Ach "Krieg", so sehr hänge ich nicht an diesem Forum, das ich mir hier einen "Krieg" liefern werde. Aber ein Meinungsabschlag, ja den kann ich durchaus mitmachen. Aber mal ganz ehrlich, der Trigger für die fortlaufenden "Wortgefechte", nicht nur zwischen uns zwei hier, das bin nicht ich![]()
Das zeigt aber wahrscheinlich schon die Karmaleiste. Willst du mir verraten wieviele schwarze du bekommen hast, ich finds nämlich schon schwer das positive Karma in diesem Thread zu überblicken, so falsch kann ich dann also mit meinen Aussagen und Annahmen nicht liegen.
Und noch was: kläglicher Versuch!
Was heißt denn " da musst du dir jemand anderen suchen " ?
Solange du nicht wieder alle IT Leute als weltfremde Gnochi bezeichnest oder andere stupide Aussagen, die Gesprächspartner direkt oder indirekt beleidigen, wirst du von mir kein Zitat mehr lesen müssen.
Das hast du dir schon selbst eingebrockt. Wer in den Wald rein schreit, ...
... betet lieber das dort nicht der böse Bajuware am schlafen ist.
Ich hab mir nicht vorgenommen dir zu antworten, das hast du schon durch deine Aussagen provoziert. Ich kann ja auch nicht auf ein Meeting von Künstlern gehen und laut schreien: "Ihr seid alle bescheuerte Hippies und Träumer" und dann erwarten das mir niemand antwortet ...
^^
Denken, dann schreiben.
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23.06.2009, 20:23 #311Lambertine
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23.06.2009, 21:12 #312
herrlich, weiß nicht, obs schon gepostet wurde...
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24.06.2009, 18:08 #313
@darkCarpet ich liege nicht falsch!
Die Gewaltenteilung ist aufgehoben, da das BKA nun Judikative und Executive in sich vereint.
Sorry, falls jemand schon darauf geantwortet hat, aber ich hab das mit den mails bei antwort wohl ausgeschaltet
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24.06.2009, 18:16 #314Schmalzprinz
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Es ist nicht richtig, wegen der weitreichenden Kompetenzen des BKA von einer Aufhebung der Gewaltenteilung zu reden, das ist Augenwischerei und reine Polemik. Richtig ist, dass das BKA Vollmachten erhält, die weiter gehen als alle Regelungen bisher in der Bundesrepublik.
Aber da das BKA ja nur eine "untergeordnete" Rolle übernimmt, ist es nicht so schlimm, wie Du darstellst. Die Erweiterung der Kompetenzen von Bundestag, Bundeskanzler oder Bundesverfassungsgericht wäre eine Aufhebung der Gewaltenteilung.
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24.06.2009, 18:18 #315
Die Gewaltenteilung kann nicht aufgehoben werden.
Außerdem:
Das BKA wird bei seiner Arbeit und Durchführung des Gesetztes vom Bundesbeauftragten für Datenschutz überwacht/überprüft.
Man darf gespannt sein; aber Grund zur Panik sehe ich (noch) nicht."Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben"//We weren't born to follow
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Information ist Energie. Bei jeder Weitergabe verliert sie etwas davon.
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24.06.2009, 18:24 #316
Ich finde es aber bezeichnend, dass sich die "Macher" des neuen Gesetzes bezüglich der Kinderpornografie auch auf Studien des BKA berufen und nun daraus eine Erweiterung der Kompetenzen des BKA hervorgeht. Die nächsten Studien werden dann einfach etwas "bearbeitet" (so wie die Arbeitslosenzahlen ("Sie sind krank? Dann sind Sie doch nicht Arbeitslos.")) und schon hat das BKA eine super Arbeit abgeliefert.
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24.06.2009, 18:34 #317Roter Eiserapfel
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24.06.2009, 20:12 #318le monde de matzelocal | /dev/blog | flickr | i.use.this | del.icio.us | facebook | twitter
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24.06.2009, 20:23 #319Schmalzprinz
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Du verrennst Dich da. Die Gewaltenteilung findet nicht auf dieser Ebene statt, sondern auf der Ebene Bundeskanzler (Exekutive), Bundestag (Legislative) und Bundesverfassungsgericht (Judikative). Das BKA als Bundesoberbehörde im Bereich des Bundesministerium des Inneren hat nichts mit der Gewaltenteilung zu tun, da es keine Gesetze beschließt, sondern nach diesen handelt. Das Aktualisieren dieser Liste stellt keine Verabschiedung eines Gesetzes dar, ergo ist es auch keine Aufhebung der Gewaltenteilung.
Im übrigen: Wenn das wirklich so wäre, könntest Du Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einlegen und ich glaube wenn das möglich wäre, wäre ein solches Verfahren schon längst in Karlsruhe anhängig.
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24.06.2009, 20:29 #320
Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht scheint in Arbeit zu sein: http://www.netzeitung.de/politik/deu...d/1386859.html
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