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One Year Limited Warranty - Rechtsfrage

substrobe

Riesenboiken
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Habe ein iBook mit pressure points im Display und vor einiger Zeit im Apple Store einen Reparaturauftrag eingeleitet.
Bin aber noch nicht dazugekommen das iBook einzureichen und Aufgrund sehr schlechter Erfahrungen mit dem Apple Service (siehe hier) auf die Idee gekommen doch einfach zu verlangen das Book auszutauschen bzw. mir mein Geld rueckzuerstatten.

Mein Wirtschaftsgrundkurs wissen von vor nunmehr acht Jahren laesste mich bereits ab Wandelung im Stich.
Aus sehr schwammigen Quellen wage ich mich jedoch zu erinnern das eine Firma in Deutschland zwei Reperaturversuche starten darf, bis man ein Anrecht auf diesen Schritt besitzt. Interessanterweise befinde ich mich derzeit aber in den Vereinigten Staaten und die "One Year Limited Warranty" besagt hier folgendes:

Apple, as defined below, warrants this Apple-branded hardware product against defects in materials and workmanship under normal use for a period of ONE (1) YEAR from the date of retail purchase by the original end-user purchaser ("Warranty Period"). If a hardware defect arises and a valid claim is received within the Warranty Period, at its option, Apple will either (1) repair the hardware defect at no charge, using new or refurbished replacement parts, or (2) exchange the product with a product that is new or which has been manufactured from new or serviceable used parts and is at least functionally equivalent to the original product, or (3) refund the purchase price of the product.

weiss vielleicht zufaellig jemand ob ich hier womoeglich doch darauf bestehen kann es mir zutauschen oder noch besser mir mein Geld rueckzuerstatten?

Vielen Dank!!!
 

substrobe

Riesenboiken
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Danke erstmal fuer die rasche Antwort!

Zumindest klaert Wikipedia hier eindeutig ueber die Rechtslage in Deutschland auf.
Dementsprechend habe ich da ja richtig gelegen und es ist davon auszugehen, dass der Verkaeufer das Anrecht besitzt zu entscheiden wie er den Mangel beheben moechte.

bleibt wie SirHenry schon bemerkt also nur noch die Frage offen wie sich diese Regelung in den Vereinigten Staaten verhaelt...
 

petschni

Gast
Wenn du das Gerät in Deutschland gekauft hast, dann hast du aber einen deutschen Kaufvertrag abgeschlossen - nach Deutschem Recht.
 

substrobe

Riesenboiken
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stimmt... hab ich leider auch nicht erwaehnt... habe das geraet aber eben in den USA gekauft. In sofern gilt dann ja auch amerikanisches Recht!
 

marcozingel

deaktivierter Benutzer
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Bei www.macgadget.de und www.appleinsider.com gefunden:

Apple dehnt Herstellergarantie aus. Apple bietet nun für sämtliche Macs und auch für Bildschirme eine globale Herstellergarantie, unabhängig davon, wo die Produkte gekauft wurden. Dies berichtet AppleInsider unter Berufung auf Apple-Service-Partner. Bislang galt die weltweite Garantie nur für Mac-Notebooks und iPods. Nun werden auch iMacs, Power Macs, Mac minis, Xserves und Cinema Displays weltweit von Apple oder einem Service-Partner des Unternehmens innerhalb der Garantiezeit repariert. Wer beispielsweise einen iMac in Nordamerika erwirbt und mit nach Europa nimmt, erhält auch in Europa den vollen Service. Die erweiterte Regelung gilt auch für die Garantieverlängerung AppleCare.
 

AdiS

Cox Orange
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hier könnte vielleicht der §439 Absatz 1 BGB in Frage kommen?

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

_____________________________________________________

Wie immer: Keine Garantie!
 

~/tim

Gast
Wenn du es in den USA gekauft hast gilt natürlich das dortige Recht.
 

substrobe

Riesenboiken
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@AdiS

sehr interessant, fragwuerdig nur ob dieses gesetz in diesem anwendbar ist.

@˜/tim

klar gilt hier amerikanisches Recht... das dumme ist nur ich habe ja nochweniger Ahnung vom amerikanischen als vom deutschen, deshalb ja mein Beitrag und die Frage wie es sich denn wohl verhaelt!


Vielen Dank nochmal fuer beide Antworten!
 

Cyrics

Neuer Berner Rosenapfel
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ich weiss nicht so ganz ob das deine Frage klärt, aber mein Bruder hatte sein PB hier in Deutschland gekauft und war damit in Japan, und hatte dort dann einen schweren Fehler, der dort im Apple Store behoben wurde innerhalb eines Tages.

Wenn also das Book in Deutschland gekauft wurde, und er ohne Probleme dieses in Japan reparieren lassen konnte. Wieso sollte dies nicht in den USA funktionieren?
 

AmishBit

Gast
Es wurde in den USA gekauft!


Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
 

substrobe

Riesenboiken
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Die Reperatur hat mir Apple ja uebrigens gewaehrt. Ich interessiere mich ferner darueberhinaus ob ebenso ein Umtausch moeglich waere?
 

Hausmeister76

Adams Parmäne
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hab dir ja mal 2 links gegeben (schon gelesen?)

und so wie ich das da verstanden habe, hat auch in den USA der Händler das Recht, ersteinmal zu reparieren, bevor man auf einen Umtausch oder eine Wandlung des Kaufvertrages pochen kann.... Meines Erachtens hast du also kein Recht auf Umtausch...

so long...