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Reparatur - wie oft noch?

szelpa

Schöner von Nordhausen
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Liebe Kollegen,

Enttäuschung pur. Nachdem ich das Flackern meinem MB Bildschrimes 3 Monate lang aushalten musste, weil ich so viele geschäftliche Aufträge hatte, konnte ich mein MacBook endlich zu einem authorisierten Service Provider (Wien) bringen. Auch die top case war total verfärbt. Wohl gemerkt: das alles nach 3 Monaten. Der Akku ist manchmal nicht erkannt worden, und mein Bluetooth als nicht verfügbar angezeigt.

Computer kam aus der Reparatur nach 10 Tagen zurück. Ich hatte gewerblich mit einem Ausfall zu rechnen, aber was hätte ich machen sollen - das war noch immer der beste Zeitpunkt für eine Reparatur. Computer super weiß beim topcase. Batterie neu. Display-case zerkratzt, und Monitor FLIMMERT NACH REPARATUR IMMER NOCH. Aja, und neue Fehler wie Standby wird nicht aktiviert, Computer wacht nicht auf, eingebauter Monitor wird nicht erkannt, Tastatur schreibt nicht, Computer schaltet sich willkürlich ein und aus.

Enttäuschung. Wie kann Apple so einen Partner haben? Durch einen Anruf bei Apple wurde mir erklärt, dass es ihnen sehr leid tut, ich möge bitte das Gerät lieber bei einem anderen Provider abgeben, das Display Case wird selbstverstädnlich auch ausgetauscht.

Wieder konnte ich allerdings mein Gerät nicht entbehren, weil sich meine Kundenanfragen schon aufgehäuft haben.

Nach langer Zeit entschloss ich mich nun das Gerät zu einem anderen (Wiener) Service Provider zu bringen. Schwere Entscheidung, weil ich wieder mit einem Ausfall meiner gewerblichen Leistung rechnen musste, aber es war nicht mehr tragbar.

Der Provider sagte mir, sie können mir kein Gerät zur Verfügung stellen, selbst wenn mein Gewerbe darunter erheblich leidet. Und im Übrigen: 14-tägige Reparatur, oder wenn ich 70 Euro dabei habe, dann "nur" 7 Tage. Eigentlich enttäuschend. Hardwarefehler, positiver Schaden, Ertragsausfall, und dann soll ich noch zahlen, damit Fehler der Firma Apple schneller behoben werden. Nein, ich hab mich geweigert - aus Prinzip.

Nach 14 Tagen Computer wieder da. Übernahme ok. Am nächsten Morgen machen ich den Computer auf: vertikale Pixelausfälle auf der gesamten linken Hälfte des Monitors. Dann wieder weg. Dann wieder da, dann wieder weg, und wieder da. Schnell Fotos gemacht, mit Tageszeitung daneben - als Beweismittel.

Es reicht. Ich rufe (noch immer freundlich und geduldig) bei Apple an, und warte auf Lösungsvorschlag: Ja, so leid es mir tut, sie müssen das Gerät in die Reparatur bringen. ICH SAGTE LÖSUNGSVORSCHLAG. Nach einem 1 Std Gespräch in dem ich der Dame erklärte dass ich das Gerät unmöglich innerhalb von 3 Monaten für 4 Wochen entbehren kann, dass mein Kapital gebunden sei und nicht nur mein Gewinn gemindert wird, aber auch mein Ruf durch nicht-Einhaltung der vertraglichen Termine geschädigt wird, tat es ihr sehr leid. Sie könne mich verstehen, aber das Gerät muß ich wieder entbehren.

Ich erklärte ihr außerdem, dass ich nicht bereit sei 70 Euro für eine sogenannte "Eilreparatur" zu zahlen. Sie sagte: Komisch. 70 Euro, was für 70 Euro? Es könne doch nicht sein, dass eine Garantielle Reparatur durch Bezahlung prioritisiert werde. Ich meinte zu ihr, dass dass schwarz auf weiss auch auf dem Reparaturannahmeschein stünde. Weiters erklärte ich ihr, dass wenn ich das Gerät noch einmal entbehren müsste, ich das Gerät innerhalb von 5 Werktagen abholen möchte, und die 70 Euro sollen Sie für mich übernehmen. Sie könne das nicht versprechen. Ich fragte darauf, warum, es sei doch nicht "Apple-Konform". Sie: ja, das stimmt schon, aber trotzdem. Sie wird sich da erkundigen und mich anrufen.

Ich habe versucht ihr öfter klar zu machen, dass es für mich wirtschaftlich nicht tragbar ist jede zweite Woche meinen Computer für 2 Wochen abzugeben. Wie lange werde ich auf die nächste und nächste und nächste und nächste Reparatur vertröstet? Bis das Gerät schon vollkommen abgeschrieben ist (4 Jahre)?

DAS IST DOCH WIRKLICH KEIN ZUSTAND UND NICHT TRAGBAR. Wann kann ich auf Wandlung oder auf Austausch des Gerätes bestehen? Nach der 15 Reparatur und dem Untergang meines Unternehmens?

Ich bin froh 1) das losgeworden zu sein 2) euch eine lehrreiche Geschichte erzählt zu haben 3) würde ich mich SEHR ÜBER KONSTRUKTIVE VORSCHLÄGE freuen!!!

Nachdenklich: der slogan: Apple: simply works... Aha, gemerkt habe ich davon noch nichts. Auch auf der Software Ebene gibt es große Probleme (Mail mit IMAP, Absturz Firefox, Cyberduck, Adobe Photoshop, etc).

Ich bin gerne bereit euch zu beraten, zu welchen Wiener Service Providern ihr nicht gehen sollt - aus Diskretionsgründen allerdings nur per PM.

Lg, wenigstens euch eine gute Nacht,

Attila.
 

n/a

Goldparmäne
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Das klingt ja echt lustig...

Erst einmal mein Beileid zu so viel Ärger. Ich kann Dir nur sagen, wie es in Deutschland ist: hier hast Du nach dem dritten erfolglosen Reparaturversuch den Anspruch auf Rückgabe des Gerätes und Rückerstattung des Kaufvertrages. Weiß jemand, ob das in Österreich auch so ist?
 

OllyPeekhaus

Gast
Hi Attila,

kenn mich leider mit dem Recht in Österreich nicht aus, aber soweit ich weiss, ist es doch sehr ähnlich zum deutschen Recht, hm? In BRD gibt´s halt ganz klar die Regelung, dass nach zwei erfolglosen Nachbesserungen Feierabend ist - wie ich schon öfter´s hier angebracht habe, ist Apple aber auch ein großer Meister darin, das zu "vergessen". Nach deutschem Recht dürfen die z.B. auch nicht verlangen, dass man das Gerät auf eigene Kosten zur Reparatur bringt - stört die aber auch nicht weiter...

Ist klar, dass Apple sich mittlerweile mit Händen und Füßen wehrt, Geräte auszutauschen, weil die das unheimlich viel Geld kostet - ich hab das Gefühl, dass über kurz oder lang alle MB´s der ersten Monate schlapp machen werden. Und wie man an meinem Thread über die neuenDisplays im MB sieht, haben die immer wieder neue Probleme...


Viele Grüße
Olly
 

OllyPeekhaus

Gast
Das klingt ja echt lustig...

Erst einmal mein Beileid zu so viel Ärger. Ich kann Dir nur sagen, wie es in Deutschland ist: hier hast Du nach dem dritten erfolglosen Reparaturversuch den Anspruch auf Rückgabe des Gerätes und Rückerstattung des Kaufvertrages. Weiß jemand, ob das in Österreich auch so ist?

Warum ist eigentlich immer jeder der Meinung, es gebe drei Versuche?

$440BGB: "...Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen..." und dann darfste schon vom Vertrag zurücktreten.
 

macapple01

Eierleder-Apfel
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Hallo
Ich komm auch aus Wien wo hast du dein MB hin gebracht ?
Ich hab meines beim Naschmarkt in der nähe zu einem Apple Stor gebrcht da war es in 8 Tagen vertig und ohne fehler!
 

chrisluehrs

Alkmene
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Im weiteren gilt in Deutschland, eine Handlergewährleistung. Da es ja sogar noch keine 6 Monate her war hättest du nicht einmal drauf warten müssen. Rein in den Laden und mit neuem wieder raus. Den der Käufer darf sich nach dem BGB aussuchen ob er Nachbesserung oder Ersatzlieferung will. Ob das auch in Wien gilt, keine ahnung :)
Gruß
 

Nighthawk

Linsenhofener Sämling
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Ich hab auch mal ne Frage: Ich habe ja das dritte Austauschgerät wegen dem Displayflackern, was zwar jetzt fast weg ist, aber dafür hab ich jetzt die schlechte Bildschirm-ID und fiepen tut es auch.

Hab ich einen Anspruch auf ein neues Gerät? Habe es vor ca. 3 Monaten gekauft. Hab nämlich keine Lust, dass das MB ne Woche oder mehr beim Händler rumliegt.
 

hosja

Mutterapfel
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Liebe Kollegen,
Computer kam aus der Reparatur nach 10 Tagen zurück. Ich hatte gewerblich mit einem Ausfall zu rechnen, aber was hätte ich machen sollen - das war noch immer der beste Zeitpunkt für eine Reparatur. Computer super weiß beim topcase. Batterie neu. Display-case zerkratzt, und Monitor FLIMMERT NACH REPARATUR IMMER NOCH. Aja, und neue Fehler wie Standby wird nicht aktiviert, Computer wacht nicht auf, eingebauter Monitor wird nicht erkannt, Tastatur schreibt nicht, Computer schaltet sich willkürlich ein und aus.


Wie kann man an einem Notebook arbeiten, bei dem die Tastatur und Bildschirm nicht funktionieren?
Was ist der der Unterschied zwischen top case und display case?
Ein sachlicherer Stil wär dem Forum schon zuträglich.
 

Cosmic7110

Querina
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alle hams verstanden nur du heulst rum.

Top case wohld as mit der tastatur und das displaycase das ding wos apple logo drinne ist. Ist aber auch schnuppe weils eh getauscht wird.
 

szelpa

Schöner von Nordhausen
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Wie kann man an einem Notebook arbeiten, bei dem die Tastatur und Bildschirm nicht funktionieren?
Was ist der der Unterschied zwischen top case und display case?
Ein sachlicherer Stil wär dem Forum schon zuträglich.

Lieber hosja,

Der Bildschirm flackerte. Das heißt, es war anstrengend auf den Bildschirm zu sehen. Habe mir sogar einen ext Monitor angeschafft, weil ich das nicht mehr ausgehalten habe, aber das Gerät nicht einmal für die Reparatur entbehren konnte.

Die Tastatur hat zeitweise aufgehört zu schreiben. Computer an- und einschalten war effektiver als Gerät 14 Tage zu entbehren.

Die Bezeichnungen top case und display case kommen nicht von mir, sondern vom ASP. display case soll das schöne weiße mit dem Apfel hinter dem Bildschirm sein. Top case dagegen die weiße Abdeckung rund um Camera (also Display) sowie rund um die Tastatur.

Ich bemühe mich, bei Forumeinträgen sachlich zu bleiben. Freue mich aber auf kritik, da auch ASPs möglicher Weise sich nicht korrekt ausdrücken.

Danke!

Lg, Attila
 

szelpa

Schöner von Nordhausen
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Hi Attila,
In BRD gibt´s halt ganz klar die Regelung, dass nach zwei erfolglosen Nachbesserungen Feierabend ist - wie ich schon öfter´s hier angebracht habe, ist Apple aber auch ein großer Meister darin, das zu "vergessen". Nach deutschem Recht dürfen die z.B. auch nicht verlangen, dass man das Gerät auf eigene Kosten zur Reparatur bringt - stört die aber auch nicht weiter...
Viele Grüße
Olly
Vielen Dank für alle Antworten! Ich weiß, dass BRD und Ö- Recht sehr ähnlich sind, trotzdem können Unterschiede auftreten. Es ist sehr angenehm zu hören, dass bereits ein zweiter fehlgeschlagener Versuch als gescheitert zählt. Die Rechtsfolgen sind mir aber momentan noch unklar. Ich werde mich beim Konsumentenschutz in Österreich genauer erkundigen, und euch selbstverstädnlich auch die Folgen mitteilen!!!

Der Fehler ist gestern den ganzen Tag mit den vertikalen Pixellinien aufgetaucht (habs auch fotografiert) und seitdem wieder nicht mehr. Was kann ich in diesem Fall Apple tatsächlich anlasten, wenn sich der Fehler bei der Übergabe beim Apple Service Provider nicht reproduzieren lässt?

Lg, Attila
 

hosja

Mutterapfel
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Hallo Attila,

Das englische Wort case bedeuted Gehäuse. Daher sind top case und display case zwei Bezeichnungen für dasselbe. Das hat mich ein wenig durcheinander gebracht.
 

OllyPeekhaus

Gast
Im weiteren gilt in Deutschland, eine Handlergewährleistung. Da es ja sogar noch keine 6 Monate her war hättest du nicht einmal drauf warten müssen. Rein in den Laden und mit neuem wieder raus. Den der Käufer darf sich nach dem BGB aussuchen ob er Nachbesserung oder Ersatzlieferung will. Ob das auch in Wien gilt, keine ahnung :)
Gruß

So einfach ist es leider auch nicht. Du darfst als Käufer zwar sofort eine Neulieferung verlangen, der Verkäufer darf diese aber ablehen, wenn dies mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist - und das ist der Regelfall, zumindest aus Unternehmenssicht. Eine Reparatur kostet Apple im Verhältnis sehr wenig, da man hier mit runderneuerten Ersatzteilen arbeitet - ist also relativ selten, dass wirklich mal ein fabrikneues Ersatzteil verwendet wird.

Ist auch sinnvoll so, ansonsten gäbe es entweder jede Menge Insolvenzen bei den Unternehmen, oder aber die Preise für Geräte müssten zwangsläufig nach oben korrigiert werden.
 

OllyPeekhaus

Gast
Vielen Dank für alle Antworten! Ich weiß, dass BRD und Ö- Recht sehr ähnlich sind, trotzdem können Unterschiede auftreten. Es ist sehr angenehm zu hören, dass bereits ein zweiter fehlgeschlagener Versuch als gescheitert zählt. Die Rechtsfolgen sind mir aber momentan noch unklar. Ich werde mich beim Konsumentenschutz in Österreich genauer erkundigen, und euch selbstverstädnlich auch die Folgen mitteilen!!!

Der Fehler ist gestern den ganzen Tag mit den vertikalen Pixellinien aufgetaucht (habs auch fotografiert) und seitdem wieder nicht mehr. Was kann ich in diesem Fall Apple tatsächlich anlasten, wenn sich der Fehler bei der Übergabe beim Apple Service Provider nicht reproduzieren lässt?

Lg, Attila

Wenn ich Zeit habe, werd ich mir am WE mal kurz die Rechtslage in Austria ansehen. Ich denke mal, dass das wirklich sehr ähnlich, wenn nicht gleich, sein wird. Allerdings verstehe ich sowieso nicht, warum Apple unabhängig von der Rechtslage nicht schon lange zu einer Kulanzregelung bereit ist.

Wie heisst denn die Entsprechung des BGB in Österreich?
 

Nogger

Damasonrenette
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So einfach ist es leider auch nicht. Du darfst als Käufer zwar sofort eine Neulieferung verlangen, der Verkäufer darf diese aber ablehen, wenn dies mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

Diese Begründung höre ich zum ersten Mal. Rechtsgrundlage?

Neulieferung ist im BGB auch nicht geregelt. Was der Vorredner effektiv gemeint hat, war der Rücktritt vom Vertrag und Neukauf.

Was rechtens ist, ist in den AGB dem Verkäufer das Recht auf zunächst Nachbesserung einzuräumen.
 

Nogger

Damasonrenette
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Warum ist eigentlich immer jeder der Meinung, es gebe drei Versuche?

Das "alte" BGB hatte keine explizite Regelung. Die laufende Rechtsprechung war, daß der Verkäufer bei Einräumung der Möglichkeit einer Nachbesserung sich an hochwertigen Gütern dreimal, und sonst zweimal versuchen darf, bevor der Käufer wandeln oder mindern darf.

Und auch der neue §440 sagt: Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Ich weiß aber nicht, wie die Rechtsprechung zu dieser Regelung aussieht.
 

szelpa

Schöner von Nordhausen
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Wie heisst denn die Entsprechung des BGB in Österreich?

Lieber Olly!

vielen dank für deine großen mühen mir in diesem fall zu helfen! das gesetztesbuch in österreich für diese regelungen ist das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetztes Buch)

Nochmals vielen Dank,

lg, Attila.
 

abulafia

Finkenwerder Herbstprinz
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Hallo Attila,

Das englische Wort case bedeuted Gehäuse. Daher sind top case und display case zwei Bezeichnungen für dasselbe. Das hat mich ein wenig durcheinander gebracht.

Naja, "case" bedeutet ja nicht nur Gehäuse. Bei "top case" und "display case" ist wohl von so etwas wie Eigennamen auszugehen, die Apple sich irgendwann mal ausgedacht hat. Ich fand die Beschreibung von szelpa durchaus sachlich und verständlich. Deine Kritik kann ich echt nicht nachvollziehen und habe eher den Eindruck, Du wolltest halt auch mal irgendwas sagen.
Und mit verlaub, auch wenn es etwas vermessen klingt, jemand der seit einem Monat und 14 Beiträgen bei AT ist, sollte sich mit Kritik an dem Stil des Forums (
Ein sachlicherer Stil wär dem Forum schon zuträglich.
) etwas zurückhalten.
 

dahui

Carmeliter-Renette
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Und mit verlaub, auch wenn es etwas vermessen klingt, jemand der seit einem Monat und 14 Beiträgen bei AT ist, sollte sich mit Kritik an dem Stil des Forums () etwas zurückhalten.

/signed ... ABER

sweet little 14, da gilt noch welpenschutz bei den ersten postings (nicht auf dauer), dass der OP dadrüber steht denke ich seiner antwort entnommen zu haben ;)

dahui

mein neues MB ist on the way, und ich bin ein wenig beunruhigt :(
 

zork

Bismarckapfel
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07.10.05
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75
Wo hast du das Book denn gekauft? Bei Apple direkt?

Du schreibst das Du bei deinen Telefonaten mit der Hotline geduldig und höflich geblieben bist, dass ist unbedingt löblich und für die ersten Telefonate auch angebracht, aber mach ruhig ein bisschen Druck. Natürlich nicht indem Du die Mitarbeiter beleidigst und anbrüllst, aber so Schlagworte wie "maßlos enttäuscht", "sowas ist mir bei keiner Firma passiert", "Premiumanspruch Ihrer Produkte?", "meinen Kunden könnte ich Ihre Geräte nicht empfehlen" u. ä. wirken schon mehr. Schildere dein Problem und lass dich möglichst schnell mit dem Vorgesetzten verbinden, die sind sowieso diejenigen die entscheiden dürfen. Natürlich wäre es gut wenn Du dich noch etwas schlau machst was die rechtlichen Gepflogenheiten in Österreich angeht.

Keine falsche Bescheidenheit, die haben von Dir geld bekommen und leisten ihren Teil nicht. Viel Erfolg :)