Verzweifelt: neues iPhone - zum wegwerfen

ilyasik

Golden Delicious
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Hallo erstmal,
ich konnte leider im Helper Subforum kein Thread erstellen, deshalb schreibe ich hier mit meiner letzten Hoffnung..

Ich habe heute das iPhone 3G 8GB gekauft (in Österreich - Orange).

Habe das gleichmal ans iTunes angeschlossen wo ich auch bislang meine iPods bedient habe. Ging auch problemlos. Konnte alle Funktionen des Telefenos nutzen usw.

Dann bekam ich ne SMS von meinem Anbieter, dass ich "Rebooten" sollte.
Okay, abgesteckt, ausgeschaltet, wieder eingeschaltet und nun kommt meine Odyssee (Ich heiße übrigens Ilyas :))...

Ich konnte plötzlich nicht mehr "ins" iPhone rein. Er konnte weder Verbindung zum Anbieter finden, noch hat er das iPhone "gestartet". Es kam immer (nicht mal zur PIN Abfrage kam ich), so ein Fenster, indem stand dass es keine Verbindung gäbe und ich es in iTunes wiederherstellen soll. Nun wurde mir aber das iPhone nicht mehr in iTunes angezeigt und ich konnte auch nach PC Reboots usw nichts machen, es ging nicht. Es wurde einfach nicht erkannt.

Nun habe ich gegoogelt und bin auf den Recovery Modus gekommen wo ich anfangs zum Wiederherstellungsprozess kam und am Ende zeigte er mir einen Fehlercode 13 an. Dann habe ich versucht es im DFU Modus zu "repairen", kam auch wie im tollen Guide beschrieben in den DFU Modus und habs versucht. Ging auch auch, wieder bis zum Schluss und dann kam wieder ein Fehlercode 1604 (glaube ich mich zu erinnern).

Das ganze habe ich paar Mal versucht und auch iTunes deinstalliert und wieder installiert usw usw.
Habe es auch am Netbook mit neuaufgesetztem iTunes probiert, das selbe wie am PC.

Ich bin nun total Ratlos. Ich komm nicht mal mehr zu diesem Verbindungsfehler-in-iTunes-wiederbeheben-Fenster am iPhone.

Ich bin nun total gefrustet nachdem ich 4-5h gesessen bin und nichts gutes dabei rauskam.. Habe mich so sehr gefreut und mittlerweile will ich das Teil gar nicht sehen :/
Sollte ich das zurückbringen und in Reparatur schicken lassen?

Ich bitte um Hilfe! Ich wäre für alle Ratschläge dankbar!
Vielen Dank im Voraus!
 

ilyasik

Golden Delicious
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Nun habe ich den PC formatiert und nun ging die Wiederherstellung, allerdings erkennt er meine SIM Karte nicht und ich bekomme im iTunes ein Fehler Fenster (zwar kein Fehlercode aber nicht erkannt SIM).
 

Madlock

Schöner von Nordhausen
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Ich weiß nicht genau wie das bei Orange ist, aber ich würd das Teil zurück zum Laden bringen und dort um Rat oder um Austausch bitten. Ich finde immer, als zahlender Kunde sollte man sich mit solchen Problemen nicht allein rumärgern müssen.
lg
 

FloSF

Bismarckapfel
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Also deine SIM Karte muss erst vom Anbieter freigeschaltet werden dies kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich mehrere Stunden dauern. Nun aber deinen Pin kannst du eingeben oder? Bist du schon ins Menü vom iphone gekommen? Notfalls würde ich zum Verkäufer hingehen und es umtauschen lassen in ein neues. Du bist nicht verpflichtet es einschicken zu lassen! Zumindest besteht die Regel in Deutschland (BGB) Der Käufer kann es sich aussuchen einschicken, umtauschen etc. zu lassen (innerhalb der Gewährleistungsphase).

Wissen die wenigsten.

MFG Flo
 

ilyasik

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Ich habe es ja schon benutzt. Hab sogar telefoniert.

Update: Jetzt wollte ich nochmal Wiederherstellen und wieder FC 1013... Jz komm ich nicht mal in DFU Mode... Ich kann bald nicht mehr..
 

mscsnoopy

Ontario
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Dann geh doch zum Shop und tausch es um bzw lass die es dir einrichten.
 

FloSF

Bismarckapfel
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Hast du dich schon mit der Hotline in Verbindung gesetzt mir fällt spontan dazu nichts ein.
 

Nethok

Idared
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Ich würde an deiner Stelle entweder den Laden aufsuchen und darum bitten mir beim Einrichten zu helfen oder versuchen das Ding zu tauschen, kenne allerdings nicht das österreichische Recht... Wenn du das selbst weiterprobieren willst dann guck mal auf benm.at, gerade zu den Fehlercodes hab ich da immer Hilfe gefunden um diese Probleme zu lösen!


@FlosF
Könntest du mir mal sagen aus welchem § aus dem BGB du das entnimmst? Also soweit ich weiß muss der Verkäufer zwar Ersatz oder Nachbesserung leisten, allerdings besteht kein rechtlicher Anspruch auf freie Wahl zwischen Umtausch, Einschicken usw... Gerade Umtauschen im Sinne von "gefällt mir nicht" ist nach dem BGB in Deutschland nicht möglich, Ausnahme: Fernabsatzgeschäfte nach BGBInfoV. Der Händler kann das höchstens auf Kulanzbasis machen.
Ist keien Kritik, ich frag nur weil es mich interessiert. Hab BGB zwar im Studium, kann aber gut sein das ich das verpasst habe...
 

ilyasik

Golden Delicious
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Hallo, also ich war jetzt im Shop und sie konnten auf Anhieb es wiederherstellen (im Recovery Mode)... Ich bin ratlos. Funktioniert einwandfrei.

Nun weiß ich nicht bzw habe Angst es an meienn PC anzuschließen, da ich kein Bock hab auf 16h Nervendemontage...
Hab ja meinen PC formatiert und alles neu aufgesetzt. Jetzt gerade alle Windows Updates für XP installiert usw.

Was mir vorhin eingefallen ist: Ich habe bei meinem PC den Front USB Anschluss benutzt. Hinten habe ich es nicht probiert..

Schlussfolgerung: Es liegt nicht an der HW bzw das Gerät ist nicht defekt. Also liegts an meinem Rechner (1J alter PC, gute Hardware, XP, SP 3). Wo liegt denn da das Problem?

LG und Danke für eure Hilfe :)
 

Nathea

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Die iPhones reagieren sehr sensibel auf Unterschiede bei USB-Anschlüssen. Könnte sein, dass Dein Frontanschluss irgendeine kleine Macke hat, die bei anderen Geräten nicht auffällt.

Ähnliche Probleme gibt es auch bei vielen USB-Hubs.
 

ilyasik

Golden Delicious
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Macht es eignetlich nen Unterschied aus ob ich mit dem USB Kabel vom 30GB iPod Video anschließe oder vom Nano 8GB Neueste Gen oder iPhone? :)
 

Nathea

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Ich würde im Zweifel immer das originale Kabel nutzen.
 

elex80

Cripps Pink
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@FlosF
Könntest du mir mal sagen aus welchem § aus dem BGB du das entnimmst? Also soweit ich weiß muss der Verkäufer zwar Ersatz oder Nachbesserung leisten, allerdings besteht kein rechtlicher Anspruch auf freie Wahl zwischen Umtausch, Einschicken usw... Gerade Umtauschen im Sinne von "gefällt mir nicht" ist nach dem BGB in Deutschland nicht möglich, Ausnahme: Fernabsatzgeschäfte nach BGBInfoV. Der Händler kann das höchstens auf Kulanzbasis machen.
Ist keien Kritik, ich frag nur weil es mich interessiert. Hab BGB zwar im Studium, kann aber gut sein das ich das verpasst habe...

Er wird es §§ 437, 439 BGB entnommen haben. Hiernach hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer (nicht dem Hersteller!)ein Wahlrecht zwischen Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache.

Man muss aber differenzieren.
Für diesen Anspruch muss das Gerät innerhalb der Gewährleistungszeit einen Mangel aufweisen, der schon bei Gefahrübergang (also zum "Kaufzeitpunkt") in der Sache "angelegt" war. Dann hat der Käufer den oben beschrieben Anspruch. Beim Verbrauchsgüterkauf gilt die rechtliche Vermutung, dass, wenn der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf auftritt, er schon beim Kauf angelegt war.

Dies bedeutet:
Tritt der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, muss der Käufer nicht beweisen, dass er schon zum Zeitpunkt des Kaufs im Gerät angelegt war, sondern der Verkäufer muss beweisen, dass er gerade nicht zum Kaufzeitpunkt angelegt war.
Das ist praktisch unmöglich, deswegen kann der Käufer (wenn er denn seine Rechte kennt) in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf quasi auf die Aushändigung eines neuen Gerätes bestehen.

Die meisten kennen ihre Rechte aber nicht und lassen sich von jedem Verkäufer breitquatschen, es doch einschicken und reparieren zu lassen (ist ja auch praktisch für den Verkäufer, so muss er kein neues Gerät rausgeben und sich auch nicht um Ersatz gegenüber dem Hersteller bemühen. Dies wird dann auf den doofen Kunden abgewälzt).

Die Seiten wandeln sich nach 6 Monaten. Nun müsste der Käufer beweisen, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt angelegt war, was ebenfalls praktisch unmöglich ist. Jetzt hat der Verkäufer die guten Karten in der Hand. Ohne Erstellung eines Sachverständigutachtens muss man sich wohl gefallen lassen, dass das Gerät vom Verkäufer eingeschickt wird. Natürlich kann man sich wehren und sagen:
"Hey, aber ich hab ein gesetzliches Wahlrecht!"
dann wird der Verkäufer aber sagen:
"Gut, dann beweis mir erstmal, dass der Mangel schon zum Kaufzeitpunkt im Gerät angelegt war."
Und das wird nicht möglich sein.

Die "Garantie" ist nun wieder was völlig anderes als die Gewährleistung.
Sie besteht nur, wenn der Hersteller sie eingeräumt hat (was heutzutage aber fast jeder Hersteller aus Kulanzgründen macht).
Diese muss man dann auch beim Hersteller direkt, nicht beim Verkäufer geltend machen. Die Gewährleistung hat jeder Käufer kraft Gesetzes.

Ich hab das jetzt mal relativ knapp dargestellt, es gibt noch weitere Sachen, die da beachtet werden müssen, allerdings kommt es da immer auf den genauen Sachverhalt an, den man dann im Einzelfall bewerten muss.

Das was Du mit Umtausch "weil es einem nicht gefällt" meinst, hat tatsächlich keine rechtliche Grundlage. Das ist einzig und allein Kulanz des Verkäufers. Eine Ausnahme gilt nur bei Fernabsatzverträgen.

Die vorstehenden Ausführungen stellen keine rechtliche Beratung dar.
Die vorbezeichneten Informationen können eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Jeder Sachverhalt ist unterschiedlich und rechtliche Beurteilungen können von Sachverhalt zu Sachverhalt anders zu bewerten sein.