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  1. #21
    inaktiv
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    Lieber jesfro.
    Eigentlich ist bei der Seite alles ok. Die AGB sind gut erreichbar und das Angebot relativ klar.
    Nur ist es so, dass du schon richtig erkannt hast, dass es eine Bestätigungs-Mail geben muss, die du nicht erhalten hast.
    Ein Vertrag kommt kommt durch Erklärung von Willenserklärungen zustande, wovon in diesem Fall eine fehlt. Durch die klare Ansage auf der Homepage, dass du eine Bestätigungsmail bekommst, ist bisher noch gar kein Vertrag zwischen dir und dem Betreiber zustande gekommen. Ein Vertrag besteht zudem aus gegenseitig geschuldeten Leistungen, sprich einer kriegt was vom anderen für etwas. Solltest du also bisher noch gar nichts genutzt haben, bzw. genutzt haben können, dann ist ein Vertrag ebenfalls hinfällig. Die Beweislast liegt in dem Fall übrigens beim Betreiber, da sie dir nachweisen müssen, dass du die Mail bekommen hast und das Angebot genutzt hast.
    Die Widerrufsfrist beginnt zudem erst zu laufen, wenn der Vertrag zustande gekommen ist, also bis jetzt noch gar nicht!
    Und da die meisten Betreiber solcher Seiten sowieso kein Urteil haben möchten ob ihrer etwas zweifelhaften Angebote, wird dich niemand vors Gericht ziehen. Du kriegst ein bis zwei dumme Schreiben, danach geben sie meistens Ruhe, oder es gibt die Firma schon nicht mehr
    Und sehr geehrter derive, woher nehmen sie sich eigentlich das Recht heraus, als juristisch sattelfest aufzutreten? Gelinde gesagt glänzen sie in ihren Aussagen nur durch Halbwissen bezüglich juristischer Bildung.

  2. #22
    KayHH
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    Also ich hab mir das Angebot nur ganz kurz angeschaut, aber ein Gewinnspiel in der Navigationsleiste einer Genealogieseite wirk auf mich sofort unseriös. jesfro, ich drück Dir auf jeden Fall die Daumen, das Du da zumindest mit einem blauen Auge rauskommst. Solche Seiten wirken auf mich übrigens generell unseriös, siehe z.B. auch vornamen DOT de. Fällt wohl alles in die Sparte der Dienste die auch gern mal mit Dialern, hellgrauen AGBs auf hellgrauem Grund in 2 pt Größe usw. arbeiten, vermute ich mal so.


    Gruss KayHH


    Nachtrag: Wie immer ist Wikipedia recht informativ, http://de.wikipedia.org/wiki/Vorname

    Ganz unten gibt es ein paar Weblinks.

  3. #23
    C64
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    Clairgeau Avatar von C64
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    Eigentlich ist bei der Seite alles ok. Die AGB sind gut erreichbar und das Angebot relativ klar.
    Naja, so ganz ok ist nicht alles mit der Seite. Die Kosten sind zu versteckt, weil sie lediglich in einem Absatz mit anderen Kosten, zwar fettgedruckt, aber zu klein abgebildet werden und zuviel Nebeninformation im selben Absatz steckt.
    Das ist keine ausreichende Information, bzw. es wurde nicht ausreichend deutlich auf anfallende Kosten hingewiesen.

    Wie gesagt: Nimm diese Vorlage von der Verbraucherzentrale oder den Brief, den ich bereits auf Seite 1 gepostet habe... damit klappts denke ich auf jeden Fall.
    Bitte beachten Sie: Die Links dienen nicht zur Werbung von Kunden, sondern stellen lediglich Informationen darüber zur Verfügung, was ich mache und wer ich bin. Bitte Links verantwortungsvoll behandeln und nicht für Werbung zweckentfremden.

    me <----------------------------------> Lepton CMS <----------------------------------> webdesign <----------------------------------> cat on facebook

  4. #24
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    Ich möchte die Seite und deren Betreiber auch nicht in Schutz nehmen, aber ich habe schon schlimmeres gesehen. Aber richtig seriös ist sicher was anderes.

  5. #25
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    Zitat Zitat von smartin Beitrag anzeigen
    [..]

    o.g. lebenserwartung.de, iqfight.de, genealogie.de sind alles vom gleichen Abzockunternehmen, zu sehen an gleichem Webdesign, gleichen Texten, gleichen AGB's. Ist IMHO ziiieeehhhmmlich unseriös.
    [..]
    Gut, ich wollte auch schon auf die Aehnlichkeiten hinweisen.

    Ich bin auch so'n 1D10T, der auf IQ-Fight reingefallen ist, irgendwo ganz versteckt war ein Preis genannt, aber dazu musste man erst weiter runter rollen, die Anmeldung war weiter oben. Die haben's bei mir mit zwei Mahnungen bis hin zum Inkasso-Anwaltsschreiben versucht, ich hab's mit einem Brief beantwortet, den mir ein befreundeter Jurastudent formuliert hat, mit <edit> "Vertragsirrtum" "Inhaltsirrtum" und/oder "Erklaerungsirrtum" </edit> etc.

    Das Schreiben vom Inkasso-Anwalt habe ich mit dem schlichten Hinweis auf die Staatsanwaltschaft Lueneburg beantwortet, und dass diese Staatsanwaltschaft, wenn ich weiter von ihnen belaestigt wuerde, noch mehr Material fuer ihre Untersuchungen (zu IQ-Fight.de und Lebenserwartung.de) bekaeme. Inzwischen ist die Sache ca. 4 Monate her und die Verbrecher haben sich noch nicht wieder gemeldet ...

    Im Netz gibt's eine Menge Diskussionen ueber diese Gangster -- alleine eine Google-Suche nach "genealogie.de" bringt schon eine ganze Menge, aufschlussreich auch dieser Treffer: http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Genealogie.de

    Also, Jesper, halt einfach die Widerspruchsfristen ein und lass Dich nicht kirre machen.

    LG Tom
    Geändert von Bonobo (13.02.2007 um 22:21 Uhr)

  6. #26
    arc
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    Lesen die beim ZDF Apfeltalk? Punktlandung unter:

    -> http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/...361934,00.html

    Aron

  7. #27
    Prinzenapfel Avatar von Harald909
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    Hallo jesfro!

    Ich würde mir keine Sorgen machen, wenn Dir die Rechtslage und die Verteidigungsstrategie klar ist:

    1. Es ist kein Vertrag zustande gekommen.

    2. Wäre ein Vertrag zustande gekommen, hätte Dir der Vertragspartner die Leistung nicht erfüllt (Zugang zur Datenbank mangels E-Mail nicht möglich).

    3. Die Beweispflicht für 1. und 2. trifft den Webseitenanbieter.

    Zum Verfahren: Einschreiben oder Ähnliches ist nicht notwendig. Stattdessen solltest Du alle Schreiben ignorieren. Auch und insbesondere Anwalts- oder Inkassoschreiben. Das erste Mal handeln musst Du (innerhalb von 14 Tagen), wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Gegen den musst Du bei Gericht Widerspruch einlegen. Dann kann der Webseitenbetreiber Klage gegen Dich erheben - oder auch nicht.

    Ich denke aber, dass kein Mahnbescheid kommen wird. Denn:

    1. Ein Mahnbescheid kostet Geld, das muss der Webseitenbetreiber vorschießen.

    2. Bei einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid müsste der Webseitenbetreiber, wenn er eine Klageschrift einreicht, alle ihn begünstigenden Tatsachen beweisen. D.h. den Vertragsschluss bzw. die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Er müsste erneut die Klagekosten bei Gericht vorschießen.

    3. Ich weiß nicht, wie diese Beweise im Gerichtsverfahren erbracht werden sollen.

    Kommt ein Mahnbescheid, gegen den Du Widerspruch eingelegt hast, dann wird 100%ig keine Klage erfolgen.

    Diese ganzen Abzocker versuchen einfach die Leute zu verar... Sie scheuen sich aber wie der Teufel das Weihwasser davor, es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen zu lassen. Denn eine negative Gerichtsentscheidung würde das Geschäft doch erheblich negativ beeinflussen. Viel klüger ist es für sie, wenn sie die Leute im Unklaren lassen. Und viele brave Bürger zahlen.

    Vielleicht ist es sogar Methode, keine Bestätigungsmail zu verschicken, weil die Leute dann widerrufen würden. Im Übrigen ist es in diesem Fall komisch, den Vertrag erst mit Bestätigungsmail zustande kommen zu lassen. Diese Mail dient üblicherweise dem Kunden als Nachweis, dass der Anbieter sich vertraglich gebunden hat (beispielsweise beim Online-Einkauf). Hier macht aber eine solche Mail gerade keinen Sinn, denn die wollen ja Dich festbinden, nicht umgekehrt.

    Also: Ruhe ist erste Bürgerpflicht!

    H.

    P.S.: Manch unqualifizierte Posts in diesem Thread bitte ignorieren!

  8. #28
    Weißer Winterglockenapfel
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    Hallo Jesfro...

    Und mal vornweg: herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs - sollte es ungewollte sein: mein Beileid...

    Und dann zu Deinem Problem mit der Internetseite:
    Ich habe aus einem persönlichen Fall mit einer großen, deutschen und SERIÖSEN (na ja, zumindest landläufig als seriös eingestuften...) Versicherung gelernt:
    Der Rechnungssteller muss Dir nachweisen, dass die Rechnung begründet ist. Also lass Dir von der Seite einfach nur mal nachweisen, dass sie ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt haben. Wenn Du tatsächlich die Mail nicht bekommen hast, können sie das nicht nachweisen, weil sie eben keine Leistung erbracht haben.
    Letztenendes könnten sie es Dir nur dadurch nachweisen, dass Du Dich eingeloggt hast, was Du aber eben nicht hast...
    Nu ja, da sie eben nicht nachweisen können, dass sie ihrer Pflicht nachgekommen sind, musst Du Deiner Pflicht auch nicht nachkommen!

    In meinem persönlichen Fall mit der Versicherung sah es so aus, dass mein Anwalt einfach nur einen Brief mit der Bitte geschrieben hat, ihm doch eine Kopie des Versicherungsscheines zukommen zu lassen - da die Versicherung das nicht konnte, hatte es sich mit den 2600,-€ Versicherungssumme für meinen Oldie-Käfer von 1960...


    Liege Grüße, und viel Glück, wünscht,
    der T-lo
    "Das Leben ist drei Drinks im Rückstand!" F.Sinatra

  9. #29
    Jamba
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    Zitat Zitat von netr4nger Beitrag anzeigen
    Durch den Klick auf den Button kommt zunächst einmal allerhöchstens der Auftrag zustande, den User freizuschalten. Ein Auftrag (§ 662 BGB) ist bekanntermaßen unentgeldlich.

    In den AGB steht eindeutig, dass der Vertrag eben NICHT schon mit dem Klick auf den Ok-Button zustande kommt. Es handelt sich dabei lediglich um eine sog. invitatio ad offerendum, also noch nicht um ein bindendes Angebot.
    BGB1?

    Ich kann der Argumentation nicht zustimmen.

    Meines Erachtens stellt die Präsentation auf der Webseite bereits die invitatio ad offerendum (für alle Nicht-Juristen/Lateiner: Einladung zur Abgabe eines Angebots) dar und nicht erst die "Anmeldung" durch den Nutzer.

    (Vgl. Das Warenangebot in einem Supermarkt (invitatio) und die konkludente Annahme, wenn der Kunde die Ware auf das Band legt.)

    Vielmehr stimmt man in diesem Fall durch den Klick auf "OK" dem Angebot zu, so dass wir es hier mit einem gültigen Vertrag zu tun haben.

    Mein BGB-Dozent würde es so darstellen:

    Angebot (+) -> Annahme (+) -> 2 übereinstimmende Willenserklärungen? (+) -> Vertrag? (+)

    Zitat Zitat von netr4nger Beitrag anzeigen
    Soweit ich informiert bin reicht es nicht aus, die AGB auf der Homepage zu veröffentlichen. Man muss sie nochmal extra per Mail rausschicken.
    Dem kann ich ebenfalls nicht zustimmen.
    Die AGB dürfen nicht auf der Homepage "versteckt" werden. Sie müssen für den Käufer problemlos einsehbar sein. Ggfs. ist dies per Mail zu bewerkstelligen.

    In diesem Fall jedoch ist der Link auf die AGB Teil des Registrierungsprozesses und es wird deutlich auf Preis und Vertragsbedingungen hingewiesen.

    Keine Ahnung, ob das vor einigen Wochen auch schon so war. Jedoch habe ich an der aktuellen Darstellung rechtlich nichts auszusetzen.

    Die im Raum schwebende Frage nach der Seriösität lasse ich mal unbeantwortet. Es spricht für sich, dass diese Seiten so sehr in den Medien vertreten sind...

    Wenn ich allerdings nach "genealogie.de" und "Betrug" google, fallen mir vorallem zwei Dinge auf:
    1) Mit der Medienkompetenz vieler Internet-Nutzer ist es im Jahr 2007 immer noch nicht weit.
    2) PISA hatte im Hinblick auf das Leseverständnis der Deutschen recht.

    Sorry, ich würde die Leute zahlen lassen, wenn die Seite von Anfang an so wie heute aussah.

    Ich bin jedoch kein Anwalt oder Richter, daher ist meine rechtliche Auffassung weitgehend irrelevant

  10. #30
    Jamba
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    Zitat Zitat von debunix Beitrag anzeigen
    Ein Vertrag besteht zudem aus gegenseitig geschuldeten Leistungen, sprich einer kriegt was vom anderen für etwas. Solltest du also bisher noch gar nichts genutzt haben, bzw. genutzt haben können, dann ist ein Vertrag ebenfalls hinfällig. Die Beweislast liegt in dem Fall übrigens beim Betreiber, da sie dir nachweisen müssen, dass du die Mail bekommen hast und das Angebot genutzt hast.
    So einfach ist das nicht.
    Wenn ich mich also jetzt bei AOL anmelde und mich 6 Monate nicht einlogge -das Angebot also nicht nutze- bekomme ich die geleisteten Zahlungen zurückerstattet?

    Natürlich nicht, denn mir wurde die Möglichkeit der Nutzung bereitgestellt.

    Jesfro sagte in seinem Ausgangsposting, dass er das Angebot "nicht wie erwartet" nutzen konnte.

    Wäre interessant zu wissen, was das heißt. "Nicht wie erwartet" heißt für mich nicht "garnicht".

    Am Rande bemerkt: Diese Sache kann man wahrscheinlich aussitzen und einfach darauf hoffen, dass der Anbieter irgendwann Ruhe geben wird. Oder der Anbieter hat sich im Vorfeld bereits auf den Klageweg eingestellt....

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