"Weiterfressermangel" ? Konstruktionsfehler?

Markus Oliver

Martini
Registriert
20.11.05
Beiträge
659
Hallo, eine Frage an die Juristen unter uns:
Ist das hier jetzt ein "Weiterfressermangel" ?
Mich nervt es gewaltig an, dass das Gehäuse meines MacBooks nach 5 Monaten bricht. Mit einem gebrochenen Gehäuse verliert mein MacBook die komplette Mobilität, schließlich kann über die Bruchstelle Feuchtigkeit in das Gerät eindringen. Wenn Apple das Gehäuse jetzt austauscht ok, was aber in zwei Jahren und 3 Monaten? Selbst mit einem Apple Care wäre mir nicht geholfen, weil das Gehäuse schließlich auch nach 3 Jahren und einem Monat wieder brechen kann.

Gibt es deswegen schon eine Lösung von Apple? Nur mit einem neuen - baugleichen - Gehäuse würde ich mich nicht zufrieden geben. In den Apple Support Foren sind jede Menge Hinweise darauf, dass der Schaden immer und immer wieder auftritt.

Mich kotzt das umso mehr an, weil ich für meine Frau vor drei Wochen erst ein neues MacBook zu Weihnachten bestellt habe und die Frist aus dem Fernabsatzgesetz schon abgelaufen ist. Diese Probleme möchte ich wirklich nicht mit zwei Geräten haben.

Wie ist Eure Einschätzung zu diesem Problem? Wisst Ihr schon etwas über das Verhalten von Apple in Bezug auf dieses Problem? Macht es Sinn die Verbraucherzentrale einzuschalten um sicherzustellen, dass diese Fehlkonstruktion behoben wird?
 

MeistaEDA2002

Elstar
Registriert
09.09.05
Beiträge
73
Von einem Weiterfresserschaden geht die Rechtsprechung aus, wenn ein zunächst begrenzter Mangel an einer Kaufsache, später zu weiteren Schäden an der Kaufsache führt.

Beispiel: Ein defektes Bauteil einer Waschmaschine führt dazu, daß regelmäßig Wasser in die Steuerung eindringt, und dort erheblichen Schaden anrichtet. E
in Anspruch besteht aber nur dann, wenn das Integritätsinteresse nicht stoffgleich mit dem Äquivalenzinteresse ist, d.h. wenn der im Rahmen von § 823 Abs. 1 BGB geltendgemachte Schaden nicht identisch mit dem Mangelunwert ist. Das ist z.b. dann nicht der Fall, wenn ein funktionell begrenztes Einzelteil aufgrund seiner Fehlerhaftigkeit zu einem Schaden an der ansonsten einwandfreien gesamten Sache führt.



Heisst im Klartext:



Ein Weiterfresserschaden ist ein Mangel an der Kaufsache (welcher vor Gefahrenübergang besteht -> Sprich mit Abgabe) der zu einer weiteren Zerstörung der Kaufsache führt.
 

Markus Oliver

Martini
Registriert
20.11.05
Beiträge
659
Gut, dass wusste ich. Ich frage mich aber, ob die Nutzungsbeeinträchtigung als nicht stoffgleicher Schaden angesehen werden kann. Kann man darauf abstellen? Ist das schon ein Schaden in diesem Sinne?