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- 12.07.2007, 22:24 #31Zuccalmaglios Renette
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>Nicht nur "hätten", wenn du direkt bei Apple kaufst (und nicht z.B. bei Gravis, mcshark o.ä., dann ist Apple nämlich raus aus der Gewährleistungspflicht).<
Nein! Auch dann muss Apple die gesetzliche Gewährleistungspflicht beachten und kann die nicht einfach ignorieren!
- 12.07.2007, 22:27 #32
- 12.07.2007, 22:40 #33Zuccalmaglios Renette
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Du meinst also wenn man direkt auf der Apple-Website bestellt, hat Apple keine Gewährleistungsverpflichtungen (2 Jahre also). Seh ich das richtig, oder reden wir irgendwie aneinander vorbei?
- 13.07.2007, 09:09 #34
Ja, wir reden aneinander vorbei

Ich sagte: Bestellt man direkt bei Apple, muss Apple die Gewährleistungspflicht einhalten. Bestellt/Kauft man aber bei einem anderen Händler (bspw. Gravis, McShark) muss dieser Händler eben die Gewährleistungspflicht einhalten. DANN ist Apple raus aus dem Schneider (mal davon abgesehen, dass Apple gegenüber dem Händler, der von Apple kauft, auch noch gewisse, eingeschränkte Pflichten hat).
Deswegen auch:
Zitat von Nordapfel
- 13.07.2007, 09:50 #35Zuccalmaglios Renette
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Na da haben wir echt aneinander vorbei geredet!

Ich hab aber auch schon irgendwo gelesen dass wen man direkt bei Apple bestellt die gar keine Gewährleistungspflichten gegenüber dem Kunden haben weil Apple ein Hersteller und kein Händler ist, was aber eben total falsch ist, also auch wenn man bei Apple bestellt haben die Gewährleistungspflichten.
Wie du auch schon richtig festegestellt hast ist Apple nicht wirklich ausm Schneider, auch wenn man als Kunde die Gewährleistungsansprüche gegenüber einem Händler (McShark etc) geltend macht.
Da gibts noch einen sogenannten "Händlerregress" mit dem sich der Händler am Hersteller (sofern dieser Unternehmer ist) schadlos halten kann, das geht aber dann noch weiter zurück. Das heißt Apple kann sich wiederum am Unternehmen das zb den kaputten Akku produziert hat schadlos halten wenn sie ihn nicht selbst hergestellt haben usw.
Allerdings kann dieser Händlerregress auch vertraglich total ausgeschlossen bzw. nach Belieben verändert werden, was uns als Kunden aber natürlich sowas von egal sein kann weil wir ja sowieso nix davon mitbekommen.
So, aber ich glaub jetzt ham wir genug Rechtsfragen diskutiert
- 13.07.2007, 09:57 #36
Gut, dass das jetzt geklärt ist

Eben. Bei dem Unternehmer, von dem man das Produkt kauft, kann man auch sein Gewährleistungsrecht in Anspruch nehmen.
Eben genau deswegen bin ich da nicht weiter drauf eingegangen. Den Verbrauchern können die Regresspflichten zwischen den Unternehmern total egal sein.
Und nu ist alles geklärt
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