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  1. #1
    Erdapfel
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    Zoll bei Mitnahme eines gebrauchten IPhones ins Ausland?

    Hallo,
    ich möchte mir ein IPhone gebraucht bei Ebay ersteigern. Der Verkäufer kann aber keinen Zollbeleg vorweisen. Jetzt meine Frage: sollte ich das IPhone mit ins Ausland nehmen, muss dann trotzdem Zoll dafür gezahlt werden, obwohl es gebraucht ist?
    Und gilt dies außer in den USA auch für andere nicht EU Länder (wo das Iphone ja gar nicht verkauft wird)?
    Falls ja was wäre die Konsequenz? Zoll nachzahlen, Strafe oder sogar Anzeige?
    Danke.

  2. #2
    lm87
    Inaktiv
    Mein Tipp wäre dieses iPhone nicht zu kaufen.

  3. #3
    inaktiv
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    Suche nutzen...es gab mal einen Zoll-Gebühren-Thread.

  4. #4
    Carola Avatar von Erdbäre
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    Brauchst ein "INF3". Das lässt du dir von den Zollbehörden abstempeln und dann kannst du wieder nach Deutschland damit, ohne Abgaben dafür zahlen zu müssen.
    Siehe auch hier: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ausreise/index.html

  5. #5
    Carola Avatar von Erdbäre
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    Hier noch was: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post...s_d/index.html

    Also auf jeden Fall ein INF3 vor der Ausreise abstempeln lassen (frag mich nicht, wo man sowas herbekommt) und bei der Einreise dann beim Zoll vorlegen (wenn du über'n Flughafen kommst, dann am roten Ausgang). Dann passiert auch nix, keine Strafe, keine Zollnacherhebung usw..

    Wenn du dir das iPhone aus den USA kaufst, musst du ja sowieso Zoll in Deutschland zahlen, nicht vergessen! Somit hast du dann deinen Nachweis, dass du dafür gezahlst hast und brauchst demnach auch kein INF3 mehr..

  6. #6
    Fießers Erstling Avatar von Darkzero
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    Wenn man sein[FONT=serif] iPhone[/FONT] in[FONT=serif] benutzung[/FONT] also in der Hosentasche oder ähnliches mit führt brauch man doch eigentlich garnichts oder? Ich mein das ist im Prinzip ja auch nur ein Handy wie jedes andere. Wäre ja quatsch!
    iPhone 4 32gb (schwarz)

  7. #7
    Carola Avatar von Erdbäre
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    Der Zoll darf trotzdem auch u.a. in Hosentaschen reingucken. Und wenn die halt wissen wollen, wo das herkommt oder ob man den Kauf mir einer Rechnung belegen kann, dann muss man das halt tun. Doof nur, wenn man's nicht kann...

  8. #8
    Erdapfel
    Themenstarter

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    Danke erstmal für die vielen Antworten.
    Frage zu dem Zoll Formular: Muss ich dafür denn keine Rechnung vorlegen? Ansonsten könnte ja jeder ders durch den Zoll geschafft hat sofort hinlaufen und diese Ausfuhrbestätigung beantragen, ohne je Zoll gezahlt zu haben (davon stand in dem Thread nichts drin).
    Gibts Erfahrungswerte in dieser Hinsicht mit Ebay IPhones (viele, die dort verkauft werden befinden sich ja schon in Deutschland, aber da es ein Privatkauf ist wird keine Rechnung mitgeschickt geschweige denn eine Zollbestätigung - und ich wage zu bezweifeln, dass die meisten den Zoll bezahlt haben).

  9. #9
    Carola Avatar von Erdbäre
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    Wenn du eine Rechnung hast, brauchst du auch kein INF3. Oben hat es sich so gelesen, dass du keine Zollbelege (Rechung etc.) hast. Aber sofern du eine Rechnung hast, ist es ja ok. Da brauchst du dann gar nix zu beantragen, vorzulegen oder sonstiges. Bei einer eventuellen Kontrolle reichst du die Rechnung nach und das passt dann..

    Ich kann mir vorstellen, dass gerade Elektronik aus den USA wie iPod's und iPhones vom Zoll in der Postzollstelle abgefangen werden... Da musste aber jemand anderes fragen.

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