Garantiefall ??
Schade nur das Apple nur 1 Jahr Garantie gibt, Gewährleistung geht über den Händler und der heißt MediaMarkt.
oder hast du AppleCare ?
gruss pebas
Ergebnis 11 bis 16 von 16
- 11.08.2011, 18:54 #11Langelandapfel
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Doch, das Unterteil der Maus ist aus Alu-Blech. Das Blech ist allerdings beschichtet, so dass es die silbrigglänzende Struktur erhält. Vielleicht wurde bei der Beschichtung ein Fehler gemacht, so dass die Schicht durch den Handschweiß lochartig weggeätzt wurde.
Nicht an Apple schicken sondern telefonischen Kontakt aufnehmen und das Problem schildern. Im Normalfall bekommst du dann eine Bearbeitungsnummer und kannst damit zu jedem offiziellen Apple-Reseller gehen in deiner Nähe. Der MediaMarkt repariert auch nicht selber sondern schickt die Geräte postwendend an Apple. Das dauert dann nochmals so lange.
MACaerer
- 13.08.2011, 16:02 #12Alkmene
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- 13.08.2011, 21:52 #13Langelandapfel
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Opps, wieder einmal einer der häufigen Fälle in denen die Begriffe Gewährleistung und Garantie durcheinander gebracht werden. Hier nochmals zur Erinnerung:
Gewährleistung: gesetzliche Regelung, Laufzeit ein halbes Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums gilt die sog. Nacherfüllungspflicht. Das heißt der Hersteller/Verkäufer ist verpflichtet dem Kunden eine intakte Ware zu liefern oder den Kaufvertrag zu wandeln. Die Lieferung eines intakten Geräts kann durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen. Die Beweislast, dass es sich bei dem Schaden nicht um einen vom Kunden verursachten Schaden durch falsche Bedienung etc. handelt liegt beim Verkäufer/Hersteller.
Garantie: Freiwillige Zusatzleistung des Herstellers/Verkäufers, die über einen längeren Zeitraum geht als die gesetzliche Regelung. Die Bedingungen dieser freiwilligen Leistung kann der Garantiegeber in seinen AGB definieren.
Kulanz: Ebenfalls freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufers nach Ablauf der Garantiezeit, die aufgrund besonderer Umstände gewährt wird.
Apple bietet eine Garantiezeit von einem Jahr. Der Mediamarkt meines Wissens keine zusätzliche längere Garantieleistung. In dem Fall kann man sich also auch direkt an den Apple-Support wenden.
Aber so weit ich das gesehen habe ist auch die Garantiezeit bereits abgelaufen. In dem Fall kann man nur auf Kulanz hoffen.
MACaerer
- 13.08.2011, 22:52 #14
Soweit ich mich entsinne haben wir in Deutschland 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung (§ 438 BGB)

Nach einem halben Jahr verschiebt sich lediglich die Beweislast vom Händler zum Käufer.
Die Garantie wird normalerweise vom Hersteller gegeben und ist freiwillig, der Zeitraum muss nicht länger als die Gewährleistung sein (siehe Apple mit einem mickrigen Jährchen).
Es gibt jedoch auch Händler, die eigene Garantieleistungen freiwillig dazugeben oder verkaufen.
Quelle: klick
Diverses Apple-Gedöns...
Brain 2.4 late 1987
- 14.08.2011, 17:06 #15Langelandapfel
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- 14.08.2011, 19:21 #16
Das lässt sich pauschal nicht sagen.
Wenn mir bei meinem MacBook das LogigBoard anraucht und es nachweisbar keine massiven äußeren Einwirkungen
gibt bekomme ich das ohne Probleme ersetzt.
Das kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen.
Im Zweifelsfall muss man nur ein wenig hartnäckiger an die Sache herangehen.Diverses Apple-Gedöns...
Brain 2.4 late 1987



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