Widmark-Formel
Der schwedische Chemiker
Erik M. P. Widmark hat folgende Formel zur Bestimmung der theoretischen maximalen BAK entwickelt:
wobei
- c die Alkoholkonzentration im Blut in Gramm pro Gramm Blut
- A die aufgenommene Masse des Alkohols in Gramm (g),
- r den Verteilungsfaktor im Körper:
- Männer: 0,68–0,70
- Frauen / Jugendliche: 0,55–0,60
- Säuglinge / Kleinkinder: 0,75–0,80
- m die Masse der Person in Gramm (g) ist.
Um bei einem Getränk die Masse
A des Alkohols herauszufinden, muss das Volumen
V des Getränkes (gemessen in Milliliter, damit das Ergebnis in Gramm vorliegt) mit dem Alkoholvolumenanteil
e (auf dem Getränkebehälter zu finden, z. B. Bier: 0,05) und der Dichte von Alkohol (ρ ≈ 0,8 kg/l bzw 0,8 g/ml) multipliziert werden:
. Hat beispielsweise ein Liter (also 1000 ml) Bier einen Volumenanteil von 0,05 (d. h. 5 %) Alkohol, so entsprechen die 50 ml Alkohol einem Gewicht von 40 g.
Von der errechneten Blutkonzentration müssen zwischen 10 % und 30 % abgezogen werden, da der Alkohol nicht vollständig resorbiert wird. Als stündlicher Abbauwert ist ein Wert zwischen 0,1 ‰ und 0,2 ‰ anzunehmen. In der forensischen Literatur geht man auch von einer Abbaurate von ca. 1 g Alkohol pro Stunde und pro 10 kg Körpergewicht aus.
Um die
Konzentration in Promille zu erhalten, muss das Ergebnis mit 1000 multipliziert werden.
Watson-Formel [Bearbeiten]
Eine genauere Formel lieferte Watson.
[1] Er ermittelte empirisch die Abhängigkeit des Verteilungsfaktors
r von Geschlecht, Körpermasse
m (kg), Körpergröße
h (cm) und Alter
t (in Jahren).
Über eine Abschätzung des im Körper enthaltenen Wassers (Gesamtkörperwasser GKW (Liter)) kann der Verteilungsfaktor
r genauer bestimmt werden.
Eine von Axel Eicker stammende Modifikation enthält auch bei Frauen eine Altersabhängigkeit. Hier ist ein Parameter allerdings nur einstellig, was zu einem deutlichen Genauigkeitsverlust führen muss:
r ergibt sich nun wie folgt (ρBlut = Dichte des Blutes, durchschnittlich 1,055
):
Der Faktor 0,8 gibt den Anteil des Wassers im Blut an. Setzt man dies in die Widmark-Formel ein, so erhält man:
Berechnung des Blutalkoholgehalts zur Tatzeit auf Grund der Trinkmengen [Bearbeiten]
Wurde eine Blutprobe nicht entnommen, muss in der Regel eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit nach Trinkmengen vorgenommen werden. Anhand der Trinkmenge, des Körpergewichts und des Körperbaus wird mit Hilfe von Tabellenwerken, die auch Auskunft über die Alkoholgehalte vieler Getränke geben, zunächst die Blutalkoholkonzentration festgestellt, die theoretisch erreicht worden wäre, wenn die gesamte Alkoholmenge auf einmal in den Körper gelangt wäre (Theoretische Konzentration). Von diesem Wert ausgehend ist folgende Berechnung anzustellen:
Höchstmögliche Blutalkoholkonzentration Theoretische Konzentration minus Resorptionsdefizit 10 % Abbau je Stunde 0,1 ‰ Niederstmögliche Blutalkoholkonzentration Theoretische Konzentration minus Resorptionsdefizit 30 % Abbau je Stunde 0,2 ‰ Sicherheitsabschlag einmalig 0,2 ‰ Je länger die Tat zurückliegt, umso problematischer wird die Rückrechnung der BAK zum Tatzeitpunkt, insbesondere wegen des sog. Nachtrunks. Trinkt der Täter nach der Tat – etwa beim Eintreffen der Polizei oder während der Fahrt zur Wache – in kurzer Zeit größere Mengen Alkohol (Flachmann mit Hochprozentigem im Handschuhfach) wird die nachträgliche Bestimmung der BAK zum Tatzeitpunkt in der Regel nicht mehr möglich sein.