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  1. #1
    Stechapfel
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    Avatar von egon
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    Frage versandkosten bei gewähleistungsfall

    bei meinem externen iomega festplattenlaufwerk ist eine platte hin (gottseidank liefen die beiden platten darin als raid 1, so sind keine daten futsch). nun soll ich das laufwerk versichert nach holland schicken (mußte mir extra eine erstzplatte für meine daten kaufen ) und bekomme dann ein heiles zurück. versichert heißt auf gut deutsch: auf meine kosten – mit der post sind das mal eben 17 euronen!

    jetzt meine frage: ist das rechtens? immerhin habe ich noch die gewähleistungspflicht des herstellers. kennt sich da jemand aus?

  2. #2
    Golden Noble Avatar von Bananenbieger
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    Garantie=>Hersteller
    Gewährleistung=>Händler

    Ich würde vorher abklären, wie Dir Deine Versandkosten erstattet werden.
    Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten.
    Ohne Konservierungsstoffe (lt. Gesetz). Ohne Farbstoffe. Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe.
    Deckt 2% des Richtwertes des täglichen Apfeltalkbedarfs basierend auf einem Karmalevel von 200 Pt.

  3. #3
    Granny Smith
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    Zitat Zitat von egon Beitrag anzeigen
    bei meinem externen iomega festplattenlaufwerk ist eine platte hin (gottseidank liefen die beiden platten darin als raid 1, so sind keine daten futsch). nun soll ich das laufwerk versichert nach holland schicken (mußte mir extra eine erstzplatte für meine daten kaufen ) und bekomme dann ein heiles zurück. versichert heißt auf gut deutsch: auf meine kosten – mit der post sind das mal eben 17 euronen!

    jetzt meine frage: ist das rechtens? immerhin habe ich noch die gewähleistungspflicht des herstellers. kennt sich da jemand aus?
    Um es nur kurz anzuschneiden: Rein nach deutschem Recht trägt der Verkäufer diese Kosten nach § 437 II BGB. Hast du AGBen des Unternehmens? Schau mal, ob darin eine Regelung bezüglich des anwendbaren Rechts getroffen wird. Wenn darin steht, dass holländisches Recht anwendbar ist, dann gilt 437 II natürlich nicht und du müsstest dich fragen, ob es im holländischen Recht etwas ähnliches gibt.

  4. #4
    s23
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    Seidenapfel Avatar von s23
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    Zitat Zitat von StefanS Beitrag anzeigen
    Um es nur kurz anzuschneiden: Rein nach deutschem Recht trägt der Verkäufer diese Kosten nach § 437 II BGB. Hast du AGBen des Unternehmens? Schau mal, ob darin eine Regelung bezüglich des anwendbaren Rechts getroffen wird. Wenn darin steht, dass holländisches Recht anwendbar ist, dann gilt 437 II natürlich nicht und du müsstest dich fragen, ob es im holländischen Recht etwas ähnliches gibt.
    Wenn er das Gerät in Deutschland gekauft hat, dann kann deutsches Recht nicht abbedungen werden. Im Übrigen trägt der Verkäufer die Versandkosten. Auch unter 40 Euro. Die derzeitige Regelung mit den 40 Euro im Gesetz ist europarechtswidrig und wird geändert.

    Wenn du die Festplatte in den Niederlanden gekauft hast, dann gilt natürlich niederländisches Recht. Was aber an sich von der Regelung dem deutschen Recht entspricht, da beide auf die europäische Richtlinie zurückgehen.
    Laissez les bons temps rouler.

  5. #5
    Granny Smith
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    Zitat Zitat von s23 Beitrag anzeigen
    Wenn er das Gerät in Deutschland gekauft hat, dann kann deutsches Recht nicht abbedungen werden. Im Übrigen trägt der Verkäufer die Versandkosten. Auch unter 40 Euro. Die derzeitige Regelung mit den 40 Euro im Gesetz ist europarechtswidrig und wird geändert.

    Wenn du die Festplatte in den Niederlanden gekauft hast, dann gilt natürlich niederländisches Recht. Was aber an sich von der Regelung dem deutschen Recht entspricht, da beide auf die europäische Richtlinie zurückgehen.
    Jein, die Rechtswahl ist möglich, er darf nur seine Rechte aus dem Aufenthaltsort nicht verlieren.

    Gilt die 40€ Regelung nicht nur für den Widerruf von Fernabsatzgeschäften? BIn mir da nicht ganz sicher.

  6. #6
    Stechapfel
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    Avatar von egon
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    danke für die antworten! die versandkosten muss also iomega tragen, habe ich das richtig verstanden?

    ich habe das laufwerk übrigens in deutschland gekauft. iomegas kundendienst sitzt in holland – deswegen soll ich das defekte gerät dahinschicken.
    Geändert von egon (11.01.2009 um 20:05 Uhr)

  7. #7
    Stechapfel
    Themenstarter
    Avatar von egon
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    weiss das keiner genau? keine erfahrungswerte?

  8. #8
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    Hier kommt's drauf an, ob Du auf die Gewährleistung des Händlers oder die Garantie des Herstellers zurückgreifst. Wie alt ist die Festplatte denn?

  9. #9
    Stechapfel
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    Avatar von egon
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    Zitat Zitat von mfkne Beitrag anzeigen
    Hier kommt's drauf an, ob Du auf die Gewährleistung des Händlers oder die Garantie des Herstellers zurückgreifst. Wie alt ist die Festplatte denn?
    knapp über ein jahr. gekauft 10/07. befinde mich mit dem gerät also in der gewährleistung (siehe überschrift).

  10. #10
    Süssreinette (Aargauer Herrenapfel) Avatar von wurstbrot
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    Da wird es (jedenfalls nach deutschem Recht) schon komplizierter, da DU nach 6Monaten beweisen musst, dass das Gerät schon bei der Auslieferung einen Sachmangel hatte.
    Ich glaube, da ist es besser, wenn du dich direkt an den Hersteller der HDD wendest, da kann man oft über die SN der Platte einen Austausch bewerkstelligen...

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