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  1. #1
    Adams Parmäne
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    Grafik und Recht

    Gibt's hier jemanden, der sich mit Urheberrechten auskennt, wenn auch nur ansatzweise?
    Ich habe einmal einen kleinen, wirklich kleinen Beitrag geleistet beim Aufbau der Website der deutschen Botschaft in Wellington. Foto stammt vom Bundespresseamt (das die Nutzung auf Websites des Auswärtigen Amts gestattet), die Montage mit dem Schriftzug von mir.

    Das Original ist noch auf der englischsprachigen Seite zu sehen unter http://www.wellington.diplo.de/en/Startseite.html

    Der deutschsprachige Teil wurde mit einem Allerweltsbild ersetzt. http://www.wellington.diplo.de/de/Startseite.html

    Ist die Ähnlichkeit noch so offensichtlich, dass ich um eine Unterlassung bitten kann?
    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius null - und das nennen sie ihren Standpunkt.
    Albert Einstein

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  2. #2
    inaktiv
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    Re: Grafik und Recht

    Ist zwar nicht so, dass ich behaupten wuerde, mich auszukennen damit, aber...

    Du meinst das Bild mit "Kia ora -- Welcome"?
    Zitat Zitat von Macholino
    [..] Ist die Ähnlichkeit noch so offensichtlich, dass ich um eine Unterlassung bitten kann?
    Da hast Du wohl kein Glueck. Mit Aehnlichkeit meinst Du die Aehnlichkeit zwischen "Kia ora/Welcome" und "Kia ora/Willkommen"? Nee nee, solche Texte wirst Du zu Hunderten finden, das ist meiner Meinung nach Allgemeingut, selbst wenn Du muehsam diese pixelige Schrift gesetzt hast. Sorry ... aber vielleicht ist ja ein Experte hier anderer Meinung.

    Herzlichst, Tom

  3. #3
    stk
    stk ist offline
    Lohrer Rambour Avatar von stk
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    Re: Grafik und Recht

    Moin,

    schau mal unter http://www.law-blog.de/. Dort war vor kurzem eine mehrteilige Serie über Urheberrecht bei Fotos. Sehr erhellend und gut verständlich von Fachleuten (Anwälten) geschrieben.

    Gruß Stefan
    Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt
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    von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie!

  4. #4
    Adams Parmäne
    Themenstarter

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    Re: Grafik und Recht

    Das Bild mit der Montage auf der englischen Seite habe ich mit deutschem Text auch auf der deutschen Seite gehabt. Dort wurde es ausgetauscht und gegen die pixelige Schrift ersetzt, die *nicht* von mir ist. Das Original quasi ist noch auf der englischen Seite zu sehen.

    Diese verunglückte Pixelschrift auf der deutschen Seite scheint mir zu ähnlich zu sein, auch wenn sie wirklich schlecht implementiert ist.

    @stk: Danke für den Hinweis, sehe ich mir jetzt gleich mal an.
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  5. #5
    inaktiv
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    Re: Grafik und Recht

    Zitat Zitat von Macholino
    Das Bild mit der Montage auf der englischen Seite habe ich mit deutschem Text auch auf der deutschen Seite gehabt. Dort wurde es ausgetauscht und gegen die pixelige Schrift ersetzt, die *nicht* von mir ist. Das Original quasi ist noch auf der englischen Seite zu sehen.
    Oh, OK, sorry.

    Dann besteht Dein urheberrechtlicher Beitrag einzig darin, unter das Bild vom Bundespresseamt den Schriftzug zu montieren? Ich fuerchte, da wird kein Richter eine schuetzenswerte kuenstlerische Leistung drin sehen.

    Gruss, Tom

  6. #6
    inaktiv Avatar von gaumas
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    Re: Grafik und Recht

    Ich kenn' mich auch zu wenig aus und werde den oben aufgeführten Links auch gerne mal folgen.

    Allerdings denke ich, dass Dein Kia ora Welcome bzw. die Foto/Typo-Kombination wohl kaum unter die Kategorie Urheberrecht fällt, es sei den, Du hast den kompletten Fontsatz selbst entwickelt. Abar auch unter diesen Umständen würde in den meisten Fällen die Rechte nach der Erstellung der Site auf den Auftraggeber übertragen bzw. liegt es im Ermessen des Auftraggebers, das Design zu ver(schlimm)bessern.

  7. #7
    supermario
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    Re: Grafik und Recht

    solange dein name nicht darunter steht, kann keine rede sein von urheberrechtsverletzung... und wenn du den schriftzug nicht patentiert hast,
    wird dir niemand zu einer klage raten...
    sag mal, warum spielst du eigentlich mit dem gedanken?

  8. #8
    Rheinischer Winterrambour Avatar von Dadelu
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    Re: Grafik und Recht

    Also ich hatte dieses Thema vor einigen Monaten im Urheberrechts Unterricht..

    Es ist so.. Die Ähnlichkeit würde in diesem Falle eigentlich gar keine grosse Rolle spielen.. Du hast das Bild "eigenhändig" beschriftet und von dem würdest du ableiten, dass du es verbieten könntest es zu verwenden. Nun das geht leider nicht. Du hast das Bild an sich nicht grundlegend verändert. Zudem ist es ein "normales" Bild im juristischen Sinn. Daher handelt es sich nicht um einzigartiges Bild, welches einmalig ist und die Wahrscheinlichkeit, dass es wieder so aufgenommen werden kann ist auch ziemlich gross..

    Was ich damit sagen will ist, dass es weitervendet werde kann, da es nicht einzigartig ist (wäre es das, hättest du automatisch das Gebrauchsrecht, da es unter geistigem Eigentum gehen würde)...

    Also kannst du es ihnen nicht verbieten es zu benützen.. Sorry..

    Gruss
    Eine Signatur zu besitzen wird vollkommen überbewertet !

  9. #9
    inaktiv Avatar von gaumas
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    Re: Grafik und Recht

    Zitat Zitat von supermario
    solange dein name nicht darunter steht, kann keine rede sein von urheberrechtsverletzung... und wenn du den schriftzug nicht patentiert hast,
    wird dir niemand zu einer klage raten...
    Wenn das aus meiner Ausbildung richtig hängen geblieben ist, stimmt das so nicht ganz. Urheberrechte bestehen auch ohne "Namen darunter" oder einer Eintragung in einem Register.

  10. #10
    supermario
    Inaktiv

    Re: Grafik und Recht

    Zitat Zitat von gaumas
    Wenn das aus meiner Ausbildung richtig hängen geblieben ist, stimmt das so nicht ganz. Urheberrechte bestehen auch ohne "Namen darunter" oder einer Eintragung in einem Register.
    ja sicher aber nicht auf einen schriftzug...

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