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Warnung: Bauernfängerei mr. nexnet / RA Bussek & Mengede

jetfish74

Jamba
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19.11.08
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Guten Abend zusammen,

ich habe heute ein Forderungsschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Bussek & Mengede in meinem Briefkasten gehabt. Hier wird eine Rechnung der Firma mr. nexnet GmbH über 1,19 EUR aus dem Jahr 2006 (!) angemahnt. Es handele sich um eine Inlandsauskunft über die Rufnummer 11880. Zusammen mit diversen Mahn- und Rechtsanwaltsgebühren beläuft sich die Gesamtforderung auf über 36 EUR. Die Telekom Kundenbetreuung konnte mir nicht mitteilen, ob der Anspruch berechtigt ist, da die Buchungsdaten nicht mehr verfügbar sind. Ein wenig Googelei hat dann gezeigt, dass die genannte RA-Kanzlei derzeit wohl massenweise im Auftrag von nexnet anmahnt. Sehr massiv mit Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens und extrem kurzer Fristsetzung. Da sind sie bei mir jedoch an den Falschen geraten! In meinem Fall greift die übliche Verjährungsfrist gem. Paragraph 195 BGB in Verbindung mit Paragraph 8 TKV.

Ich poste dies hier, da ggf. auch hier Leute davon betroffen sind und um weitere Erfahrungen auszutauschen. Ich habe jetzt erstmal direkt an Mr. Nexnet gemailt und mit dem Hinweis der Verjährung widersprochen. Gleichzeitig habe ich mich sehr deutlich über deren fragwürdige Geschäftspraktik geäußert und die Verbraucherschutzzentrale NRW, WISO und die Rechtsanwaltskammer Berlin mit auf Kopie gesetzt.

Also seid gewarnt vor diesem Verein!

Beste Grüsse vom jetfish
 

canariz

Macoun
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Das ist ein relativ alter Hut.
Was Du nicht erwähnst ist, daß dem in der Regel vorausgegangen ist, daß man für Leistungen die man in Anspruch genommen hat, in Deinem Fall die 11880, NICHT gezahlt hat.
Das geschieht in der Regel dadurch, daß man von der Telekom mal eine Mahnung erhalten hat, weil man eine Rechnung nicht bezahlt hat bzw. das Konto nicht gedeckt war. Die Telekom mahnt dann nämlich nur die eigenen Beträge an und eben nicht die von Auskünften wie der 11880.

Die bleiben dann in der Regel auf dem Schaden sitzen, weil es für sie wenig Sinn macht, bei den Kleinstbeträgen selbst anzumahnen. Deswegen werden diese Forderungen gebündelt und an den Meistbietenden verkauft. Um wirtschaftlich damit arbeiten zu können, müssen die Käufer wie Mr. Nexnet dann schon einen großen Aufschlag auf die Forderung vornehmen.

Was letzten Ende von Dir gezahlt werden soll, setzt sich zusammen aus: Ursprüngliche Forderung + Kaufpreis der Forderung + Inkassoaufwand + Einkalkulierte Zahl der Forderungen die nach Anmahnung bzw. wegen Verjährung nicht beglichen werden + Profit, damit sich das ganze auch etwas lohnt. Das wird dann eben etwas teurer.

Man sollte aber nicht vergessen, daß man selbst den Fehler begangen hat, der zu der ganzen Aktion geführt hat. Nur Mr. Nexnet hier als die Bösen hinzustellen, ist etwas eindimensional gedacht.
 

stary

Uelzener Rambour
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Trotzdem kann ne Firma nicht nach 4 Jahren daherkommen und urplötzlich nen Haufen Asche verlangen.
Erstens gibts noch sowas wie ne Verjährung und zweitens kann ich ned einfach lustig Mahnungen verschicken wie´s mir passt.

Außerdem denke ich nicht das man hier automatisch dem Threadersteller die schuld geben kann wegen irgendeiner Nichtbezahlten Rechnung. Denn das weißt du nicht.

Ist schon oft genug vorgekommen das irgendwelche dubiosen Firmen auf gut Glück tausende von Leuten anschreiben. N paar Blöde gibts sicher die ohne nachzufragen sofort zahlen.
 

canariz

Macoun
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Die Forderungen mögen verjährt sein, das heißt aber nicht, daß sie von Anfang an unberechtigt waren. Es steht in 99% der Fälle eine berechtigte Forderung dahinter.

Das Internet mag voller Abzocker sein, dennoch sollte man deswegen nicht blind für berechtigte Forderungen werden. Einfach eine Rechnung nicht zahlen, auch wenn es 1.99 Euro sind, finde ich persönlich verwerflicher als das, was Mr.Nexnet macht.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Na ja, verwerflich.... es kann jedem mal passieren, eine Rechnung zu vergessen, und wenn es vielleicht noch ein Teilbetrag auf einer anderen Rechnung war, kann man das schon ganz ohne Vorsatz und böse Absicht übersehen.
Und der Gesetzgeber hat halt mal Verjährungsfristen gesetzt, nach deren Ablauf es völlig legal ist, nicht mehr zu bezahlen.
 

ElectroRob

Granny Smith
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Ich hatte vor ca. 2 Jahren ein ähnliches Problem.
Ich habe vond er Telekom eine Mahnung bekommen und die haben wirklich nur Ihre Forderung gemahnt.
Die tatsächliche Rechnung belief sich auf cs. 50€ gemahnt wurden dann aber nur 45€.
Ich habe natürlich die aktuelle Rechnung, in diesem Fall die Mahnung bezahlt. Bei mir waren es aber hinterher nur ca. 15€ die ich nachzahlen musste...
Trotzdem dumm gelaufen das ganze vor allem von Seite der Telekom...
 

canariz

Macoun
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Ach die Terrorkom... die hat mich nach Vertragsauflösung über 50 Cent angemahnt (Mahngebühr 1 Euro) für die ich noch nichtmal verantwortlich war. So gewinnt man Kunden sicher zurück ^^
 

jetfish74

Jamba
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Sicherlich liegt canariz mit seinen Aussagen richtig. Bei mir war es damals so, dass es aufgrund eines Umzuges zu einer massiven Auseinandersetzung mti der Telekom kam. Am Ende wurde mir die Rechnung (in der es wohl u. a. um die jetzt angemahnten Betrag geht) vollständig gutgeschrieben. Somit war das Thema für mich damals erledigt. Ich hätte sicherlich auch kein Problem gehabt, an Telegate oder wer sich auch immer hinter der Ursprungsforderung verbirgt, den offenen Betrag zu bezahlen. Ja, hätte man mich nur im Vorfeld angeschrieben. Das dann über das Factoring Geld verdient werden soll, ist auch nachvollziehbar. Die Höhe der Hauptforderung steht hier jedoch in keinerlei Verhältnis zu den aufgeschlagenen Bearbeitungs-/Mahngebühren. Na ja, in meinem Falle greift eh die Verjährung, also werde ich mich jetzt auch nicht länger mit dem Thema auseinandersetzen.