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  1. #11
    Süsser Pfaffenapfel Avatar von iNick5
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    Hmm Mist den Artikel den ich gelesen haben will finde ich nicht.

    Bin mir dessen aber relativ sicher. Wobei ich mich da natürlich auch irren kann und das oben erwähnte gelesen habe.
    "Either we heal as a team, now, or we will die as individuals" (Al Pacino)

  2. #12
    Danziger Kant Avatar von DesignerGay
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    (2) übt der Verbraucher das Recht auf Widerruf gemäss diesem Artikel aus, so hat der Lieferer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen kostenlos zu erstatten. Die einzigen Kosten, die dem Verbraucher infolge der Ausübung seines Widerrufsrechts auferlegt werden können, sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Erstattung hat so bald wie möglich in jedem Fall jedoch binnen 30 Tagen zu erfolgen.
    Sorry aber ich stehe da gerade etwas auf dem Schlauch.

    Bedeutet das jetzt das ich z.B. auf ein MacBook 20 Ladezyklen drauf hauen kann, ein paar Kratzer ins Gehäuse machen kann und bekomme trotzdem den vollen Preis, abzüglich der Rücksendekosten erstattet?
    tvfns


    gegen "gegen" für "für"

  3. #13
    Tydemans Early Worcester Avatar von voki
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    Ist denn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes schon in unser Recht überführt? Es gilt hier das Fernabsatzgesetz. Die Bundesregierung hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hier nach Prüfung des Urteiles in geltendes Recht umzusetzen; ein direkter Anspruch von Dir aus dem europäischen Urteil besteht derzeit nicht.

    Wenn Du das MacBook genutzt hast und diverse Ladezyklen vorhanden sind, dann hast Du es einer normalen Nutzung unterzogen und es stellt sich ein Wertverlust ein. Du hast dann gerade nicht geprüft, wie Du es in einem Laden im Rahmen der Warenpräsentation vorgenommen hättest.

    Der Abzug erfolgt m. E. völlig zu Recht. Über die Höhe ließe sich allerdings vortrefflich streiten. Wieviel würdest denn Du für ein solch gebrauchtes Notebook realistisch zu zahlen bereit sein? Sicher nicht den Kaufpreis.

  4. #14
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    Nein.
    Du hast das gemäß ja regelgerecht genutzt, und bist somit zur Erstattung der Wertminderung verpflichtet.
    Den Kratzer könntest du zwar bestreiten, aber den Akku wohl nicht.
    Ist ja auch so :

    Du bestellt ein MB, zerreißt den Karton & wirfst ihn weg. Das MB fasst du nicht an, schaltest es nicht ein.
    Sendest du das Gerät dann unbenutzt in 1A Zustand in einer neutralen Kiste zurück, kann der Verkäufer
    die Wertminderung von seiner Rückzahlung abziehen.
    Allerdings darf er nur die Kosten für eine neue Originalverpackung abziehen.
    Wenn er sowas nicht beschaffen kann,kA.

  5. #15
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    Zitat Zitat von voki Beitrag anzeigen
    Ist denn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes schon in unser Recht überführt? Es gilt hier das Fernabsatzgesetz. Die Bundesregierung hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hier nach Prüfung des Urteiles in geltendes Recht umzusetzen; ein direkter Anspruch von Dir aus dem europäischen Urteil besteht derzeit nicht.
    ...
    In dem Fall schon. Das oberste dt. Gericht, der Bundesgerichtshof, hat ja die Anfrage selbst an den EUGH übermittelt, und nach dem Urteil des EUGH, sein eigenes Urteil in dem Prozess gegen Quelle
    verkündet. (Siehe Link Seite 1).
    Da es kein höheres dt. Gericht gibt, würdest du jeden Prozess in D gewinnen, denn du könntest ja
    solange Berufung einlegen, bis du beim BGH angekommen bist.

  6. #16
    Erdapfel
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    Ich bin sehr positiv von euren Antworten überrascht!

    Das MacBook habe ich im Webstore gekauft (Fernabsatzvertrag) und mir per UPS zustellen lassen; die Abholung erfolgt ebenfalls durch UPS. Dieser Vorgang wurde auch von GRAVIS bestätigt.

    Ich erhielt von GRAVIS soeben eine Mail mit einer Stellungnahme zum Vorfall:
    [FONT=Helvetica][FONT=Helvetica]
    [/FONT]
    [/FONT]
    [FONT=Helvetica][FONT=Helvetica]"[/FONT][/FONT][FONT=Helvetica][FONT=Helvetica]Wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir nach wie vor an dem berechneten Wertersatz festhalten. [/FONT][/FONT][FONT=Helvetica][FONT=Helvetica][...][/FONT][/FONT]

    [FONT=Helvetica][FONT=Helvetica]Das Fernabsatzrecht sieht vor, dass Sie ein Gerät, wie es Ihnen auch im Ladengeschäft möglich ist, zu Hause in Augenschein nehmen. Dies ist vorliegend unstreitig nicht der Fall gewesen. Sie haben das Gerät vielmehr in Gebrauch genommen. Über eine etwaige Wertersatzpflicht sind Sie in der Widerrufsbelehrung aufgeklärt worden. Wir sehen daher keine Veranlassung, von einer Berechnung abzusehen. [...][/FONT][/FONT]

    [FONT=Helvetica][FONT=Helvetica]Es steht Ihnen selbstverständlich frei, diesen Sachverhalt gerichtlich überprüfen zu lassen."[/FONT][/FONT]

  7. #17
    Danziger Kant Avatar von DesignerGay
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    Ich habe mich auf das Urteil vom EuGH bezogen, welchen Bananenbierer zum Teil zitiert hat. Da steht nichts von Wertminderung durch Gebrauch. Das ist es ja was mich etwas verwirrt.
    tvfns


    gegen "gegen" für "für"

  8. #18
    Danziger Kant Avatar von DesignerGay
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    Wie viele Ladezyklen hast du den gemacht?
    tvfns


    gegen "gegen" für "für"

  9. #19
    Golden Noble Avatar von Bananenbieger
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    Zitat Zitat von DesignerGay Beitrag anzeigen
    Ich habe mich auf das Urteil vom EuGH bezogen, welchen Bananenbierer zum Teil zitiert hat.
    Nur, damit keine Verwirrung entsteht: Ich habe nicht das EuGH-Urteil, sondern die EU-Fernabsatzrichtlinie zitiert.
    Vorsicht! Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten.
    Ohne Konservierungsstoffe (lt. Gesetz). Ohne Farbstoffe. Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe.
    Deckt 2% des Richtwertes des täglichen Apfeltalkbedarfs basierend auf einem Karmalevel von 200 Pt.

  10. #20
    Danziger Kant Avatar von DesignerGay
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    Man, man, man, ihr verwirrt mich immer mehr.

    Wie ist das denn nun mit der Wertminderung auf EU-Ebene. (Ob Richtlinie oder Urteil)
    tvfns


    gegen "gegen" für "für"

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