15% -> Luxemburg
Ergebnis 1 bis 10 von 13
- 22.03.2011, 22:09 #1
Mehrwertsteuer eBay
Hallo,
weiß jemand wiehoch die MWst bei ebay beträgt?
13%? 19%?Computer dienen uns zur Lösung von Problemen, die wir ohne sie nicht hätten
- 22.03.2011, 22:19 #2Mecklenburger Orangenapfel
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- 22.03.2011, 22:24 #3
Danke, ich wohne aber in Deutschland.

Wird das wohl das selbe sein..?
Wäre für mich nämlich ein entscheidender Kaufgrund für mein iPad!
Und wie siehts bei amazon aus?Computer dienen uns zur Lösung von Problemen, die wir ohne sie nicht hätten
- 22.03.2011, 23:32 #4Mecklenburger Orangenapfel
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Die 15% betrifft die MWSt der Ebaygebühren.
Wenn du etwas kaufst, hängt das von dem jeweiligen Verkäufer ab.
- 23.03.2011, 13:54 #5
Das heist also, das wenn ich etwas von der Steuer absetzen kann, ich bei ebay so gut wie garkein Geld zurückbekomme?
Computer dienen uns zur Lösung von Problemen, die wir ohne sie nicht hätten
- 23.03.2011, 15:32 #6Adams Apfel
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Weisst Du wie hoch die Mehrwersteuer in der Bundesrepublik ist? Sagt dir der Begriff Vorsteuerabzug etwas? Nein? Weisst du dann was und wie du überhaupt etwas als Privatperson absetzen kannst?
- 23.03.2011, 15:33 #7Mecklenburger Orangenapfel
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Wenn du als Privatperson etwas "von der Steuer absetzen" willst, dann hat das so gut wie nichts mit Mehrwertssteuer zu tun.
- 23.03.2011, 15:39 #8
Ich brauche es nicht Privat, sondern geschäftlich, und genau deshalb kaufe ich es ja nicht selber. Jetzt interesiert es mich halt ob man etwas zurückbekommt.
Computer dienen uns zur Lösung von Problemen, die wir ohne sie nicht hätten
- 23.03.2011, 15:45 #9Mecklenburger Orangenapfel
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Wenn du eine ordentliche Rechnung hast (von einem Händler der Umsatzsteuer abführt) und selber Umsatzsteuerpflichtig bist, darfst du die Vorsteuer abziehen.
Bist du nun aber zB. (human) Arzt, darfst du nichts abziehen, weil du von der Umsatzsteuer befreit bist.
- 23.03.2011, 15:49 #10
du "bekommst" nur dann MWST "zurück" wenn der Verkäufer MWST-pflichtig ist und die einzeln ausweist. Was bei Privatverkäufern meist nicht der Fall ist.
Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass der Betrag dem Finanzamt überwiesen worden ist - was jemand, der dazu nicht verpflichtet ist, eher nicht tun wird (schon mal, weil er das nicht kann).
Die originale Rechnung (als Garantiebeleg) wird wohl auch kein Steuerprüfer durchgehen lassen, weil die nicht auf deinen Namen lautet


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