Nein, darf er wirklich nicht,auch wenn es gern getätigte Praxis ist (wo kein Kläger da kein Richter).
Besonders beim Jahreswechsel von 2006 auf 2007 war das Rückdatieren besonders gefragt, wenn es um größere Summen ging![]()
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- 24.01.2012, 14:49 #1Empire
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Rechnung wegen Garantie zurückdatieren erlaubt ? Moin!
Ich habe vor ca 8 Monaten ein nagelneues Cinema Display geschenkt bekommen. Da der Händler ein bekannter ist, gab es damals keine Rechnung zu dem Cinema
Da das Cinema nun defekt ist, habe ich auf der Apple Homepage wegen der Garantiezeit geschaut und festgestellt, dass das Cinema noch nicht registriert wurde. Laut dem Systembericht wurde es im Dezember 2009 hergestellt.
Mein bekannter hat damals verpennt eine Rechnung zu erstellen und informierte mich nun darüber, dass er keine Rechnungen zurückdatieren darf. Darf er dies wirklich nicht?!
Meine Frage ist nun, wie ich mich am besten verhalten soll. Das Gerät war vor 8 Monaten definitiv NEU und versiegelt. Da das Gerät aber schon älter als 2 Jahre ist, wird Apple wohl bei Garantieanfragen die Rechnung fordern oder ?
Vielen Dank im Voraus
- 24.01.2012, 15:24 #2Diverses Apple-Gedöns...
Brain 2.4 late 1987
- 24.01.2012, 15:24 #3Langelandapfel
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Du brauchst überhaupt keine Rechnung für den Anspruch auf Garantie. Anhand der Seriennummer kann Apple sehr leicht feststellen wann das Gerät gefertigt wurde. Du kannst das Gerät auch im Nachhinein registrieren lassen, wenn du möchtest, das ändert aber nichts am Garantie-Zeitraum. Rufe im Apple-Support an und lasse dir eine Bearbeitungsnummer geben. Damit gehst du zu einem zu einem AASP in deiner Nähe.
MACaerer
- 24.01.2012, 15:26 #4
Welche Relevanz hat denn das Fertigungsdatum?
Geändert von Kojak19 (24.01.2012 um 16:08 Uhr)
Diverses Apple-Gedöns...
Brain 2.4 late 1987
- 24.01.2012, 16:06 #5
Keine.
Relevanz hat nur der Tag der Übergabe der Ware, mit dem die Gewährleistungsfristen zu laufen beginnen.
- 24.01.2012, 16:09 #6
War mir bewusst, aber ich wollte gern wissen in welchem Kontext MACaerer das sieht, da ich seinen Post nicht ganz nachvollziehen konnte
Diverses Apple-Gedöns...
Brain 2.4 late 1987
- 24.01.2012, 16:14 #7
War mir bewusst, dass Dir das bewusst ist

Mit der Fertigung will Macaerer sicher darauf hinaus, dass dann ggf. festgestellt ist, dass das Produktionsdatum kein Jahr her ist.
Dann greift ja ohnehin die einjährige Applegarantie, wohl in dem Sinne...
Nur das bringt hier eben nichts, weil ja schon laut TE 2009 feststeht.
- 24.01.2012, 16:19 #8
Stimmt, daher habe ich den Post nicht interpretieren können.
Und soweit ich mit entsinne kann sehr wohl ein Kaufnachweis verlangt werden. Dies wird nur bei Apple in den meisten Fällen nicht gemacht.Diverses Apple-Gedöns...
Brain 2.4 late 1987
- 24.01.2012, 17:25 #9Gelber Richard
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Wenn der Händler aus rechtlichen Gründen keine Rechnungen zurückdatieren darf, so begründet sich das mit sauberer Buchhaltung, vielleicht auch mit dem Steuerrecht. Aber er darf doch eine Bescheinigung ausstellen, wann das Gerät in den Verkehr gebracht wurde, wenn er es dem TE geschenkt hat, das sollte Apple doch akzeptieren, wenn es ein anerkannter Apple-Händler ist.
- 24.01.2012, 17:47 #10
Das kann ich mir schwer vorstellen. Dann könnte ich ja -rein theoretisch- ein 10 Jahre altes Gerät reklamieren. Mir muss nur ein "Bekannter/ Händler" eine Bestätigung schreiben. Für mich hat das Ganze irgendwie ein "Geschmäckle".


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