel
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mausbaer

Seidenapfel
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Bist du sicher, dass dann nicht ein Überwachungsband ausgegraben wird, bei dem du alleine an der Kassa stehst? Wen würdest du denn fragen wollen, ob er dich bei kriminellen Machenschaften (eine Falschaussage bei Gericht ist eine solche) unterstützen möchte - für NICHTS, nein, für WENIGER als nichts weil du, anstatt dich herzlich über die Tatsache zu freuen, dass du um 8 Euro eine 250 Euro-Kamera abgestaubt hast, dir "Sorgen" um die eventuelle Garantieleistung machst.

Weißt du, ich habe mich für dich gefreut. Sowas passiert so selten und ist ein Geschenk. Du hast mit deiner Rückfrage auch ehrenhaft gehandelt, es ist dir aus meiner Sicht ethisch nichts vorzuwerfen. ABER der Versuch, jetzt auch noch Garantieleistungen für ein de facto geschenktes Gerät zu beziehen ist ... unverschämt.

Wenn die wirklich das Band rauskramen, auf dem er an der Kasse mit der Kamera zu sehen ist, braucht er auch keinen Zeugen mehr.:)
Und kriminell ist es auch nicht. Er hat die Kamera nicht gestohlen und ein zu niedriger Preis ist auch kein Grund, die Gewährleistung auszuschließen.

Beim moralischen Standpunkt gebe ich Dir uneingeschränkt Recht!
 
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Genuine-G

Fairs Vortrefflicher
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Wenn die wirklich das Band rauskramen, auf dem er an der Kasse mit der Kamera zu sehen ist, braucht er auch keinen Zeugen mehr.:) [...]
Solche Aufnahmen gehen nicht in ein Archiv bis ich-weiß-nicht-wann-rückwärts. Und das sind auch keine Bänder. Da wird auf Festplatten gespeichert und nach in der Regel drei, allerspätestens nach sieben Tagen werden die ältesten Aufnahmen automatisch zugunsten der neuen wieder überspielt, es sei denn, es wird vorher manuell eine Kopie erstellt. Ansonsten ist da nichts mehr, was man mehr als sieben Tage später noch "herauskramen" könnte...
 

SilentCry

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...
Und kriminell ist es auch nicht. Er hat die Kamera nicht gestohlen und ein zu niedriger Preis ist auch kein Grund, die Gewährleistung auszuschließen.
Nein, ich wollte nicht sagen, dass der Erwerb der Kamera kriminell war, das Verleiten zu einer Falschaussage aber _wäre_ es gewesen, ich wusste ja vorher nicht, dass eine Freundin von ihm an der Kassa vor ihm war.

Die Gewährleistung und die Garantie aber würde ich ausschließen, weil er eben _nicht_ die Kamera gekauft hat sondern laut Kassabeleg :
... Jedoch steht auf dem Kassenbon nicht die Kamera drauf, sondern eine 8€ speicherkarte.

Meiner Auffassung nach würde der Händler sowie der Hersteller die Garantie ablehnen weil nicht auf die klassische, einfache Weise anhand der Rechnung das Alter der Kamera geprüft werden kann. Der Kunde Jack Beam wäre dann in Beweisnot, dass die Kamera innerhalb des Garantie- bzw. Gewährleistungszeitraumes ist.
Nun stellt sich die Frage inwieweit eine eidesstattliche Erklärung eines Zeugen "Ich, Frau Jack Beams Freundin, kann bezeugen, dass Herr Jack Beam am 19.11.2012 die Camera XY im Markt MM am späten Nachmittag käuflich erworben hat." dem Händler/Hersteller ausreicht um Garantie/Gewährleistung zu gewähren oder ob er ablehnt und Jack Beam sein Recht auf Vertragserfüllung (Garantie) oder Gewährleistungsanspruch auf dem Rechtsweg einklagen muss.
Im Zuge dieser Verhandlung würde man dann auch klären, inwieweit ein Kunde eine offensichtlich falsche Preisauszeichnung bzw. Rechnung hätte ablehnen bzw. vor Ort beeinspruchen müssen. Wenn nämlich die Zeugin aussagt, sie hätte den Kauf beobachtet könnte der Richter fragen, ob sie sich an den Preis erinnert - wenn sie dann wahrheitsgemäß "8 Euro" sagt und dann erzählt, dass Jack Beam die Kassiererin auf den Fehler hingewiesen hat (bedeutet jur. nichts anderes als dass Jack Beam den tatsächlichen Warenwert nachweislich kannte und den Irrtum der Kassiererin zu seinem Vorteil ausgenutzt hat) könnte es sein (ich sage ausdrücklich KÖNNTE - ich finde auf die Schnelle keinen vergleichbaren Fall) dass kein gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen ist und entweder der Fehlbetrag nachbezahlt oder die Ware retourniert werden muss.

Vielleicht ist es aber auch so, dass die Kassiererin dafür haftbar gemacht werden kann, denn immerhin ist sie von Jack Beam ja über den falschen Preis in Kenntnis gesetzt worden. Die Möglichkeit besteht, dass sie dafür ihren Job verliert.

Alles in Allem würde ich _heftig_ davon abraten, mit diesem "de facto"-Geschenk auch noch zu versuchen, gerichtlich eine Garantie oder eine Gewährleistung zu erzwingen. Das geht meiner Meinung nach kräftig schief.
 

cmue

Freiherr von Berlepsch
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echt cool! Das iPad mini habe ich ja zum Glück schon ;)
 

kayone

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Applicator

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Applicator

Halberstädter Jungfernapfel
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Nope, Ansmann.
Mit 2100 mAh. Solln ja auch nicht grade schlecht sein ;)
 

RedCloud

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Bei Stiftung Warentest waren die von Nope nicht einmal dabei ... o_O