Ist zwar nicht so, dass ich behaupten wuerde, mich auszukennen damit, aber...
Du meinst das Bild mit "Kia ora -- Welcome"?Da hast Du wohl kein Glueck. Mit Aehnlichkeit meinst Du die Aehnlichkeit zwischen "Kia ora/Welcome" und "Kia ora/Willkommen"? Nee nee, solche Texte wirst Du zu Hunderten finden, das ist meiner Meinung nach Allgemeingut, selbst wenn Du muehsam diese pixelige Schrift gesetzt hast. Sorry ... aber vielleicht ist ja ein Experte hier anderer Meinung.Zitat von Macholino
Herzlichst, Tom
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- 16.11.2005, 09:55 #1
Grafik und Recht
Gibt's hier jemanden, der sich mit Urheberrechten auskennt, wenn auch nur ansatzweise?
Ich habe einmal einen kleinen, wirklich kleinen Beitrag geleistet beim Aufbau der Website der deutschen Botschaft in Wellington. Foto stammt vom Bundespresseamt (das die Nutzung auf Websites des Auswärtigen Amts gestattet), die Montage mit dem Schriftzug von mir.
Das Original ist noch auf der englischsprachigen Seite zu sehen unter http://www.wellington.diplo.de/en/Startseite.html
Der deutschsprachige Teil wurde mit einem Allerweltsbild ersetzt. http://www.wellington.diplo.de/de/Startseite.html
Ist die Ähnlichkeit noch so offensichtlich, dass ich um eine Unterlassung bitten kann?Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
Albert Einstein
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Mark Twain
- 16.11.2005, 10:11 #2inaktiv
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Re: Grafik und Recht
- 16.11.2005, 10:15 #3
Re: Grafik und Recht
Moin,
schau mal unter http://www.law-blog.de/. Dort war vor kurzem eine mehrteilige Serie über Urheberrecht bei Fotos. Sehr erhellend und gut verständlich von Fachleuten (Anwälten) geschrieben.
Gruß StefanWenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt
auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke
von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie!
- 16.11.2005, 10:26 #4
Re: Grafik und Recht
Das Bild mit der Montage auf der englischen Seite habe ich mit deutschem Text auch auf der deutschen Seite gehabt. Dort wurde es ausgetauscht und gegen die pixelige Schrift ersetzt, die *nicht* von mir ist. Das Original quasi ist noch auf der englischen Seite zu sehen.
Diese verunglückte Pixelschrift auf der deutschen Seite scheint mir zu ähnlich zu sein, auch wenn sie wirklich schlecht implementiert ist.
@stk: Danke für den Hinweis, sehe ich mir jetzt gleich mal an.Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
Albert Einstein
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Mark Twain
- 16.11.2005, 10:50 #5inaktiv
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Re: Grafik und Recht
Oh, OK, sorry.
Zitat von Macholino
Dann besteht Dein urheberrechtlicher Beitrag einzig darin, unter das Bild vom Bundespresseamt den Schriftzug zu montieren? Ich fuerchte, da wird kein Richter eine schuetzenswerte kuenstlerische Leistung drin sehen.
Gruss, Tom
- 16.11.2005, 10:54 #6
Re: Grafik und Recht
Ich kenn' mich auch zu wenig aus und werde den oben aufgeführten Links auch gerne mal folgen.
Allerdings denke ich, dass Dein Kia ora Welcome bzw. die Foto/Typo-Kombination wohl kaum unter die Kategorie Urheberrecht fällt, es sei den, Du hast den kompletten Fontsatz selbst entwickelt. Abar auch unter diesen Umständen würde in den meisten Fällen die Rechte nach der Erstellung der Site auf den Auftraggeber übertragen bzw. liegt es im Ermessen des Auftraggebers, das Design zu ver(schlimm)bessern.
- 16.11.2005, 10:56 #7supermarioInaktiv
Re: Grafik und Recht
solange dein name nicht darunter steht, kann keine rede sein von urheberrechtsverletzung... und wenn du den schriftzug nicht patentiert hast,
wird dir niemand zu einer klage raten...
sag mal, warum spielst du eigentlich mit dem gedanken?
- 16.11.2005, 10:59 #8
Re: Grafik und Recht
Also ich hatte dieses Thema vor einigen Monaten im Urheberrechts Unterricht..

Es ist so.. Die Ähnlichkeit würde in diesem Falle eigentlich gar keine grosse Rolle spielen.. Du hast das Bild "eigenhändig" beschriftet und von dem würdest du ableiten, dass du es verbieten könntest es zu verwenden. Nun das geht leider nicht. Du hast das Bild an sich nicht grundlegend verändert. Zudem ist es ein "normales" Bild im juristischen Sinn. Daher handelt es sich nicht um einzigartiges Bild, welches einmalig ist und die Wahrscheinlichkeit, dass es wieder so aufgenommen werden kann ist auch ziemlich gross..
Was ich damit sagen will ist, dass es weitervendet werde kann, da es nicht einzigartig ist (wäre es das, hättest du automatisch das Gebrauchsrecht, da es unter geistigem Eigentum gehen würde)...
Also kannst du es ihnen nicht verbieten es zu benützen.. Sorry..
GrussEine Signatur zu besitzen wird vollkommen überbewertet !
- 16.11.2005, 11:01 #9
Re: Grafik und Recht
Wenn das aus meiner Ausbildung richtig hängen geblieben ist, stimmt das so nicht ganz. Urheberrechte bestehen auch ohne "Namen darunter" oder einer Eintragung in einem Register.
Zitat von supermario
- 16.11.2005, 11:02 #10supermarioInaktiv
Re: Grafik und Recht
ja sicher aber nicht auf einen schriftzug...
Zitat von gaumas
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