Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 29
  1. #1
    Süsser Pfaffenapfel
    Themenstarter
    Avatar von Diey
    Registriert
    11.2006
    Ort
    Berlin-Friedrichsfelde
    Alter
    26
    Beiträge
    675

    lächeln Gewerbeschein oder Gewerbeanmeldung?

    Guten Abend liebe Community,

    ich habe zwei kleine (keine Mac-Fragen) Fragen die mich interessieren.

    1. Derzeit führe ich einen ganz normalen Beruf im Einzelhandel aus, möchte aber als "Hobby" noch eine Nebenberufliche Selbständigkeit ausführen. Was genau muss ich wissen damit ich es starten kann?

    2. Ich möchte virtuelle Dienstleistungen verkaufen (Webhosting + Domains) und diese später im Internet anbieten; mein vorläufig geschätzter Gewinn ist ca. 150 Euro per Monat (abzgl. Serverkosten und Domaineinkaufskosten). Brauche ich einen Gewerbeschein oder muss ich ein Gewerbe anmelden?

    Ich möchte das wirklich nur als Kleinunternehmung machen, möchte aber auch das ich nichts falsches tu und mich danach bestraft.

    Danke für die zahlreichen Antworten.

  2. #2
    Bittenfelder Apfel
    Registriert
    12.2007
    Beiträge
    8.095
    Mit einem Gewerbeschein meldest Du ein Gewerbe an. Auch wenn es nur ein Kleingewerbe ist.

  3. #3
    Süsser Pfaffenapfel
    Themenstarter
    Avatar von Diey
    Registriert
    11.2006
    Ort
    Berlin-Friedrichsfelde
    Alter
    26
    Beiträge
    675
    Ich melde also beim FA mein Gewerbe mittels eines Gewerbescheins an. Ich als natürliche Person kann dann also auch handeln mit meinen Dienstleistungen?

  4. #4
    Bittenfelder Apfel
    Registriert
    12.2007
    Beiträge
    8.095
    Du holst Dir in der Stadt-/Gemeindeverwaltung einen Gewerbeschein, füllst ihn entsprechend aus. An die zuständigen Stellen leitet man ihn für Dich weiter, wie beispielsweise ans Finanzamt, das Dir eine Steuernummer zuteilt.

  5. #5
    Süsser Pfaffenapfel
    Themenstarter
    Avatar von Diey
    Registriert
    11.2006
    Ort
    Berlin-Friedrichsfelde
    Alter
    26
    Beiträge
    675
    Aber eine Steuernummer (32/XXX/XXXXXX habe ich doch bereits beim FA erhalten wenn ich meine jährliche Einkommenssteuererklärung mache. Oder bekomme ich eine ganz neue und heisst es ich muss erstmal zum Bürgeramt gehen um das du beantragen?

  6. #6
    Bittenfelder Apfel
    Registriert
    12.2007
    Beiträge
    8.095
    Als Gewerbetreibender brauchst Du eine UStIDNr.

    Ohne Dir zu nahe zu treten: Ein klitzekleines bisschen solltest Du Dich vorab informieren, bevor Du den Schritt in die Selbstständigkeit wagst, wie beispielsweise durch entsprechende Schriften für Existenzgründer.

  7. #7
    Süsser Pfaffenapfel
    Themenstarter
    Avatar von Diey
    Registriert
    11.2006
    Ort
    Berlin-Friedrichsfelde
    Alter
    26
    Beiträge
    675
    Mir sagte man das ich als Kleingewerbe (also weniger gewinn und nur als Nebentätigkeit) keine USt.ID. benötige und das vorerst meine eigene Steuernummer dafür ausreichen tut. Keine Sorge ich habe mich informiert, nur will ich jetzt einen Schritt weiter gehen.

    Du tretest mir nicht zu nahe, es ist jedoch waghalsig zu behaupten das ich mich ein bisschen informieren sollte, obwohl du nicht ein mal weisst ob ich mich schon informiert habe. Wenn jeder mir was anderes erzählt dann kann ich auch nichts für.

  8. #8
    Bittenfelder Apfel
    Registriert
    12.2007
    Beiträge
    8.095
    In Ordnung, dann spare ich mir ab hier meine "Waghalsigkeit".

    Viel Glück!

  9. #9
    Süsser Pfaffenapfel
    Themenstarter
    Avatar von Diey
    Registriert
    11.2006
    Ort
    Berlin-Friedrichsfelde
    Alter
    26
    Beiträge
    675
    Naja ist doch so, du hast mir etwas unterstellt was nicht der Wahrheit entsprochen hat. Sorry, aber da fühle ich mich auch den Schlips getreten.

  10. #10
    Moderator Cafe Avatar von proteus
    Registriert
    10.2005
    Ort
    London UK
    Alter
    42
    Beiträge
    2.375
    Wenn du Fragen in der Art stellst, in der du sie gestellt hast, sollte dich das nicht wundern. Und natürlich wirst du auch als Kleingewerbetreibender beim Finanzamt mit allen Steuernummern und Steuern geführt, du bist nur nicht für alle steuerpflichtig. Und ob du Umsatzsteuer zahlst, entscheidet sich nach deinem ersten fiskalischen Jahr, wenn du unter den Bemessungsgrenzen geblieben bist. Wenn du aufgrund deines Verdienstes schon über der BMG liegst, wird dein Gewinn deinem Einkommen zugerechnet. Wenn du durch die Gewinne über die BMG rutschst, wirst du gesamt veranschlagt.

    Aufgrund deines rudimentären Kenntnisstand solltest du einen Steuerberater und einen Anwalt konsultieren, eine Existenzgründungsberatung bei der IHK ist auch zu empfehlen. Die erzählen zwar auch überwiegend Mist, aber wenigstens bekommst du einen Eindruck, was man den so haben sollte ( Wie zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht für den Fall eines Servercrashs )

    Mod-Info:
    Rechts- und Steuerberatungen im Forum sind immer mit Vorsicht zu geniessen, in Deutschland darf eine derartige Beratung nur durch zugelassene Steuerberater und Rechtsanwälte erfolgen. Ich empfehle deshalb dringend, ohne genaue Kenntnis der Situation, von mehr als allgemeinen Ratschlägen abzusehen. Hinweise und Tips erhältst du in einschlägigen Foren.
    Geändert von proteus (20.12.2011 um 00:19 Uhr)
    Ich will Kalif werden anstelle des Kalifen !

    gombedänsz inside • wir helfen • sie danken

Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •