• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Diskussion zu temporären Sperrungen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Bachatero

Ingrid Marie
Registriert
28.06.06
Beiträge
269
Von solchen Threads träumt ein jeder Forenbetreiber. Macht es Klick?

;)
 

ezi0n

Leipziger Reinette
Registriert
07.07.05
Beiträge
1.786
Aber Bier in den Apfelshows?
Wenn, solltet ihr das vielleicht konsequent durchziehen und nicht so wie es momentan ist. Erweckt leicht den Eindruck, dass ihr hier nach persönlichen Differenzen verwarnt (oder eben auch nicht). o_O

eine ähnliche grundsatzdiskussion habe ich bereits versucht zu führen, wurd dann aber wohl zu unbequem also aussichtslos ... :-x
 

Snoopy181

Roter Astrachan
Registriert
16.02.09
Beiträge
6.333
eine ähnliche grundsatzdiskussion habe ich bereits versucht zu führen, wurd dann aber wohl zu unbequem also aussichtslos ... :-x

Kannst Du nicht einfach die Meinung der Mods/Admins akzeptieren? Die wird sich auch durch den hundersten Thread nicht ändern, sondern nur dann, wenn der Gesetzgeber das nicht erlaubte Benutzen fremder Netze (freie Hotspots, z.B. manche Hotels, teils McDonalds, fallen nicht darunter) nicht mehr unter Strafe stellt und die Verantwortung zu 100% auf den Eigentümer des Netzes überträgt.

Das ist aber nicht so, das AG Wuppertal sieht darin eine Gesetzeswidrigkeit — im übrigen habe ich das Urteil hier auf AT auch schonmal gepostet. Andere Gerichte entscheiden anders, was bleibt ist die Grauzone.

Und ich möchte nicht die Verantwortung übernehmen, wenn es wirklich mal unter Strafe gestellt wird und man für so eine Anleitung belangt werden kann. Dafür steht nämlich Gerd gerade, nicht Du.

Mods/Admins: Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

P.S.:Müsste diese Diskussion nicht eigentlich unter Feedback laufen?
 

ezi0n

Leipziger Reinette
Registriert
07.07.05
Beiträge
1.786
Kannst Du nicht einfach die Meinung der Mods/Admins akzeptieren? Die wird sich auch durch den hundersten Thread nicht ändern, sondern nur dann, wenn der Gesetzgeber das nicht erlaubte Benutzen fremder Netze (freie Hotspots, z.B. manche Hotels, teils McDonalds, fallen nicht darunter) nicht mehr unter Strafe stellt und die Verantwortung zu 100% auf den Eigentümer des Netzes überträgt.

Nein, vor allem nicht wenn sie konsequent falsch ist und lediglich die "Meinung", "Laune" oder sonst was darstellt:

Nächstes Beispiel? Bitteschön: http://www.apfeltalk.de/forum/problem-mit-desume-t232236.html


Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geregelt. Sie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers (§§ 15 Abs. 2 Nr. 1, 16 UrhG) einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind. Gemäß § 15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine der vielen Einschränkungen des § 15 UrhG ist die "Privatkopie" aus § 53 UrhG.
Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. "Zweiter Korb"). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde insoweit geändert, als Privatkopien nicht mehr nur von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" verboten sind, sondern auch von "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen". Da man im Internet meist nicht überprüfen kann, ob eine Datei rechtmäßig angeboten wird oder nicht, wird teilweise davon ausgegangen, dass die Einschränkung kaum Relevanz hat. Klarheit wird hier erst durch Gerichtsurteile oder möglicherweise eine erneute Gesetzesänderung kommen.

Einschränkung:
Die Vervielfältigung darf nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden; damit ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke ausgeschlossen. Die Weitergabe an Dritte ist zwar zulässig, Voraussetzung ist jedoch, dass die Kopien im privaten Bereich verbleiben, also nicht an nur flüchtig Bekannte weiter gegeben werden.
Eine berufliche Nutzung der so hergestellten Kopie ist unzulässig. Hierfür stellt das Urheberrechtsgesetz jedoch weitere Schranken zur Verfügung, die Kopien für den eigenen Gebrauch unter bestimmten Voraussetzungen freistellen.
Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden.

Technische Schutzmaßnahmen
Zu berücksichtigen ist auch, dass der Gesetzgeber in den §§ 95a ff. UrhG (DE) die technischen Schutzmaßnahmen geregelt hat. Danach ist es unzulässig, einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen.
Zwar sieht in Deutschland § 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor, wovon aber § 53 UrhG nur insoweit erfasst wird, als reprografische Vervielfältigungen hergestellt werden. Damit dürfen wirksam kopiergeschützte Medien nicht kopiert werden. Diese Bestimmungen werden häufig kritisiert.
Für Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht. Auch liegt keine Straftat vor, wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt.

Gruß
eZi
 

michast

Stahls Winterprinz
Registriert
13.09.04
Beiträge
5.136
gerade wo ich weiß, dass ihr es auch nicht gern seht, wenn man eure Führungstruktur mit anderen vergleicht
Wer ist "ihr"? Und wieso fühlst Du Dich angesprochen? Ich hab nicht einen Augenblick an Dich gedacht, aber, wenn der Schuh passt... o_O
Nein, vor allem nicht wenn sie konsequent falsch ist und lediglich die "Meinung", "Laune" oder sonst was darstellt:

Nächstes Beispiel? Bitteschön: http://www.apfeltalk.de/forum/problem-mit-desume-t232236.html
Deine Vorwürfe setzen aber voraus, dass der Forenbetreiber von den Links weiß. Dafür gibt es den "Beitrag melden" Button. Beiträge nicht zu melden um sie dann dem Betreiber auf's Butterbrot für die ach so ungerechte Behandlung zu schmieren ist kein feiner Stil. Ich gehe mal davon aus, dass Du von dem Melde-Button nichts wusstest.
 

ezi0n

Leipziger Reinette
Registriert
07.07.05
Beiträge
1.786
Deine Vorwürfe setzen aber voraus, dass der Forenbetreiber von den Links weiß. Dafür gibt es den "Beitrag melden" Button. Beiträge nicht zu melden um sie dann dem Betreiber auf's Butterbrot für die ach so ungerechte Behandlung zu schmieren ist kein feiner Stil. Ich gehe mal davon aus, dass Du von dem Melde-Button nichts wusstest.

1) in meinen Augen nicht Meldeplfichtig, da er nichts illegales tut - siehe mein Verweis
2) vom Moderator schon als "illegal" "erkannt" und getrashed worden, bevor ich es zuende gelesen hatte und kommentieren konnte ...

was willst du mir also unterstellen? erst sachverhalte prüfen bitte, dann kommentieren ...

gruß
eZi
 

Anhänge

  • erkannt.gif
    erkannt.gif
    9,8 KB · Aufrufe: 78
  • kommentiert.gif
    kommentiert.gif
    29,6 KB · Aufrufe: 87

joey23

Hochzeitsapfel
Registriert
26.11.06
Beiträge
9.247
Die Sperre wurde nun mehrfach erläutert und erklärt. Ich schließe diesen Thread, da es in unnötige Diskussionen und Streitereien abdriftet über Dinge die an anderer Stelle bereits ausreichend Diskutiert wurden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.