Ein Gespräch mit einem Anwalt wird sicher nicht schaden können. Ich bin mir nicht sicher, ob man Dinge fordern kann, die vertraglich nicht erwähnt wurden (1. Generation-Verträge). Ich bin mir auch nicht sicher (muss ich in meinem Erstvertrag mal blättern), ob dort nicht doch von IM die Rede war.
Grüße von einem, der mit dem Rosa Riesen aufs iPhone bislang absolut zufrieden war
Ergebnis 1 bis 7 von 7
- 06.04.2009, 09:49 #1Carola
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iPhone entsperren nach Sonderkündigung
Hallo,
ich weiss nicht, ob das schonmal diskutiert wurde. Ich konnte nichts finden, aber falls ich mich irre, wäre ich für einen Link dankbar.
Worum es mir geht: Ich habe ein iPhone mit T-Mobile-Vertrag der allerersten Stunde. Im Gegensatz zu allen späteren Verträgen erwähnt dieser Vertrag weder VoIP noch IM Dienste. Zur Zeit kann ich auch über T-Mobile Hotspots noch ohne Probleme mit Skype telefonieren. Sollte T-Mobile also die Ankündigungen wahr machen und diese Möglichkeit sperren, würde ich das als vertraglich nicht gerechtfertigte Einschränkung der vereinbarten Leistungen betrachten und davon ausgehen, dass mir dadurch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird.
Ich will aber anschliessend nicht ein vertragsfreies iPhone mit T-Mobile Simlock rumliegen haben, sondern hätte gerne, dass T-Mobile mir das Gerät entsperrt, so dass ich es legal mit Karten anderer Netzbetreiber nutzen kann.
Meine Frage: Hat irgendjemand Erfahrung mit dieser oder einer ähnlichen Situation? Muss ich erst mit einem Anwalt reden?
(Disclaimer: Sollte irgendjemand den Eindruck haben, dass ich mit T-Mobile nicht zufrieden bin, und die aktuelle Situation als willkommenen Anlass nehme, aus diesem Knebelvertrag rauszukommen, kann ich das nur bestätigen. Selbst, wenn das jetzt nicht klappt, wird mein nächstes iPhone im Ausland erworben und mit einer Karte eines T-Mobile-Konkurrenten betrieben werden. Nach anderthalb Jahren magentafarbenen Services kann ich voller Überzeugung sagen: Nie wieder!)
Danke im voraus.
- 06.04.2009, 10:33 #2
- 06.04.2009, 10:38 #3
Ich denke wenn die Bedingungen für Instant Messaging und VoIP nicht vertraglich erwähnt wurden, gelten diese als nicht verhandelt.
T-Mobile hat dir die Nutzung von IM und VoIP zwar nicht erlaubt, aber auch nicht verboten, sie haben dazu quasi geschwiegen.
Wenn du IM und VoIP jetzt nutzen würdest und T-Mobile dir dann Kosten dafür berechnen würde, dann könntest du diese wohl zurückfordern, da eher zu deinen Gunsten entschieden würde.
Aber ob du so nun aus dem Vertrag rauskommst - ich würde sagen, es wird schwierig.
Verstehe den Ausdruck "Knebelvertrag" übrigens nicht in diesem Fall. Es handelt sich doch um einen ganz normalen Handy Vertrag, oder nicht?The greatest pleasure in life is doing what people say you cannot do.
- 06.04.2009, 10:47 #4
solltest du tatsächlich ein sonderkündigungsrecht erhalten (was ich nicht glaube), wirst du das iPhone im zweifelsfall zurückgeben müssen.
bis auf weiteres inaktiv.
- 06.04.2009, 10:51 #5
Naja weiß nicht so wie ich das verstanden habe, war die Nutzung der beiden Dienste IM und VoIP nicht erlaubt aber funktonierten bisweilen trotzdem. Für mein Rechtsverständnis (habe durchaus schon die ein oder andere Vorlesung in Sachen Privatrecht gehört) kannst du nur den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn T-Mobile dir jetzt auf einmal was dafür berechnet, weil das nicht Teil des Vertrages war und dazu keine Konditionen vertraglich festgesetzt wurden. Dreht dir aber T-Mobile den Hahn ab, in dem sie die Ports dafür sperren dürfte die außerordentliche Kündigung im Sande verlaufen, weil T-Mobile ja vertraglich festgesetzt hat, dass die Nutzung von VoIP und IM nicht erlaubt ist. Daher hat T-Mobile das Recht Gegenmaßnahmen in Form einer Sperre zu ergreifen.
Die Entsperrung des iPhone bleibt meines Erachtens ohnehin davon unberührt, weil dies ebenfalls vertraglich festgesetzt wurde und du unterschrieben hast, dass das iPhone erst nach 2 Jahren kostenlos entsperrt werden kann. Oder dir T-Mobile nach der Gerichtsverhandlung mit Vodafone nachträglich per Pressemitteilung zugewilligt hat, die Geräte nach 2 Jahren kostenlos zu entsperren. Aber die Entsperrung spiegelt ja nicht die Vertragsverletzung wieder.
Außerdem weiß ich nicht was du gegen den Service hast. Ich bin top zufrieden. Wurde bestens behandelt. Die Mitarbeiter waren stets freundlich und konnten mir bei meinen Problemen helfen. Das Netz ist vergleichsweise sehr gut... Und ob Knebelvertrag oder nicht, du wusstest ganz genau was du da unterschreibst. Hättest dich ja dagegen entscheiden können.Geändert von Hellokittyhater (06.04.2009 um 11:05 Uhr)
-Zensiert- Hier versteht man anscheinend keinen Humor...
- 06.04.2009, 11:06 #6Carola
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Danke für die schnellen Antworten schonmal. Ein paar kurze Anmerkungen:
Ich bin meinen Vertrag mit der Lupe durchgegangen und konnte weder VoIP noch IM finden. Vertraglich vereinbart ist der "Datentransfer", und die Schwierigkeiten, die T-Mobile damit hat Skype zu sperren, zeigen, dass es sich um normale Daten handelt. Insofern betrachte ich das als verhandelten Vertragsbestandteil. Das Verbot der Nutzung dieser Dienste kam erst mit späteren Verträgen. Ich wurde aber nicht über eine Änderung meines Vertrages informiert. Das Argument: Eine Nutzung wird nicht ausdrücklich gestattet zieht wohl nicht, da auch eine Reihe anderer Nutzungen, wie z.B YouTube Videos oder GoogleMaps, nicht im Vertrag erwähnt werden. Zugegebenermassen kenne ich die neuen Verträge nicht. Wird in denen genau definiert, welche Art von Daten T-Mobile überträgt?
Oh, und T-Mobile hat vor Gericht sehr deutlich ausgesagt, das diese Geräte nicht bezuschusst werden. Von daher habe ich es voll bezahlt und muss mir keine Sorgen machen, dass jemand es zurück fordern kann.
- 06.04.2009, 17:38 #7Golden Delicious
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Von meinen Kenntnisstand aus betrachtet, würde ich ein Sonderkündigungsrecht bejahren.
Du hast einen Iphone Vertrag bei T-Mobile abgeschlossen und es war die von Anfang an möglich gewissen "Datendienste" zu nutzen.
Vllt war ja auch gerade die Nutzungsmöglichkeit dieser "Datendienste" kaufentscheidend?! =)
Sollte T-Mobile diese Dienste bei deinem Vertrag abschalten, du also die bis dato genutzten Anwendungen nicht mehr nutzen kannst, dann ändert sich ja etwas mehr oder weniger gravierendes an deinem Vertrag.
Dieses kann mindert für dich ja auf jeden Fall den Wert und die Nutzungsmöglichkeit, da du nicht mehr frei bist, gewisse "Datendienste" zu nutzen.
Und wenn ich mich recht erinnere, dann kann man kündigen, sobald sich an dem Vertrag etwas ändert.
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