Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1
    Finkenwerder Herbstprinz
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    Avatar von cedib
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    "i" in einem Appnamen verwenden?

    Hallo

    Ist es möglich als Entwickler das berühmte Apple "i" in einem Appnamen zu verwenden oder gibt es da Stress mit Apples Rechtsabteilung?
    Ich hoffe da weiss jemand bescheid.

    Liebe Grüße
    Cédric

  2. #2
    Wiltshire
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    Also das kleine i kannst du beliebig oft im Appnamen verwenden, kritisch wirds erst wenn es der erste Buchstabe ist und darauf ein Großbuchstabe folg

    Generell kannst du da Stress mit Apple bekommen. Im AppStore werden da auch immer wieder Entwickler aufgefordert das kleine i zu entfernen. Aber es gibt dennoch Unmengen an Apps im Store mit vorangestelltem kleinen i. Solange deine App unter dem Radar bleibt in der Regel kein Thema.

    Aber ich würde dennoch davon abraten: Meiner Meinung nach wirkt das ganze in meisten Fällen auch recht lächerlich.

  3. #3
    Finkenwerder Herbstprinz
    Themenstarter
    Avatar von cedib
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    Ist es denn rechtlich verboten oder macht Apple da nur so Stress. Häufig wird man durch grosse Firmen nur eingeschüchtert, aber eigentlich können sie einem nichts.
    Ich werde es unterlassen, weil ich keine Lust auf Ärger habe, aber interessieren würde es mich trotzdem.

  4. #4
    Wiltshire
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    Naja Apple hat sich das kleine i sicherlich in irgendeiner Form schützen lassen, ob das ganze so nun in Deutschland haltbar ist müsstest du vor Gericht herausfinden.

    Im AppStore gelten aber andere Spielregeln. Wenn hier dein Appname Apple nicht passt, dann kommst du eben nicht in den Store, und da kannst du dann auch nichts dagegen machen.

    Ob Apple nun aktiv gegen eine Android-App vorgehen würde/könnte die du dort verkaufst, weiß ich nicht. Da dürfte dich das kleine i aber auch nicht unbebedingt beliebt machen bei der Kundschaft...

  5. #5
    inaktiv
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    Ohne irgendeine Gewähr behaupte ich mal, dass es sich dabei um ein subjektives Recht (spez. Schutz des Namens, § 12 BGB) handeln könnte. Im Streitfall wäre eine analoge Auslegung zu erwarten.

    Etwas ähnliches gab es schonmal. Siehe dazu BGHZ 126, 287.

  6. #6
    Gala
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    Vielleiht hilft dir das http://www.apple.com/legal/trademark...rdparties.html ich habs nich ganz durchgelesen, aber könnte was nützliches drin stehen...

  7. #7
    Blutapfel Avatar von below
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    Das Problem an diesen Dingen ist, dass Dir niemand, wirklich niemand eine Garantie geben kann. Wer das behauptet lügt.

    Kann man "Exploder" mit "Explorer" verwechseln? "Tricon" mit "Triton"? "N-Quadrat" mit "CeQuadrat"?

    Diese Fragen kann im Streitfall nur ein Gericht beantworten.

    Alex
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