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Habt ihr schon ma, Ärger gehabt im Internet ?

wie lange dauern Ermittlungen um die identität festzus ? (Wenn ihr Erfahrungen habt )

  • Länger als 8 Mon

    Stimmen: 2 66,7%
  • weniger lang

    Stimmen: 1 33,3%

  • Umfrageteilnehmer
    3

mgrasek100

Prinzenapfel
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Hallo,


ich habe nun schon seit einiger Zeit eine Anzeige erstellt und komme da einfach nicht weiter.
Ein großer Konzern mit dem Anfangsbuchstaben E... wo man Sachen kaufen und verkaufen kann und wo einer Mitglied ist, der mir zuwider ist, habe ich dort Anfang März ein Produkt erworben also mitgetseigert im Internet, die Ware kam nicht an, ich erstattete Anzeige wegen Betrug Anfang April.

Meine Frage nun an euch, ich habe seit heute nichts mehr gehört, wisst ihr wie lange es dauert, bis zum einen die Identität und zum anderen überhaupt mal die Anzeigeschrift zugestellt wird ?

Ich habe mal gehört, Ermittlung der IP, wenn die nicht oder falsch bekannt ist, kann bis zu 6 Mon dauern...

Ist es nicht so, dass je längerne Ermittlunge dauerrt, umso geringer fällt auch die Strafe des Täters aus.
Kennt sich jemand von euch damit aus, wie lange dauern Internetermittlungen normalerweise, wenn es bei mir zu lange dauert, muss ich denen mal Druck machen :D
 

kinglui

Bismarckapfel
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Muss ein Feststellung/Prüfung der Identität nicht irgendwie gerichtlich abgesegnet oder verordnet sein? Ich meine, dann könnte ja jeder dort anfragen und die Identität von Benutzer XYZ in Erfahrung bringen.
Frag doch mal im LawBlog oder beim Rechstanwalt Deiner Wahl nach :)
 

mgrasek100

Prinzenapfel
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Muss ein Feststellung/Prüfung der Identität nicht irgendwie gerichtlich abgesegnet oder verordnet sein? Ich meine, dann könnte ja jeder dort anfragen und die Identität von Benutzer XYZ in Erfahrung bringen.
Frag doch mal im LawBlog oder beim Rechstanwalt Deiner Wahl nach :)

Ja klar lol, dass ist doch schon alles eingeleitet worden, mich wundert nur, dass nix kommt !!!:)
 

t3ddy

Gast
Also die reine Ermittlung der IP geht mit sicherheit keine 6 Monate.
Das kostet die Polizei ein Schreiben an den Internetprovider und gut ist.

Hab aber ansonsten keinerlei Erfahrung, tut mir leid.

Gruß T3d
 

Gastone

Bismarckapfel
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Die Ermittlung des Anschlusses, an den die IP zu dem fraglichen Zeitpunkt vergeben worden ist, dauert max. 6 Monate, da die maximale Aufbewahrungszeit hierfür 6 Monate ist.
 

mgrasek100

Prinzenapfel
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Also die reine Ermittlung der IP geht mit sicherheit keine 6 Monate.
Das kostet die Polizei ein Schreiben an den Internetprovider und gut ist.

Hab aber ansonsten keinerlei Erfahrung, tut mir leid.

Gruß T3d
Sei nich böse aber sogar ich weiss, dass man zumindest erst mal ne richterliche Verfügung oder so washaben muss...:eek:
 

mgrasek100

Prinzenapfel
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Die Ermittlung des Anschlusses, an den die IP zu dem fraglichen Zeitpunkt vergeben worden ist, dauert max. 6 Monate, da die maximale Aufbewahrungszeit hierfür 6 Monate ist.

Sorry aber das kann auch nich sein, denn entweder bekommt die Polizei Wind von was oder eben nicht.
Wenn sie erst mal die Userdaten hat, dann bleiben die auch gespeichert und danach könnte sich die Polizei erst einmal zurückliegen und die Sache erst dann bearbeiten, wenn sie wollen...
 

Datschi

Reinette de Champagne
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415
Das dürfte hier irgendwie alles nicht so hilfreich sein!
Ich bin der Meinung, dass es nicht angehen kann, dass man sieben Monate nichts über die Ermittlungen erfährt, wenn man eine Anzeige aufgegeben hat.
Wie sieht das rechtlich aus???

Der Datschi
 

mgrasek100

Prinzenapfel
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Das dürfte hier irgendwie alles nicht so hilfreich sein!
Ich bin der Meinung, dass es nicht angehen kann, dass man sieben Monate nichts über die Ermittlungen erfährt, wenn man eine Anzeige aufgegeben hat.
Wie sieht das rechtlich aus???

Der Datschi
Ich habe mal nen bissl im Internet geforscht, man muss nur Ermittlungsdauer eingeben und man erfährt kaum was, einige Leute erzählen ihre Stories und es sogar mal bei Drogen ne Ermittlungszeit von 2 Jahren gegeben haben irre oder
 

t3ddy

Gast
Sei nich böse aber sogar ich weiss, dass man zumindest erst mal ne richterliche Verfügung oder so washaben muss...:eek:

Meiner Meinung nach muss zwar nur eine Anzeige vorliegen aber auch wenn man eine richterliche Verfügung braucht ist es ein Brief an den Provider und geht keine 6 Monate. :)

Gruß T3d
 

kinglui

Bismarckapfel
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Ermittlungszeiten können schon lang sein. Die Polizei informiert einen auch nicht unbedingt automatisch über den aktuellen Stand der Ermittlungen. Bei mir war es ein Raubüberfall mit 2 facher Körperverletzung in Paris. Vorgefallen 27.07.2004 06:20h, Anzeige sofort, noch im Krankenhaus.
Erstmals wieder etwas gehört habe ich kurz vor Nikolaus 2004 auch nur auf drängen der deutschen Polizei. Der nette deutsche Beamte meinte zu mir, dass es normal sei in laufenden Ermittlungen nichts weiterzugeben, denn die Polizeiarbeit gehe vor.
Die Verhandlung und Verurteilung in Paris war dann erst im Februar 2006. Es kam nachher raus, das es sich um einen ganzen Ring handelte.
Am besten Du fragst aus eigener kraft nach und nervst die Herren ordentlich. Nicht das die Dich vergessen :)
 

tearsinflames

Gast
...
Ist es nicht so, dass je längerne Ermittlunge dauerrt, umso geringer fällt auch die Strafe des Täters aus.
...

Also ich glaube wenn die Polizei die Identität des Täters rausfindet, wird die STrafe nach 6 Monaten nicht milder ausfallen als nach 1 Monat.

Weiters ist jedoch möglich, dass die Beamten niemals rausbekommen werden, wer der/die Täter waren/sind, weil es ziemlich einfach ist (wenn ich meine dass es die Seite ist die ich denke) einen beliebigen Namen oder beliebigen Ort anzugeben. Prüft ja keiner nach, ob es denjenigen wirklich gibt, ob der auch wirklich da wohnt und so.

Wünsch dir auf jeden Fall viel Glück und halte dir die Daumen, dass sie den Täter finden!;)
 

apple-byte

Stahls Winterprinz
Registriert
22.12.05
Beiträge
5.136
Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer wegen Vorenthalten von Beiträgen aus gezahltem Arbeitsentgelt dauern nach meiner Erfahrung zwischen 3 -12 Monaten (& mehreren Jahren bei mehreren Vergehen)

manchmal erfolgt auch eine Einstellung der Ermittlungen, da die Schuld zu gering ausfällt oder weil andere schwerwiegendere Verfahren laufen

hast Du denn mal bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt
(mit dem Aktenzeichen z.B 400 AR 13546/06 oder 350 Js 25401/06)