Also registriert wird das Gerät beim ersten Einschalten, indem du dich mit deiner Apple ID anmeldest - Hast du das getan, ist das Gerät auf deine Apple ID registriert und, so ist es meines Wissens nach z.B bei Media Markt, wird nicht mehr zurückgenommen. ( Es sei denn es ist kaputt )
Das sollte aber auch explizit auf der Rechnung draufstehen - Ansonsten gibt es da seitens des Verkäufers keinen Anspruch auf Verweigerung der Rücknahme, geschweige denn auf das Verlangen einer Eidesstaatlichen Versicherung.
Ich bin gerade auch mit meiner Seriennummer auf der Support Seite von Apple gewesen und bin überrascht - Soweit ich mich erinnern kann gab es früher einen extra Punkt zur Registrierung. Der fehlt nun.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass dieses Registrierungsdatum jetzt aus der Garantiezeit gelesen werden kann - Ist aber nur eine Vermutung - Allerdings wäre das logisch.
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- 30.01.2012, 14:43 #1James Grieve
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Registrierung wegen Widerruf überprüfen
Hallo - ich habe mal eine Frage und zwar würde ich mein Macbook in Form eines Widerrufs zurückschicken und soll dafür eine Eidesstattliche Versicherung zur Registrierung ausfüllen, das ich es nicht registriert habe. Ich weiß das ich mit mit meiner Apple ID angemeldet habe wo kann ich genau nachsehen, dass das Macbook registriert ist oder nicht? Da es über ein Händler gekauft wurde ist es ja automatisch zum Zeitpunkt bei Apple gemeldet. Aber wo kann ich sehen ob es registriert wurde?
Wenn ich bei Apple auf die SupportSeite gehe und Garantiestatus überprüfe sehe ich überall drei Häkchen bis auf 3 Jahre Protection, aber da steht Restgarantie bis 22. November 2012 (was da der Händler wahrscheinlich gekauft hat).
Muss da irgendwo registriert stehen?
- 30.01.2012, 21:49 #2
"I wish developing great products was as easy as writing a check. If that was the case, Microsoft would have great products"
- 30.01.2012, 22:24 #3James Grieve
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aber ohne dem kann man es (online bestellt) ja nicht ausprobieren wie bei Mediamarkt im Laden - das versteh ich nicht
- 30.01.2012, 22:36 #4
Naja - Da weiß ich nicht wie die das handhaben - Ich versteh deine Argumentation schon, klar will man das vielleicht mal ausprobieren - Aber wenn es registriert ist, ist es nunmal registriert.
Erklären kann ich mir das auch nicht so wirklich - Aber die werden ihre Gründe haben.
Kann mir auch eigentlich nicht vorstellen, dass man so eine Aktivierung / Registrierung nicht wieder rückgängig machen kann.
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- 30.01.2012, 22:45 #5James Grieve
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naja nicht nur vielleicht mal ausprobieren sondern überhaupt mal - ist ja mein erster Mac gewesen. Und wenn man es nicht anders ausprobieren kann - ist diese Erklärung doch nichtig oder?
- 30.01.2012, 22:49 #6
Naja - Stand es denn irgendwo schriftlich drauf ? Oder wurdest zu explizit darauf hingewiesen ?
Denn im Grunde hast du IMMER 14 Tage Rückgaberecht, gerade in deinem Online - Shop.
Aber wenn vertraglich bzw. einfach darauf hingewiesen wurde, dass der Umtausch nach Registrierung ausgeschlossen ist, dann hast du ein Problem.
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- 30.01.2012, 23:02 #7Pomme d'or
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@y_S: sorry, aber das ist alles Unsinn.
Morgen mehr.Apple Batterieladegerät
- 30.01.2012, 23:20 #8Fießers Erstling
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Gebe Reservist recht. Du kannst da System wurde auf Werkszustand setzen, somit sind auch alle getätigten Registrierungen auf dem Book gelöscht. Hast du das Gerät schon im Internet registriert, kannst du es dort auch wieder entfernen...
"Soon there will be 2 kinds of people. Those who use computers, and those who use Apples."
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Gruß Lukas
- 30.01.2012, 23:23 #9Fießers Erstling
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Kurz nochmal die Schritte herausgesucht ( kann man ohne Probleme über Google finden)
1. Öffnen Sie iTunes.
2. Melden Sie sich mit Ihrer Apple-ID an, indem Sie im iTunes-Menü die Option "Store" > "Anmelden" wählen.
3. Wählen Sie im iTunes-Menü "Store" > "Meinen Account anzeigen".
4. Klicken Sie im Bildschirm "Account-Daten" auf "Geräte verwalten".
5. Klicken Sie auf die Taste "Entfernen" neben dem Gerätenamen, dessen Verknüpfung Sie aufheben möchten."Soon there will be 2 kinds of people. Those who use computers, and those who use Apples."
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Gruß Lukas
- 30.01.2012, 23:29 #10
Mag sein, dass sich die ein oder andere Aussage ein wenig überschlagen hat.
Aber.
Wenn man ein MacBook z.B im Mediamarkt kauft, dann teilt einem der Verkäufer mit, dass das Gerät nach Registrierung vom Umtausch ausgeschlossen ist und stempelt das auch auf die Rechnung. ( Es sei denn es ist beschädigt etc. )
Aber in diesem Fall ist das Gerät in einwandfreiem Zustand.
Und so wie ich es mal gelernt habe kann ein Händler bestimmte Waren explizit vom Umtausch ausschließen.
Da es in diesem Fall online gekauft wurde, lass ich mich gerne von dir belehren - Da kenn ich nur die allgemeine 14 tägige Rückgabe ohne Angabe von Gründen, sprich auch bei Nichtgefallen.
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