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  1. #1
    Ribston Pepping
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    Avatar von Sarandis12
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    Die Frechheit mancher Nachbarn...

    Hallo Leute... ich hab nochmal eine kleine Frage.. und zwar soll ich gestern etwas lauter gewesen sein... (was gut sein kann)
    Jedenfalls bin ich heute raus und da wartete unser lieber Nachbar unter uns auf mich... und hat mich angeschnautzt was mir einfällt so laut zu sein blablablabla... jedenfalls hat er dann irgendwann gesagt dass er genau wüsste das ich das gewesen bin, da er an unserer Haustür gelauscht hat... dann hat er mich Grattler (für alle nicht-bayern: heißt so viel wie Assi) genannt und ist dann in seiner Wohnung verschwunden... jetzt bin ich etwas geschockt dass er an unserer Haustür gelauscht hat... darf er das?!
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  2. #2
    Langelandapfel
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    Darf er nicht, weil das schon Hausfriedensbruch ist. Schließlich gehört die Haustüre eindeutig zu deiner Wohnung/Anwesen. Auch der Grattler ist in Bayern eine durchaus strafwürdige Beleidigung. Andererseits kann ich mir schwer vorstellen, dass so ein Auftritt ohne entsprechende Vorgeschichte und vorhergegangene Streitigkeiten möglich ist. Falls doch sollte man sich ernsthaft überlegen ob man nicht die Aussprache (gegenseitige Entschuldigung) sucht. Es gibt nichts dämlicheres wie einen Nachbarschaftskrieg. Man sieht sich regelmäßig und kann sich nicht aus dem Weg gehen. Und jedesmal ärgert man sich.

    MACaerer

  3. #3
    Zwiebelapfel Avatar von Hangkünstler
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    "lauschen" an der Haustür ist sicher nicht strafbar. Wer sollte mir verbieten vor einer fremden Haustüren zu stehen und dort zu lauschen. Es ist zwar nicht die feine Art, aber sicher nichts Illegales.
    Es ist aber durchaus strafbar in der Nacht Lärm zu machen. Ich würde da eher zurückstecken an deiner Stelle.
    Bring diesem Typen doch einen Kuchen oder irgend ne kleine Aufmerksamkeit vorbei, entschuldige dich und lade ihn beim nächsten Fest ein. Er kommt ohnehin nicht. 😃
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  4. #4
    Goldparmäne Avatar von adehlfing
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    Zitat Zitat von Hangkünstler Beitrag anzeigen
    Er kommt ohnehin nicht. 
    Und wenn doch?
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  5. #5
    Schweizer Glockenapfel Avatar von XmaX182
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    Na ja immer die Nachbarn, da könnte ich auch Seiten darüber schreiben. Manche Nachbarn (so wie ich das auch aus deinem schließen kann) warten auf den Moment wo sie dich anmaulen können. Ich achte da lange nicht mehr darauf, ignoriere es einfach. So lange nicht sich der Streit nicht ausdehnt und rechtlich gedroht wird ist, meiner Meinung nach, noch alles im Lot.
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  6. #6
    Zwiebelapfel Avatar von Hangkünstler
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    Zitat Zitat von adehlfing Beitrag anzeigen
    Und wenn doch?
    dann kriegt er auf jeden Fall mal was zu trinken.
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  7. #7
    Adams Apfel Avatar von fritzebaeck1
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    Zitat Zitat von MACaerer Beitrag anzeigen
    Darf er nicht, weil das schon Hausfriedensbruch.

    MACaerer
    Hast du ne Rechtsquelle?

    Gruß
    Christoph
    ‎...und am 8. Tag erschuf Gott die Dialekte. Alle Völkchen waren glücklich.
    Nur für den Schwaben war kein Dialekt übrig.
    Da wurde der Schwabe ganz traurig und sagte: "Jetzt habe ich gar keinen Dialekt bekommen?".
    Da sagte Gott: Macht nix Kerle, no schwätzscht halt wie i...

  8. #8
    JvW
    JvW ist offline
    Pommerscher Krummstiel Avatar von JvW
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    Darf er nicht, weil das schon Hausfriedensbruch.
    das kommt drauf an, wo sich die Haustür befindet - und ob die Vorgartentür geschlossen war. Und ob es dort eine Klingel gibt. Und so.

  9. #9
    Adams Apfel Avatar von fritzebaeck1
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    Aus dem Sachverhalt könnte man interpretieren dass es sich um ein Mehfamilienhaus mit Hausfluhr handelt. Gewissheit haben wir dann allerdings erst wenn sich der TS noch mal meldet.
    ‎...und am 8. Tag erschuf Gott die Dialekte. Alle Völkchen waren glücklich.
    Nur für den Schwaben war kein Dialekt übrig.
    Da wurde der Schwabe ganz traurig und sagte: "Jetzt habe ich gar keinen Dialekt bekommen?".
    Da sagte Gott: Macht nix Kerle, no schwätzscht halt wie i...

  10. #10
    Stechapfel
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    Zitat Zitat von MACaerer Beitrag anzeigen
    Darf er nicht, weil das schon Hausfriedensbruch ist


    Schmarren.
    Tatbestandsmäßig bedarf es eines Eindringens gegen oder ohne den Willen des Berechtigten Wohnungsinhabers (Var. 1) oder eines nicht-Entfernens trotz Aufforderung (Var. 2). Zum Eindringen muss der Täter allerdings begriffnotwendig mit zumindest einem Körperteil, also physisch, in die Wohnung gelangt sein.
    Handlungen die sich ausserhalb des befriedeten Besitztums abspielen sind schlechterdings leider nicht umfasst.
    Gruß
    Edit: Am Rande, reden hilft meist mehr, als das Herausholen der Strafrechtskeule. Insbesondere in nachbarrechtlichen Streitigkeiten sollte man sich nicht auf Kinderreien einlassen sondern einfach auch mal weghören. Wenn sich derartige Dinge erst einmal hochschaukeln, wird es in der Praxis schnell wirklich unangenehm für alle Beteiligten.

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