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  1. #11
    Grahams Jubiläumsapfel
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    Ich würde das Thema gerne aufgreifen..mir ist diese WAP-Billing Scheiße ebenfalls passiert... 30 Euro in 6 Wochen....aus Versehen auf einen Werbebanner geklickt und unbemerkt ein Abo ausgelöst.
    Am 27.10.2011 wurde das Telekommunikationsgesetz neu geregelt, man kann ab diesem Zeitpunkt einzelnen Positionen ohne Angst widersprechen. Es wird seitens T-Mobile, Vodafone und wie sie alle heißen nichts gesperrt oder gekündigt. Dann muss der Drittanbieter, wie in meinem Fall Jamba, seine Forderungen bei mir geltend machen. Jetzt ist die Frage was man beim Widersprechen bezüglich der Einzugsermächtigung tun soll?Ich bin mir mir ziemlich sicher dass trotz Widerspruchs der gesamte Betrag abgebucht wird. Sollte man in seinem Widerspruch erwähnen, dass man die Einzugsermächtigung wieder entzieht?Ich meine dafür gibt es ja noch keinen Grund.

  2. #12
    Stahls Winterprinz Avatar von Kojak19
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    Warum gibt es keinen Grund? Du widersprichst doch allen aus dem Abo resultierenden Forderungen.
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  3. #13
    Grahams Jubiläumsapfel
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    ja aber dann gleich die einzugsermächtigung wieder entziehen?das ist ja für mich die frage

  4. #14
    Stahls Winterprinz Avatar von Kojak19
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    Selbstverständlich.
    Wenn sie Geld von dir wollen, sollen sie dir eine Rechnung schicken.
    Dann kannst du den berechtigten Teil manuell überweisen.
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  5. #15
    Pomme d'or
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    Kann ich diese DIenste eigentlich generell sperren lassen bei der T-Com?
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  6. #16
    Stahls Winterprinz Avatar von Kojak19
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    Du kannst Premium-SMS sperren lassen.
    Die Dienste selber denke ich nicht, da die Telekom nur abrechnet, nicht anbietet.
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  7. #17
    Pomme d'or
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    Doch, das ist doch afaik diese Drittanbietersperre.

    http://www.verivox.de/nachrichten/dr...net-80481.aspx
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