Urteil im sog. Fritzl-Prozess heute in Österreich gefallen

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Soeben ist das Urteil im sog. österreichischen Fritzl-Prozess in St. Pölten gefallen.

Schuldig in allen Punkten

Der Inzesttäter von Amstetten, Josef Fritzl, muss für seine beispiellosen Verbrechen lebenslang ins Gefängnis. Ein Schwurgericht im niederösterreichischen St. Pölten sprach den 73- jährigen in allen Anklagepunkten schuldig. Unter anderem war ihm Mord durch unterlassende Hilfeleistung an seinem im Kellerverlies geborenen Sohn Michael vorgeworfen worden. Die Entscheidung der acht Geschworenen erfolgte einstimmig. Außerdem wurde eine Einweisung in eine Anstalt für "geistig abnorme Rechtsbrecher" verfügt.

Fritzl hatte seine Tochter Elisabeth von 1984 bis April 2008 in dem fensterlosen Raum etwa 3000 Mal vergewaltigt. Sie gebar sieben Kinder, von denen sechs überlebten. Der neugeborene Michael war 66 Stunden nach der Geburt gestorben, weil der Vater und Großvater sich weigerte, ihn zum Arzt zu bringen.
Quelle: www.n-tv.de

Das Schwurgericht befand Josef Fritzl somit in allen Anklagepunkten als schuldig. Angeblich hat Josef Fritzl dieses Urteil akzeptiert und wird vermutlich keine Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen.

Was haltet ihr von diesem Urteil und dem Ablauf des Prozesses, der insgesamt nur wenige Tage vor dem Schwurgericht verhandelt wurde? Er wurde auch als ein "Blitzverfahren" bezeichnet.

Eine Bildergallerie zum Prozess befindet sich hier.

Update:

Anwalt Fritzls bestätigt Rechtskräftigkeit des Urteils.


Update:

Es gibt 2 Bedingungen für die theoretische Haftentlassung Josef Fritzls.

Wenn ein Gutachter feststellt, dass Josef F. geheilt ist, darf er die Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verlassen und würde so in den normalen Strafvollzug übergehen, in die lebenslange Freiheitsstrafe (15 Jahre), nach deren Absitzung er theoretisch freikommen könnte. Am Ende der 15 jährigen Haftstrafe müsste jedoch erneut ein Gericht über die Freilassung entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:

DubiDuh

Zwiebelapfel
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Ich denke, dass es selbst bei objektiver Betrachtung keine andere Möglichkeit gab. Ich habe dieses Urteil erwartet und muss sagen, dass dieses "Blitzverfahren" so schnell ging, weil die Tatsachen eindeutig waren und sind...

Was würde es bringen, ihn 5 Jahre ins Gefängnis zu stecken, damit er hinterher herauskommt und vllt seine Familie sucht und versucht für seine Leiden im "Knast" büßen zu lassen...

Da ist die Justiz endlich mal stringent und sperrt ihn weg um diese unbekannte kriminelle Energie zu isolieren.
 
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DesignerGay

Danziger Kant
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Er hat sich ja zu allen Tatbeständen schuldig bekannt, wieso sollte es dann auch ein langes Verfahren geben?
 

Mitglied 45133

Gast
Richtig so. In meinen Augen eine gerechte Strafe, wenn man sich mal überlegt, wieviel Leid er seiner Tochter ihren Kindern angetan hat. Diese 42 Jahre, die Sie im Verlies dieses Hauses verbracht hat, kann Sie nie mehr aufholen..
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Er hat sich ja zu allen Tatbeständen schuldig bekannt, wieso sollte es dann auch ein langes Verfahren geben?


Das war nicht von Beginn an so. Denn zunächst stritt er den Mord und die Sklaverei ab. Erst seit frühestens gestern fand dieses Eingeständnis zu den Anklagepunkten statt. Die Länge des Prozesses wurde bereits vor dem Beginn der Verhandlung auf diesen Zeitraum begrenzt.
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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problematisch dabei, dass in der völligen fokussierung auf fritzl und seinen schuldanteil fehler der behörden und anderer verantwortlicher nicht wirklich weiter untersucht wurden/werden …
 

Malcolm89

Cripps Pink
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Richtig so. In meinen Augen eine gerechte Strafe, wenn man sich mal überlegt, wieviel Leid er seiner Tochter ihren Kindern angetan hat. Diese 42 Jahre, die Sie im Verlies dieses Hauses verbracht hat, kann Sie nie mehr aufholen..

waren doch "nur" 24 jahre oder irre ich mich? ;)

aber ich finde auch, eigentlicht hätte nichts anderes dabei rauskommen können..
bei der sachlage.. klarer fall o_O
 

stk

Grünapfel
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Mit 73 war er wohl zu alt um noch erhängt zu werden … o_O
 

macminiTomy

Kleiner Weinapfel
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Ich will mich gar nicht dazu äussern, nur 1ne sache:

Nie wieder frei lassen!!
 

derStyler

Ingol
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ganz schnell weg mit imo_O

hoffe seine tochter und die kinder kommen jetzt zur ruhe
 

JJ1308

Raisin Rouge
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Also ich finde das das endlich mal eine zufriedenstellendes Urteil eines österreichischen Gerichtes war...

Doch was ich als "lustig" empfunden" habe, war die Tatsache, dass St. Pölten von den internationalen Medien aus aller Welt derart belagert wurde...Ich meine, CNN, BBC, Sun, Al Jazzera, diverse japanische, australische, indische,...Fernsehanstalten, alle haben live aus St. Pölten berichtet...

Aber ich hoffen nun, dass nach dem Urteil die Person Fritzl und der Fall rundherum wieder aus dem aktuellen Brennpunkt verschwindet, sodass die Familie ein normales Leben leben kann, und nicht in der Klinik "eingesperrt" bleiben muss...
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Update:

Es gibt 2 Bedingungen für die theoretische Haftentlassung Josef Fritzls.

Wenn ein Gutachter feststellt, dass Josef F. geheilt ist, darf er die Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verlassen und würde so in den normalen Strafvollzug übergehen, in die lebenslange Freiheitsstrafe (15 Jahre), nach deren Absitzung er theoretisch freikommen könnte. Am Ende der 15 jährigen Haftstrafe müsste jedoch erneut ein Gericht über die Freilassung entscheiden.

Da Josef Fritzl jedoch bereits 74 Jahre alt ist, dürfte es relativ unwahrscheinlich sein, dass er vor seinem natürlichen Tod jemals wieder auf freien Fuß kommen wird.

sodass die Familie ein normales Leben leben kann, und nicht in der Klinik "eingesperrt" bleiben muss...

Das kann man der Familie nur wünschen. Die sind ja für den Rest ihres Lebens gezeichnet und vollkommen beeinflusst.
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
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Soeben ist das Urteil im sog. österreichischen Fritzl-Prozess in St. Pölten gefallen.
Wenn ein Gutachter feststellt, dass Josef F. geheilt ist, darf er die Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verlassen und würde so in den normalen Strafvollzug übergehen, in die lebenslange Freiheitsstrafe (15 Jahre), nach deren Absitzung er theoretisch freikommen könnte. Am Ende der 15 jährigen Haftstrafe müsste jedoch erneut ein Gericht über die Freilassung entscheiden.

Eins vorweg, ich hoffe du meinst mit den 15 Jahre in Klammern mindestens 15 Jahre.
Um mit diesem Irrglaube mal aufzuräumen in diesem Kreise, lebenslängliche Freiheitsstrafe heißt auch lebenslange Freiheitsstrafe, in Deutschland wie auch in Österreich ist das gleich.
Nach 15 Jahren, darf dann das erste mal geprüft werden, ob der Verurteilte wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden kann.
Wenn man dies Ablehnt sitzt er erstmal weitere Zeit ein, bis man befindet, dass er wieder Gesellschaftsfähig ist.
Es handelt sich also nicht im eine 15 jährige Haftstrafe.
Nach den 15 Jahren bekommt man übrigens auch wenn man freigelassen wird eine Bewährungsstrafe, die Strafe ist nicht nach 15 Jahren verbüßt.

Ich hoffe damit ist wenigstens nun bei ein paar mehr Menschen mit dem Irrglauben "Lebenslänglich = 15 Jahre" aufgeräumt.

So nun zum Fall selber.

Das Urteil überrascht mich nicht.
Er wurde wegen Mordes angeklagt, hat sich nach einer gewissen Gedenkzeit für schuldig befunden, was soll dann da noch groß entschieden werde, große Beweise die dagegen sprechen gab es ja nun nicht, eher im Gegenteil.
Bei Mord bleibt einem Gericht dann auch keine Wahl mehr, dann bekommt derjenige lebenslänglich.
Das nicht in Revision gegangen wird überrascht auch nicht wirklich, weil was so da zu revidieren sein ;)

Das Einzige was mich überrascht ist, wie schnell dieser Prozess vorbei ging, ich hätte mit ein bisl mehr "Budenzauber" gerechnet, bin aber froh dass dieser nicht stattfand, da man so einen Medienrummel vermieden hat, der schnell ins abartige hätte gehen können.
 

snowball

Querina
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Ich hab den Prozess selber nicht sO genau beobachtet, aber:
Das Urteil is völlig klar, Mord, Blutschande, Sklavenhandel,...mehr geht nicht..

aber, die Schnelligkeit hat mich auch überascht, da ja eigentlich nie ganz klar war, obs mittäter gegeben hat oder net.
 

Phobos

Fießers Erstling
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Ich hab den Prozess selber nicht sO genau beobachtet, aber:
Das Urteil is völlig klar, Mord, Blutschande, Sklavenhandel,...mehr geht nicht..

aber, die Schnelligkeit hat mich auch überascht, da ja eigentlich nie ganz klar war, obs mittäter gegeben hat oder net.


Das wurde ja auch nicht verhandelt.
Die Behörden ermitteln garantiert auch weiterhin in diese Richtung, und sollten Mittäter gefunden werden, bekommen diese einen eigenen Prozess.
Das Verfahren gegen F. wird dadurch eigentlich nicht beeinflusst. (es sei denn, er hätte ev. Mittäter "verpfiffen" und versucht, die Schuld auf sie abzuwälzen)
 

praxe

Gascoynes Scharlachroter
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Meine persönliche Meinung zu so einem Kerl wollt ihr hier nicht hören.

Ein Mensch kann schon psychisch gestört sein. Aber dass man jemand 24 JAhre lang einsperrt ... das kann ich mir nicht vorstellen. Ich meine die war sicher nicht die ganzen jahre angekettet, und irgendwann muss sich ja eine Chance ergeben haben irgendwie zu flüchten.
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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Ich meine die war sicher nicht die ganzen jahre angekettet, und irgendwann muss sich ja eine Chance ergeben haben irgendwie zu flüchten.
vielleicht doch erst ein wenig der dir als österreicher umfangreich verfügbaren hintergrundinformation in anspruch nehmen. dann posten.
 

Mitglied 39040

Gast
Was mir so auffiel, beim Lesen dieses threads:

Erstmal das übliche Interesse an einem irgendwie „abartigen Fall“, also der - auch hier, im Forum - verbreitete allgemeine Voyeurismus - mit seiner gemeinschaftsstiftenden Wirkung durch Verurteilung/Bestaunen/Verherrlichen (je nachdem) anderer Menschen.

Und sogleich nach Angabe des Strafmaßes kommen die verbreiteten Halbwahrheiten und Ungenauigkeiten auf den Tisch: wann könnte er (und unter welchen Bedingungen), wieder freikommen…

Die geringe Prozeßdauer kommt nur kurz an die Reihe…

Die Familie wird meist nur nebenbei erwähnt, die eventuellen anderen Mitwisser oder Nicht-Reagierer (Privatpersonen, Nachbarn, Behörden) finden noch weniger Aufmerksamkeit (ich glaube, nur bei eyecandy).

Bisher kulminierte der Unverstand im klammheimlichen Vorwurf an das/die Opfer, sie hätten doch irgendwie flüchten können müssen.


Zu obigen Aspekten:

Voyeurismus gehört unausrottbar zu unserem Leben - dazu also nichts weiter. Jeder möge sich an die eigene Nase fassen (ja, ich auch!).

Das Strafmaß ist für Mord (und fast nur darum ging es, um 66 Stunden des Lebens eines der Zwillingskinder!) angestrebt und dann fast ausschließlich verhandelt, weil dies den längsten Straf-Zeitraum nach sich zöge.
„Sklaverei“ kam auch noch dran, aber man hatte nun schon eine hinreichende Zeitspanne, um den Täter loszuwerden und sich nicht noch mit detaillierten weiteren Fragen beschäftigen zu müssen - ich selbst empfinde es subjektiv als skandalös, damit das 24jährige Leiden der Tochter quasi ungesühnt zu lassen.
Es wirkt, als habe man schnellstmöglich „Ruhe im Land“ einziehen lassen wollen.

Wenn ein lebenslänglich Verurteilter nach 15 Jahren entlassen werden kann, bekommt er keine Bewährungsstrafe, sondern die weitere Abbüßung wird ihm zur Bewährung erlassen; d. h. er kommt frei, darf aber keinerlei Straftat mehr begehen, sonst würde er nicht nur für die neue Tat verurteilt, sondern es käme „automatisch“ zu einem Bewährungswiderruf und er müßte wegen der alten Strafe sofort wieder in den Knast.
Wenn aber angenommen werden muß, daß der Täter weiterhin Taten begehen würde (z. B. wegen einer schweren psychischen Störung), dann kann er in Sicherheitsverwahrung gebracht werden (also in eine forensische Klinik), wo er dann Jahr für Jahr (auf unbestimmte Zeit!) auf sein Inneres geprüft wird; bei Zweifeln an der Harmlosigkeit bleibt er ggf. buchstäblich lebenslang in Haft.
Nach meiner Erfahrung haben die Täter übrigens sehr viel mehr Bammel vor der „Forensik“, als vor dem Gefängnis, eben wegen der Ungewißheit einer evtl. Entlassung!

Über Strafmaße wird oft und gern mit Rache- oder Vergeltungsgedanken geredet, leider zu selten unter dem Blickwinkel eines Opferschutzes…

Zur Prozeßdauer denke ich selbst, daß das Gericht erstaunlich kühn war, anzunehmen, es käme mit einer Woche aus - aber nun hat es zumindest recht behalten mit seiner optimistischen Zeit-Annahme.

Der Täter hat es den Beteiligten (und vor allem sich selbst, denke ich) mit seinem allround-Geständnis sehr leicht gemacht; viele Prozeßbeobachter meinen ja, er habe auch die Geschworenen geschickt manipuliert. Da eine ungewöhnliche kriminelle Potenz vorliegt, würde mich dies nicht verwundern…

Was wird aber aus der armen Tochter, deren Leben vollkommen vernichtet sein dürfte (24 Jahre im dunklen Keller, mit täglicher Sorge vor neuer Gewalt und ständiger Angst davor, dem Vater-Täter könne etwas zustoßen und die Eingekerkerten müßten daraufhin elendlich verhungern…). Was hilft eine bloße „neue Identität“ bei Nacht, in den Träumen.

Die Kinder-Enkel werden ebenfalls Gedanken zu verarbeiten haben, die wir alle uns nicht ausmalen können…

Die Ehefrau habe 24 Jahre lang nichts gewußt…


Elend, nichts als Elend.
Und niemandem wäre mit anderer, härterer, radikaler Strafe irgendwie gedient!

Es schüttelt mich!
Jens
 

der_toaster

Salvatico di Campascio
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problematisch dabei, dass in der völligen fokussierung auf fritzl und seinen schuldanteil fehler der behörden und anderer verantwortlicher nicht wirklich weiter untersucht wurden/werden …

/signed

Was mir so auffiel, beim Lesen dieses threads:
[...]

auch /signed

Er hat sich ja zu allen Tatbeständen schuldig bekannt, wieso sollte es dann auch ein langes Verfahren geben?

weil es nur mit der klärung seiner schuld eben nicht getan ist. es geht um 24 jahre sklaverei, vergewaltigung, inzest (ist auch eine straftat), und was weiss ich noch alles.

mit der schnellen, "erfolgreichen" verurteilung wird ganz schön viel dreck unter den teppich gekehrt. öffentlichkeit beruhigen, "schuldige" verknacken, verantwortliche oder gar mitwisser gab es einfach nicht... ganz schön frech; wird aber wohl leider häufiger gemacht.

greetz vom toaster