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  1. #1
    Allington Pepping
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    Avatar von chrono
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    Unitymedia Vermarktungsverbot

    Ich ziehe Ende Februar nach Köln und wollte ursprünglich meinen Internet-/Telefonanschluss (über TV-Kabel) von Unitymedia mitnehmen. Die Verfügbarkeitsabfrage auf der Website verlief negativ, jedoch sind Produkte von Unitymedia in der Straße in allen anderen Gebäuden verfügbar.

    Daraufhin habe ich beim Kundenservice nachgefragt. Es stellte sich heraus, dass von der Hausverwaltung ein Vermarktungsverbot für Unitymedia-Produkte ausgesprochen wurde. Der Grund dafür war ihm nicht bekannt. Er teilte mir außerdem mit, dass Unitymedia bereits Kunden mit meiner neuen Anschrift hätte.

    Hat schon mal jemand von einem Vermarktungsverbot dieser Art gehört?

    Ich habe mit Google nur Ergebnisse zu einem generellen Vermarktungsverbot gefunden, also so dass auch kein Kabel-TV verfügbar ist. In meiner neuen Wohnung ist jedoch bereits ein Kabelanschluss von Unitymedia vorhanden und die Gebühren dafür sind in den Mietnebenkosten enthalten. Außerdem ist Internet/Telefon technisch verfügbar, es müssten also nicht einmal neue Leitungen gelegt werden.
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  2. #2
    Oberösterreichischer Brünerling Avatar von Ragnir
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    Vielleicht möchte die Hausverwaltung für alle entscheiden, was gut ist? Ich würde mal mit denen sprechen, wenn der Anschluss doch schon in Deinen NK enthalten ist.
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  3. #3
    Königsapfel
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    Wenn der Anschluss von Unitymedia bereits vorhanden ist, solltest du auch einen Vertrag abschließen, bzw. einen bestehenden mitnehmen können. Das betrifft nicht das Mietverhältnis, zumal die Kosten für den Anschluss in den Betriebskosten berücksichtigt werden. Möglicherweise gab es einen Eigentümerwechsel und/oder es wurde früher ein Vermarktungsverbot ausgesprochen. Ich würde die Sache einfach in ordentlicher Form auf den Weg bringen und abwarten, was dabei herauskommt. Vermutlich gibt es kein Problem. Sollte, was völlig widersinnig wäre, tatsächlich ein aktuelles Vermarktungsverbot seitens des Eigentümers bestehen, müsstest du wohl auch keine Grundgebühren für die Bereitstellung des Anschlusses zahlen.
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  4. #4
    Jerseymac Avatar von 88Bit
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    Ein Vermieter kann Dir bei Verfügbarkeit nicht verbieten einen Anschluss bei XYZ zu haben. Ich könnte mir eher schon vorstellen, dass UM in dem Haus nicht verfügbar ist und das was der MA Dir da gesagt hat eine Sprachregelung ist. Wenn Du Dich beeilst schick mir ne PM mit Straße und Hausnr. und ich check das für Dich ab.

  5. #5
    Allington Pepping
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    Avatar von chrono
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    Kabelanschluss von Unitymedia: Verfügbar, vorhanden, nutzbar und in Mietnebenkosten enthalten

    Telefon/Internet von Unitymedia: Technisch verfügbar, bei Nachbarn im selben Haus vorhanden, Vermarktungsverbot durch Hausverwaltung ausgesprochen

    Das Vermarktungsverbot bezieht sich nicht auf Kabelfernsehen, sondern nur auf Telefon und Internet. Unitymedia hat in NRW ein Gebietsmonopol für Kabel-TV.

    Wenn ich andere Gebäude in der Straße prüfe, die nicht von dieser Vermietungsgesellschaft sind, wird mir angezeigt, dass Internet mit bis 100 mbit/s verfügbar ist. Also scheint an dem Vermarktungsverbot was dran zu sein. Zumal andere Bewohner desselben Gebäudes auch Internet von Unitymedia haben.

    Ich habe vorhin bei der Hausverwaltung angerufen. Die Mitarbeiterin ("Objektbetreuerin") wusste gar nichts davon und konnte mit dem Begriff "Vermarktungsverbot" auch gar nichts anfangen. Sie sagte, sie werde ihren Vorgesetzten fragen und sich anschließend in der nächsten Woche bei mir melden.
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  6. #6
    Golden Noble Avatar von Bananenbieger
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    Wäre mir neu, dass eine Hausverwaltung (bzw. eigentlich der Eigentümer/die Eigentümergemeinschaft) ein solches Verbot aussprechen könnte, es sei denn, es wäre mit Umfangreichen baulichen Veränderungen (Neuverkabelung, Austausch von Verstärkermodulen etc.) verbunden.

    UM tauscht aber normalerweise maximal die Anschlussbuchse in der Wohnung aus.



    Wie immer gilt: Das ist nur meine bescheidene Meinung und keine Rechtsberatung.
    Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten.
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  7. #7
    Charlamowsky Avatar von Rastafari
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    Zitat Zitat von Bananenbieger Beitrag anzeigen
    Wäre mir neu, dass eine Hausverwaltung (bzw. eigentlich der Eigentümer/die Eigentümergemeinschaft) ein solches Verbot aussprechen könnte
    Können sie durchaus. Aber: Entweder gilt es ausnahmslos für das gesamte Anwesen und alle Anwohner, oder gar nicht.

  8. #8
    Golden Noble Avatar von Bananenbieger
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    Ich bezog mich ja auch auf den hier beschriebenen Zustand mit bestehenden Kabelanschluss.

    Dass die Eigentümer nicht einfach so dulden müssen, dass der Vorgarten zwecks Verlegung eines Kabels umgegraben wird, liegt auf der Hand.
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  9. #9
    Jerseymac Avatar von 88Bit
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    Mir fällt gerade ein: Vielleicht ist das Netz im Haus noch nicht up to date, der Vermieter will sich nicht an den Kosten beteiligen, oder hat den Einbau von Verstärkern verweigert und deshalb der Vermerk im System von UM.

    Ich würd das auf die kölsche Art machen: Frag mal nen Nachbarn

  10. #10
    Königsapfel
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    Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass

    1. ein Anschluss von UM vorhanden ist

    2. dieser auch über die Betriebskosten abgerechnet wird

    3. die Nachbarn dies auch nutzen

    Ein Verbot seitens des Eigentümers wäre doch völlig widersinnig.

    Ich muss hier auch für UM blechen, das im Eigentümerauftrag installiert wurde, ohne es zu nutzen. Warum sollte es dann verboten sein, wenn ich es nutzen würde?

    Auch das nur meine bescheidene Meinung.

    Nachtrag: Nach den Angaben des TE handelt es sich um eine Wohnungsbaugesellschaft. Die vergibt nach meiner Erfahrung hier z.B., und so war das auch in anderen Mietverhältnissen, den Auftrag für die Einrichtung oder Veränderung der technischen Infrastruktur. So. Und was der Mieter damit macht, ist egal, solange er z.B. keine Schüssel auf das Dach oder sonstwohin setzt. Hauptsache er zahlt die umlagefähigen Kosten.

    Das Ganze ist vermutlich nur eine Luftblase, die sich in der nächsten Woche von selbst auflösen wird.

    Zitat Zitat von 88Bit Beitrag anzeigen
    ... der Vermieter will sich nicht an den Kosten beteiligen...
    Unwahrscheinlich, denn nur er kann es in Auftrag geben haben, in diesem Fall. Und Kosten hat er keine, da sie wie gesagt umlagefähig sind.
    Geändert von keine Ahnung (30.12.2010 um 20:58 Uhr)
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