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Kann ich als Privatperson ein Inkassobüro beauftragen?

  • Ersteller Starbreaker
  • Erstellt am

Starbreaker

Gast
Kann ich als Privatperson ein Inkassobüro (könnt ihr welche empfehlen?) beauftragen, um an meine Ansprüche gegenüber einer anderen Privatperson, die zahlungsunwillig ist, zu gelangen? Für die Kosten des Auftrags kommt der Schuldner auf?
 

T-lo

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
28.11.06
Beiträge
889
Kannst Du schon - macht aber meines Erachtens nach keinen Sinn...

Vor einigen Jahren gab es eine Gesetzesänderung, die das Mahn-Verfahren erleichtert hat, oder zumindest sollte. Seit dieser Änderung kannst Du einfach zum nächsten Gericht gehen, und gegen den Schuldner einen Mahnbescheid veranlassen. Aus diesem wird dann ein vollstreckbarer Titel (Vollstreckungsbescheid), sobald der Schuldner keinen Widerspruch einlegt.
Mit dem Titel kannst Du dann zum zuständigen Gerichtsvollzieher gehen, und ihn vollstrecken lassen - in wahrscheinlich 10 Jahren, oder so...

Das Problem dabei: die GVs haben in der Regel so viel zu tun, dass sie nicht hinterher kommen, also rechne nicht damit, dass Du Dein Geld schnell siehst. Ein Inkasso-Unternehmen kann diesen Vorgang auch nicht beschleunigen, aber erheblich verteuern - und das ist sicher nicht in Deinem Interesse, denn angenommen der Schuldner geht in Privatinsolvenz, oder legt eine Eidesstattliche Versicherung ab, gibt es wieder eine juristische Person mehr, durch die die Kohle geteilt wird. Also kann das Unternehmen auch zu Deinem "Gegenspieler" werden...
 

MacMan2

Gast
Wenn du mit Abstrichen aus der Forderung leben kannst, dann mach es. Über Gerichte zu gehen kann lange dauern und so weißt du auch nicht ob du an das Geld jemals kommen wirst. Bei einem Inkassobüro werden deine Forderungen aufgekauft und du hast dein Geld. Je nach Regelung in den Geschäftsbedingungen musst du eine Gebühr zahlen oder sie wird dem Schuldner auferlegt. Kann allerdings sein das ein Inkassobüro erst ab einer bestimmten Höhe der Forderung in Aktion tritt. Wegen 100 Euro wird man nicht aktiv werden. schätze ich.

MacMan2
 

Phate

Celler Dickstiel
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Beiträge
797
MacMan2 hat vollkommen Recht. Da Du Deine Forderung gegen den Schuldner "verkaufst" (abtrittst), musst Du einfach sehen, was Du dafür bekommst und dies dann gegen Deine Einschätzung abwägen, für wie realistisch Du ein erfolgreiches gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren erachtest.
Aber erwarte von Inkassounternehmen nicht zuviel! Für eine Forderung von zB 1000,- € werden vielleicht zwischen 300 und 500,- € bezahlt.

Ich würde zunächst mal über einen Mahnbescheid einen vollstreckbaren Titel erwirken. Das hat den Vorteil, dass er Dich nicht viel kostet und zum anderen ja evtl. doch schnell zum Ziel führt. Es soll ja doch noch Mitbürger geben, die die Post vom Amtsgericht öffnen und dann doch noch Erkennen wie ernst Dir die Durchsetzung Deiner Forderung ist.
Zahlt er immer noch nicht, musst Du sehen, ob es wohl realistisch ist, dass überhaupt etwas gepfändet werden kann, um weitere Kosten zu minimieren.
Verscherbeln kannst Du Deine Forderung mit Titel ja dann immernoch.
 

MacMan2

Gast
Nun ja wenn man aber einmal das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet hat, dann sollte man es auch durchziehen. Leider vergeht zuviel Zeit bei so einer Geschichte und die Gerichte sehen zu das sie nicht allzuviel Arbeit haben. Wenn Schulden erstmal einen Titel haben weiß ich nicht ob die Inkassounternehmen daran noch Interesse haben könnten. Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre und ehe dann der Titel erwirkt wurde, können bis fünf Jahre vergehen. Ob es dann noch so lukrativ ist?

MacMan2
 

Karl Hungus

Jamba
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Beiträge
57
Bei einem Inkassobüro werden deine Forderungen aufgekauft und du hast dein Geld. MacMan2

Das ist ja interessant... Wie überprüfen Inkassobüros denn die Rechtmäßigkeit von Forderungen? Könnte ich denn beispielsweise <böserbube> eine Forderung von 10.000 € gegenüber einem verhassten Mitmenschen erfinden und diese an ein Inkassobüro verkaufen. Diese ziehen dann meinetwegen 10% ab, zahlen mir 9000,- auf die Kralle und terrorisieren den Mitmenschen mit fiktiven Forderungen... </böserbube> Würde sowas funktionieren?
 

DesignerGay

Danziger Kant
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Beiträge
3.900
Egal ob Inkassobüro oder Gericht, für beides musst Du einen Vertrag zwischen Dir und dem Schuldner vorlegen womit Du beweisen kannst das Deine Ansprüche gerechtfertigt sind.
Solltest Du nichts schriftliches haben, wo der Schuldner die Schuld in irgendeiner Form anerkennt, kannst Du das ganze gleich in die Ablage P legen.