Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Roter Delicious
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    Garantie bei Wiederverkauf

    Hallo Forum,

    ich habe eine Frage bezüglich der Garantie auf Hardwarekomponenten beim Wiederverkauf:

    In nächster Zeit werde ich mein MacBook verkaufen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie das mit der Garantie/ Gewährleistung aussieht?

    Bei meinem MacBook habe ich eine Garantieverlängerung auf 3 Jahre und somit noch ca. 1 Jahr Restgarantie. Da die Apple Garantie meines Wissens immer an die Seriennummer des Gerätes gebunden ist sollte es doch keine Probleme beim Weiterverkauf geben.

    Allerdings habe ich sowohl Festplatte als auch Arbeitsspeicher selber ausgewechselt/ erweitert. Diese Komponenten sind logischerweise von der Apple Care ausgenommen. Wie sieht es aber mit der Herstellergarantie von Festplatte und Arbeitsspeicher aus? Da müssten sogar 5 Jahre Garantie drauf sein. Aber bezieht sich das nur auf den Erstkäufer bzw. ist das übertragbar?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

    Gruß, Äbbelwoi

  2. #2
    Ontario Avatar von Bobica
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    Also in meinem XDA-Handbuch steht nur was von Erstkäufer

  3. #3
    Bismarckapfel
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    Du kannst bei Apple anrufen und Name/Anschrift für AppleCare ändern lassen (auf den neuen Besitzer). Wenn er dann alle Unterlagen hat sollte es keine Probleme mehr geben. Habe das mal mit einem iMac gemacht und er ging problemlos durch die Reparatur.

  4. #4
    Roter Delicious
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    UPDATE:

    Erstmal danke für eure Antworten!

    Ich habe jetzt noch folgendes herausgefunden: Der Arbeitsspeicher von DSP hat zwar 5 Jahre Garantie, leider gilt dieser aber nur für den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Bei meiner Festplatte von Western Digital kann man über die Seriennummer online die Garantie prüfen. So wie ich das verstehe muss die Platte aber dennoch dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurde. Dies ist dann wohl auch nicht für einen Zweitkäufer möglich.

    @pr0xyzer: Ist es denn notwendig Name und Anschrift für die Apple Care ändern zu lassen? Wenn das Gerät bei einem Apple Service Provider abgegeben wird, ist doch eh nur die Seriennummer entscheidend?

  5. #5
    Kaiserapfel Avatar von CrackerJack
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    Warum muss das denn wieder alles so verdammt kompliziert sein. Ist doch absoluter Beschiss wenn die Garantie für ein Produkt nur vom Erstkäufer in Anspruch genommen werden kann
    MBP V5.1 C2D 2,4GHz 4GB RAM, iPhone 4 32GB
    I strongly believe that there are only two answers to a question: "why" and "it depends"

  6. #6
    Gelber Richard
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    Was ist da Beschiss? Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Hädnlers, das kann er regeln, wie er mag.

  7. #7
    Bismarckapfel
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    Zitat Zitat von Äbbelwoi Beitrag anzeigen
    @pr0xyzer: Ist es denn notwendig Name und Anschrift für die Apple Care ändern zu lassen? Wenn das Gerät bei einem Apple Service Provider abgegeben wird, ist doch eh nur die Seriennummer entscheidend?
    Nicht wirklich, solange es einem egal ist das der neue Besitzer sich in diesem Fall als du ausgibt.

  8. #8
    Roter Delicious
    Themenstarter

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    Ok, dann danke für die Infos.

    Anscheinend ist dann wohl das einzige was - mehr oder weniger - übertragbar ist die Apple Care.

    Warum muss das denn wieder alles so verdammt kompliziert sein. Ist doch absoluter Beschiss wenn die Garantie für ein Produkt nur vom Erstkäufer in Anspruch genommen werden kann
    Für mich als Verkäufer und den Zweitkäufer ist es natürlich sehr ärgerlich. Andererseits kann ich die Händler schon verstehen. Schließlich sind die an einem Wiederverkauf nicht so besonders interessiert.

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